Bauen in Lippstadt â
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BAUEN UND UMWELT<br />
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Welcher Energieausweis ist zu erbr<strong>in</strong>gen?<br />
Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der<br />
Grundlage des <strong>in</strong>genieurmäßig berechneten Energiebedarfs, als<br />
auch auf Grundlage des gemessenen Verbrauchs erstellt werden.<br />
Bis zum 01.10.2008 bestand für alle Wohngebäude Wahlfreiheit<br />
zwischen dem kostengünstigen verbrauchsorientierten<br />
und dem ausführlichen bedarfsorientierten Energieausweis.<br />
Ab dem 01.10.2008 ist für Wohngebäude mit weniger als fünf<br />
Wohne<strong>in</strong>heiten, für die e<strong>in</strong> Bauantrag vor dem 01.11.1977<br />
gestellt wurde (Datum des Bauantrages), der ausführliche<br />
Bedarfsausweis vorgeschrieben. Es sei denn beim Bau selbst<br />
oder durch spätere Modernisierungen wird m<strong>in</strong>destens das<br />
Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977<br />
erreicht.<br />
Für alle anderen Wohngebäude gilt die Wahlfreiheit auch nach<br />
dem 01.10.2008. Nähere Informationen erteilen die Aussteller<br />
des Energieausweises.<br />
Umweltmesse<br />
Muster-Energieausweis<br />
Bedarfsermittlung<br />
Muster-Energieausweis<br />
Verbrauchsermittlung<br />
Der mehrseitige Energieausweis enthält neben der Beurteilung<br />
der Energie-Effizienz die wichtigsten Gebäudedaten, ggf. e<strong>in</strong><br />
Foto des Gebäudes, Modernisierungsh<strong>in</strong>weise sowie Name,<br />
Adresse und Unterschrift des Ausstellers.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Energieberatung<br />
<strong>Lippstadt</strong> und im Internet unter: www.dena-energieausweis.de