Bauen in Lippstadt â
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Bauen in Lippstadt â
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■ Risiko e<strong>in</strong>es altlastenbed<strong>in</strong>gten f<strong>in</strong>anziellen M<strong>in</strong>derwertes:<br />
Risiko, dass das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Altlastverdachts oder<br />
e<strong>in</strong>er Altlast zu e<strong>in</strong>em schlechten „Image“ des Grundstücks<br />
führt und daher über die Sanierungskosten h<strong>in</strong>ausgehende<br />
Wertabschläge anzusetzen s<strong>in</strong>d.<br />
Der Kauf<strong>in</strong>teressent e<strong>in</strong>es Grundstückes sollte sich aufgrund<br />
dieser Risiken frühzeitig bei den Fachbehörden <strong>in</strong>formieren, ob<br />
für das betreffende Grundstück e<strong>in</strong> Altlastverdacht vorliegt.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus sollte er auch eigene Recherchen über die<br />
Vorgeschichte e<strong>in</strong>es Grundstückes durchführen. Es ist nämlich<br />
nicht auszuschließen, dass sich im Stadtgebiet noch weitere,<br />
bisher nicht bekannte Altlastverdachtsflächen bef<strong>in</strong>den.<br />
Unabhängig davon, ob e<strong>in</strong> Altlastverdacht besteht oder festgestellt<br />
wird, sollten <strong>in</strong> Kaufverträgen die vorgenannten bodenschutzrechtlichen<br />
Risiken e<strong>in</strong>deutig geregelt und den Vertragspartnern<br />
zugeordnet werden.<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Auskünfte aus dem Altlastverdachtsflächenkataster<br />
(ungefähre Lage e<strong>in</strong>er Fläche und Art der Belastung) werden <strong>in</strong><br />
der Regel jedem Bürger erteilt. Im E<strong>in</strong>zelfall, z. B. bei detaillierten<br />
Anfragen kann es jedoch aus Datenschutzgründen erforderlich<br />
se<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>verständniserklärung des Eigentümers<br />
vorliegt. Andererseits sollten sich auch Bürger/<strong>in</strong>nen mit der<br />
Behörde <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen, die über neue Kenntnisse zu<br />
möglichen Altlastverdachtsflächen verfügen.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Altlastverdacht vorliegt, sollten vor dem Kauf des<br />
Grundstückes Untersuchungen zur Feststellung des tatsächlichen<br />
Gefährdungspotentials und der möglicherweise für die<br />
geplante Nutzung oder die Gefahrenabwehr erforderlichen<br />
Sanierungskosten durchgeführt werden. Der Kauf<strong>in</strong>teressent<br />
oder Verkäufer sollte sich vor der Beauftragung e<strong>in</strong>er solchen<br />
Untersuchung frühzeitig von den Fachbehörden beraten lassen,<br />
um den Untersuchungsumfang abzustimmen. Auf diese<br />
Weise kann dessen Umfang optimiert werden, und es können<br />
behördlicherseits für erforderlich gehaltene Nachuntersuchungen<br />
vermieden werden.<br />
Weitere Informationen:<br />
Georg Ment<strong>in</strong>g – Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz<br />
Telefon: 02941/980-421, Ostwall 1, Zimmer 2.22<br />
Abfallvermeidung und -entsorgung auf<br />
Baustellen<br />
Wie <strong>in</strong> jedem Haushalt gilt es heute auch auf Baustellen, Abfälle<br />
soweit wie möglich zu vermeiden bzw. e<strong>in</strong>er Wiederverwertung<br />
zuzuführen. Daher s<strong>in</strong>d sowohl bei Baumaßnahmen<br />
als auch <strong>in</strong>sbesondere beim Gebäudeabbruch<br />
Bauabfälle und<br />
Bodenaushub sowie Bauschutt<br />
und Baustellenabfälle vone<strong>in</strong>ander<br />
getrennt zu sammeln und<br />
e<strong>in</strong>er stofflichen Wiederverwertung<br />
zuzuführen. Denn e<strong>in</strong>e<br />
größtmögliche Wiederverwertung<br />
hilft e<strong>in</strong>erseits, Naturste<strong>in</strong>vorkommen<br />
und Kieslagerstätten<br />
zu schonen und trägt andererseits<br />
zu längeren Laufzeiten<br />
der vorhandenen Boden- und<br />
Bauschuttdeponien bei.<br />
BAUEN UND UMWELT<br />
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