Bauen in Lippstadt â
Bauen in Lippstadt â
Bauen in Lippstadt â
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
DENKMALSCHUTZ<br />
46<br />
Es empfiehlt sich, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em frühen Planungsstadium die Untere<br />
Denkmalbehörde zu beteiligen, da bauliche Veränderungen am<br />
Bau- oder Abbruchvorhaben u. U. ganz erheblich <strong>in</strong> die historische<br />
Substanz e<strong>in</strong>es Baudenkmals e<strong>in</strong>greifen und manchmal<br />
sehr <strong>in</strong>dividuelle Lösungskonzepte erfordern.<br />
Auch bauliche Veränderungen <strong>in</strong> der engeren Umgebung e<strong>in</strong>es<br />
Baudenkmales bedürfen der vorherigen denkmalrechtlichen<br />
Erlaubnis, wenn hierdurch das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des<br />
Denkmals bee<strong>in</strong>trächtigt wird (z.B. Neubau e<strong>in</strong>es<br />
Wohnhauses oder Abbruch e<strong>in</strong>er Scheune auf dem<br />
Nachbargrundstück).<br />
Um denkmalpflegerisch s<strong>in</strong>nvolle und/oder erforderliche<br />
Maßnahmen f<strong>in</strong>anzieren zu können und um die<br />
„wirtschaftliche Zumutbarkeit“ herbeizuführen, stehen<br />
dem Denkmaleigentümer/Bauherrn e<strong>in</strong>e Reihe<br />
von f<strong>in</strong>anziellen Vorteilen zur Verfügung, wie z. B.<br />
Absenkung des E<strong>in</strong>heitswertes, Erlass von Grundsteuern,<br />
Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.<br />
F<strong>in</strong>anzielle Aufwendungen für Instandsetzungs-<br />
und Restaurierungsmaßnahmen können – im Rahmen<br />
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Förderprogramme<br />
– durch Zuwendungen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und/<br />
oder des Landesamts für Agrarordnung (für landwirtschaftlich<br />
und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude) oder der<br />
Stadt <strong>Lippstadt</strong> anteilig mitf<strong>in</strong>anziert werden. Anträge können<br />
über die Untere Denkmalbehörde der Stadt <strong>Lippstadt</strong> gestellt<br />
werden. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z.B. Richtl<strong>in</strong>ien<br />
zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum werden<br />
Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten vorrangig<br />
Archivfoto Jakobikirche,<br />
Chor von<br />
Nordosten<br />
gefördert. Darüber h<strong>in</strong>aus können Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen,<br />
die der langfristigen Erhaltung und s<strong>in</strong>nvollen<br />
Nutzung e<strong>in</strong>es Denkmals dienen, im Rahmen der<br />
E<strong>in</strong>kommensteuer über e<strong>in</strong>en Zeitraum von bis zu 12 Jahren<br />
erhöht steuerlich abgeschrieben werden.<br />
Neben Baudenkmalen gibt es Bodendenkmale, die sich unter<br />
Erdbodenniveau bef<strong>in</strong>den. Sollte jemand bei Ausschachtungen<br />
auf Bodenablagerungen, unterirdische Bauteile oder<br />
Gegenstände stoßen, die Bodendenkmale seien können,<br />
ist die Stadt <strong>Lippstadt</strong> als Untere Denkmalbehörde<br />
oder das Westfälische Museum für Archäologie/Westfälisches<br />
Amt für Bodendenkmalpflege <strong>in</strong><br />
Olpe zu <strong>in</strong>formieren. Von dort werden dann entsprechende<br />
Untersuchungen durchgeführt.<br />
Die Denkmalliste der Stadt <strong>Lippstadt</strong> enthält derzeit<br />
297 Baudenkmale, 6 Bodendenkmale und 3 bewegliche<br />
Denkmale. Zu den 297 Baudenkmalen gehören<br />
ebenfalls 3 Denkmalbereiche, wie z. B. der Wohnpark<br />
Süd <strong>in</strong>nerhalb der ehemaligen Kaserne, welche wiederum<br />
e<strong>in</strong>e Vielzahl von E<strong>in</strong>zeldenkmalen umfassen. Die Denkmalliste<br />
kann von <strong>in</strong>teressierten Bürgern e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
Zentraler Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und -nutzungsberechtigte<br />
ist die Stadt <strong>Lippstadt</strong> als Untere Denkmalbehörde<br />
organisatorisch e<strong>in</strong>gebunden im Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz.<br />
Hier erhalten Sie Auskünfte und Informationen<br />
zu allen denkmalrechtlichen Fragen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Dieter Mathmann, Ostwall 1, Zi. 39, Tel.: 9 80-438