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Bauen in Lippstadt –

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DENKMALSCHUTZ<br />

46<br />

Es empfiehlt sich, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em frühen Planungsstadium die Untere<br />

Denkmalbehörde zu beteiligen, da bauliche Veränderungen am<br />

Bau- oder Abbruchvorhaben u. U. ganz erheblich <strong>in</strong> die historische<br />

Substanz e<strong>in</strong>es Baudenkmals e<strong>in</strong>greifen und manchmal<br />

sehr <strong>in</strong>dividuelle Lösungskonzepte erfordern.<br />

Auch bauliche Veränderungen <strong>in</strong> der engeren Umgebung e<strong>in</strong>es<br />

Baudenkmales bedürfen der vorherigen denkmalrechtlichen<br />

Erlaubnis, wenn hierdurch das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des<br />

Denkmals bee<strong>in</strong>trächtigt wird (z.B. Neubau e<strong>in</strong>es<br />

Wohnhauses oder Abbruch e<strong>in</strong>er Scheune auf dem<br />

Nachbargrundstück).<br />

Um denkmalpflegerisch s<strong>in</strong>nvolle und/oder erforderliche<br />

Maßnahmen f<strong>in</strong>anzieren zu können und um die<br />

„wirtschaftliche Zumutbarkeit“ herbeizuführen, stehen<br />

dem Denkmaleigentümer/Bauherrn e<strong>in</strong>e Reihe<br />

von f<strong>in</strong>anziellen Vorteilen zur Verfügung, wie z. B.<br />

Absenkung des E<strong>in</strong>heitswertes, Erlass von Grundsteuern,<br />

Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.<br />

F<strong>in</strong>anzielle Aufwendungen für Instandsetzungs-<br />

und Restaurierungsmaßnahmen können – im Rahmen<br />

der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Förderprogramme<br />

– durch Zuwendungen des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und/<br />

oder des Landesamts für Agrarordnung (für landwirtschaftlich<br />

und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude) oder der<br />

Stadt <strong>Lippstadt</strong> anteilig mitf<strong>in</strong>anziert werden. Anträge können<br />

über die Untere Denkmalbehörde der Stadt <strong>Lippstadt</strong> gestellt<br />

werden. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z.B. Richtl<strong>in</strong>ien<br />

zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum werden<br />

Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten vorrangig<br />

Archivfoto Jakobikirche,<br />

Chor von<br />

Nordosten<br />

gefördert. Darüber h<strong>in</strong>aus können Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen,<br />

die der langfristigen Erhaltung und s<strong>in</strong>nvollen<br />

Nutzung e<strong>in</strong>es Denkmals dienen, im Rahmen der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer über e<strong>in</strong>en Zeitraum von bis zu 12 Jahren<br />

erhöht steuerlich abgeschrieben werden.<br />

Neben Baudenkmalen gibt es Bodendenkmale, die sich unter<br />

Erdbodenniveau bef<strong>in</strong>den. Sollte jemand bei Ausschachtungen<br />

auf Bodenablagerungen, unterirdische Bauteile oder<br />

Gegenstände stoßen, die Bodendenkmale seien können,<br />

ist die Stadt <strong>Lippstadt</strong> als Untere Denkmalbehörde<br />

oder das Westfälische Museum für Archäologie/Westfälisches<br />

Amt für Bodendenkmalpflege <strong>in</strong><br />

Olpe zu <strong>in</strong>formieren. Von dort werden dann entsprechende<br />

Untersuchungen durchgeführt.<br />

Die Denkmalliste der Stadt <strong>Lippstadt</strong> enthält derzeit<br />

297 Baudenkmale, 6 Bodendenkmale und 3 bewegliche<br />

Denkmale. Zu den 297 Baudenkmalen gehören<br />

ebenfalls 3 Denkmalbereiche, wie z. B. der Wohnpark<br />

Süd <strong>in</strong>nerhalb der ehemaligen Kaserne, welche wiederum<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von E<strong>in</strong>zeldenkmalen umfassen. Die Denkmalliste<br />

kann von <strong>in</strong>teressierten Bürgern e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Zentraler Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und -nutzungsberechtigte<br />

ist die Stadt <strong>Lippstadt</strong> als Untere Denkmalbehörde<br />

organisatorisch e<strong>in</strong>gebunden im Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz.<br />

Hier erhalten Sie Auskünfte und Informationen<br />

zu allen denkmalrechtlichen Fragen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Dieter Mathmann, Ostwall 1, Zi. 39, Tel.: 9 80-438

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