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Bauen in Lippstadt –

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BAURECHTLICHE BEGRIFFE<br />

34<br />

Die neu gefasste Bauordnung soll e<strong>in</strong>en Beitrag zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie leisten.<br />

Wichtige Änderungen von 1995, 2000 und 2007:<br />

■ der Bauleiter wird Pflicht bei allen Bauvorhaben <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />

Er soll die e<strong>in</strong>zelnen Schritte des Baus kontrollieren,<br />

um Bauschäden und Verzögerungen im Ablauf zu<br />

verh<strong>in</strong>dern. Da er im Schadensfall regresspflichtig gemacht<br />

werden kann, wird durch diese Vorschrift auch der<br />

Verbraucherschutz gestärkt.<br />

■ In allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen<br />

künftig die Wohnungen e<strong>in</strong>es Geschosses barrierefrei<br />

erreichbar und <strong>in</strong> den wesentlichen Räumen zugänglich se<strong>in</strong>.<br />

Abweichungen von dieser Pflicht können zugelassen werden,<br />

wenn die Anforderung nur mit unverhältnismäßigem<br />

Mehraufwand erfüllt werden kann.<br />

■ Das vere<strong>in</strong>fachte Baugenehmigungsverfahren wird auf alle<br />

Bauvorhaben mit Ausnahme von besonders schwierigen<br />

Sonderbauten ausgeweitet. Damit können künftig kle<strong>in</strong>e<br />

nicht störende Gewerbebetriebe, Boutiquen, Lebensmittelgeschäfte<br />

und Gaststätten wesentlich schneller genehmigt<br />

werden.<br />

■ Bei Sonderbauten mit größeren Menschenansammlungen –<br />

etwa Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Büround<br />

Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche<br />

– s<strong>in</strong>d Brandschutzbeauftragte sowie die Vorlage<br />

e<strong>in</strong>es Brandschutzkonzeptes zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben.<br />

■ Für baurechtlich re<strong>in</strong>e Nutzungsänderungen ist das Genehmigungsverfahren<br />

durch e<strong>in</strong> Anzeigeverfahren ersetzt.<br />

■ Die Abwasserleitungen aller Gebäude müssen künftig <strong>in</strong>nerhalb<br />

bestimmter Zeiträume von Sachverständigen auf ihre<br />

Dichtheit überprüft werden. Für bis 1965 errichtete Gebäude<br />

gilt e<strong>in</strong>e Frist bis Ende 2003. In weniger dr<strong>in</strong>glichen<br />

Fällen beg<strong>in</strong>nen die Fristen mit dem Jahr 2007.<br />

■ Überflüssige Regelungen entfallen – so etwa die Anzeigepflicht<br />

bei Schädl<strong>in</strong>gsbefall. Bislang musste der Hauseigentümer<br />

die Behörden über Hausbock, Hausschwamm<br />

und Termitenbefall unterrichten. Auch auf die Angabe der<br />

Größe von Abfallbehältern und die Vorschrift über den<br />

Ausstattungsstandard öffentlicher Toiletten wird demnächst<br />

verzichtet.<br />

Die Luftbildaufnahmen unten zeigen die Entwicklung des C<strong>in</strong>eplex im Laufe der Zeit<br />

2000 2001 2002 2003 2007

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