Bauen in Lippstadt â
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FINANZIELLE HILFEN DES STAATES<br />
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Gefördert wird auch die bauliche Anpassung von bestehenden<br />
Altenwohn- und Pflegeheimen. Die Förderung erfolgt durch<br />
z<strong>in</strong>sgünstige Darlehen. Die Förderung erfolgt ohne Belegungsund<br />
Mietb<strong>in</strong>dungen.<br />
Förderung der denkmalgerechten Erneuerung von selbst<br />
genutztem Wohnraum <strong>in</strong> historischen Stadt- und Ortskernen<br />
Förderfähig s<strong>in</strong>d folgende bauliche<br />
Maßnahmen:<br />
■ denkmalgerechte Fassadensanierung<br />
e<strong>in</strong>schließlich Wärmedämmung.<br />
■ denkmalgerechte Dacherneuerung<br />
e<strong>in</strong>schließlich Wärmedämmung,<br />
■ Restaurierung und denkmalgerechte<br />
Erneuerung von Fenstern<br />
und ggf. Fensterläden sowie von<br />
Haustüren und ggf. E<strong>in</strong>gangsbereichen,<br />
■ Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern und<br />
Sicherung der Standsicherheit und<br />
■ Instandsetzungen, die durch die vorstehenden Maßnahmen<br />
verursacht werden.<br />
Die Förderung erfolgt durch z<strong>in</strong>sgünstige Darlehen <strong>in</strong> Höhe<br />
von bis zu 40.000,00 Euro, höchstens 50 Prozent der anerkannten<br />
förderfähigen Kosten.<br />
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den im<br />
E<strong>in</strong>zelfall maßgebenden Fördervoraussetzungen erhalten Sie<br />
beim Kreis Soest, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel: 0 29 21/<br />
30-0.<br />
Lastenzuschuss (Wohngeld)<br />
Neben den vorstehend beschriebenen Hilfen kann je nach<br />
Höhe des Familiene<strong>in</strong>kommens und der Belastung dem Eigentümer<br />
e<strong>in</strong>es Eigenheimes oder e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung<br />
e<strong>in</strong> Lastenzuschuss nach<br />
dem Wohngeldgesetz gewährt werden. Im<br />
Gegensatz zu den direkten Hilfen bei e<strong>in</strong>er<br />
Baumaßnahme besteht bei Vorliegen der<br />
Voraussetzungen auf Gewährung e<strong>in</strong>es<br />
Lastenzuschusses e<strong>in</strong> Rechtsanspruch.<br />
Steuerliche Hilfen<br />
Näheres hierüber erfahren Sie beim Fachdienst<br />
Wohngeld der Stadt <strong>Lippstadt</strong> durch<br />
Herrn Dieter Bulle, Tel.: 0 29 41/9 80-329,<br />
Stadthaus, E<strong>in</strong>gang Geiststraße 46, Zimmer<br />
E.19.<br />
Der Bau oder der Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum<br />
wird nach dem Eigenheimzulagengesetz und dem E<strong>in</strong>kommensteuergesetz<br />
auch steuerlich gefördert.<br />
Fragen zu diesen Fördermöglichkeiten beantwortet Ihnen Ihr<br />
Steuerberater oder der für Sie zuständige Sachbearbeiter beim<br />
F<strong>in</strong>anzamt.