Bauen in Lippstadt â
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BAURECHTLICHE BEGRIFFE<br />
34<br />
Die neu gefasste Bauordnung soll e<strong>in</strong>en Beitrag zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie leisten.<br />
Wichtige Änderungen von 1995, 2000 und 2007:<br />
■ der Bauleiter wird Pflicht bei allen Bauvorhaben <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen.<br />
Er soll die e<strong>in</strong>zelnen Schritte des Baus kontrollieren,<br />
um Bauschäden und Verzögerungen im Ablauf zu<br />
verh<strong>in</strong>dern. Da er im Schadensfall regresspflichtig gemacht<br />
werden kann, wird durch diese Vorschrift auch der<br />
Verbraucherschutz gestärkt.<br />
■ In allen Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen<br />
künftig die Wohnungen e<strong>in</strong>es Geschosses barrierefrei<br />
erreichbar und <strong>in</strong> den wesentlichen Räumen zugänglich se<strong>in</strong>.<br />
Abweichungen von dieser Pflicht können zugelassen werden,<br />
wenn die Anforderung nur mit unverhältnismäßigem<br />
Mehraufwand erfüllt werden kann.<br />
■ Das vere<strong>in</strong>fachte Baugenehmigungsverfahren wird auf alle<br />
Bauvorhaben mit Ausnahme von besonders schwierigen<br />
Sonderbauten ausgeweitet. Damit können künftig kle<strong>in</strong>e<br />
nicht störende Gewerbebetriebe, Boutiquen, Lebensmittelgeschäfte<br />
und Gaststätten wesentlich schneller genehmigt<br />
werden.<br />
■ Bei Sonderbauten mit größeren Menschenansammlungen –<br />
etwa Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Büround<br />
Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 qm Geschossfläche<br />
– s<strong>in</strong>d Brandschutzbeauftragte sowie die Vorlage<br />
e<strong>in</strong>es Brandschutzkonzeptes zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben.<br />
■ Für baurechtlich re<strong>in</strong>e Nutzungsänderungen ist das Genehmigungsverfahren<br />
durch e<strong>in</strong> Anzeigeverfahren ersetzt.<br />
■ Die Abwasserleitungen aller Gebäude müssen künftig <strong>in</strong>nerhalb<br />
bestimmter Zeiträume von Sachverständigen auf ihre<br />
Dichtheit überprüft werden. Für bis 1965 errichtete Gebäude<br />
gilt e<strong>in</strong>e Frist bis Ende 2003. In weniger dr<strong>in</strong>glichen<br />
Fällen beg<strong>in</strong>nen die Fristen mit dem Jahr 2007.<br />
■ Überflüssige Regelungen entfallen – so etwa die Anzeigepflicht<br />
bei Schädl<strong>in</strong>gsbefall. Bislang musste der Hauseigentümer<br />
die Behörden über Hausbock, Hausschwamm<br />
und Termitenbefall unterrichten. Auch auf die Angabe der<br />
Größe von Abfallbehältern und die Vorschrift über den<br />
Ausstattungsstandard öffentlicher Toiletten wird demnächst<br />
verzichtet.<br />
Die Luftbildaufnahmen unten zeigen die Entwicklung des C<strong>in</strong>eplex im Laufe der Zeit<br />
2000 2001 2002 2003 2007