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Bauen in Lippstadt –

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FINANZIELLE HILFEN DES STAATES<br />

44<br />

Gefördert wird auch die bauliche Anpassung von bestehenden<br />

Altenwohn- und Pflegeheimen. Die Förderung erfolgt durch<br />

z<strong>in</strong>sgünstige Darlehen. Die Förderung erfolgt ohne Belegungsund<br />

Mietb<strong>in</strong>dungen.<br />

Förderung der denkmalgerechten Erneuerung von selbst<br />

genutztem Wohnraum <strong>in</strong> historischen Stadt- und Ortskernen<br />

Förderfähig s<strong>in</strong>d folgende bauliche<br />

Maßnahmen:<br />

■ denkmalgerechte Fassadensanierung<br />

e<strong>in</strong>schließlich Wärmedämmung.<br />

■ denkmalgerechte Dacherneuerung<br />

e<strong>in</strong>schließlich Wärmedämmung,<br />

■ Restaurierung und denkmalgerechte<br />

Erneuerung von Fenstern<br />

und ggf. Fensterläden sowie von<br />

Haustüren und ggf. E<strong>in</strong>gangsbereichen,<br />

■ Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern und<br />

Sicherung der Standsicherheit und<br />

■ Instandsetzungen, die durch die vorstehenden Maßnahmen<br />

verursacht werden.<br />

Die Förderung erfolgt durch z<strong>in</strong>sgünstige Darlehen <strong>in</strong> Höhe<br />

von bis zu 40.000,00 Euro, höchstens 50 Prozent der anerkannten<br />

förderfähigen Kosten.<br />

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den im<br />

E<strong>in</strong>zelfall maßgebenden Fördervoraussetzungen erhalten Sie<br />

beim Kreis Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel: 0 29 21/<br />

30-0.<br />

Lastenzuschuss (Wohngeld)<br />

Neben den vorstehend beschriebenen Hilfen kann je nach<br />

Höhe des Familiene<strong>in</strong>kommens und der Belastung dem Eigentümer<br />

e<strong>in</strong>es Eigenheimes oder e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung<br />

e<strong>in</strong> Lastenzuschuss nach<br />

dem Wohngeldgesetz gewährt werden. Im<br />

Gegensatz zu den direkten Hilfen bei e<strong>in</strong>er<br />

Baumaßnahme besteht bei Vorliegen der<br />

Voraussetzungen auf Gewährung e<strong>in</strong>es<br />

Lastenzuschusses e<strong>in</strong> Rechtsanspruch.<br />

Steuerliche Hilfen<br />

Näheres hierüber erfahren Sie beim Fachdienst<br />

Wohngeld der Stadt <strong>Lippstadt</strong> durch<br />

Herrn Dieter Bulle, Tel.: 0 29 41/9 80-329,<br />

Stadthaus, E<strong>in</strong>gang Geiststraße 46, Zimmer<br />

E.19.<br />

Der Bau oder der Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum<br />

wird nach dem Eigenheimzulagengesetz und dem E<strong>in</strong>kommensteuergesetz<br />

auch steuerlich gefördert.<br />

Fragen zu diesen Fördermöglichkeiten beantwortet Ihnen Ihr<br />

Steuerberater oder der für Sie zuständige Sachbearbeiter beim<br />

F<strong>in</strong>anzamt.

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