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Kindeswohlgefährdung - Erkennen und Helfen - Berlin.de

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Wenn aber in <strong>de</strong>r öffentlichen Wahrnehmung <strong>und</strong> Diskussion das Jugendamt ausschließlich<br />

als Kontroll- <strong>und</strong> Eingriffsbehör<strong>de</strong> erscheint, wer<strong>de</strong>n Angst <strong>und</strong> Misstrauen<br />

bei betroffenen Eltern erzeugt. Eltern sollen sich doch vertrauensvoll um<br />

Hilfe an die Jugendhilfe wen<strong>de</strong>n, wenn die Beziehungen mit ihren Kin<strong>de</strong>rn nicht<br />

gelingen. Wenn die Debatte um <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rschutz jedoch zur Isolation <strong>und</strong> Abschreckung<br />

<strong>de</strong>r Hilfebedürftigen beiträgt, trägt sie ungewollt zur Gefährdung <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>r bei.<br />

Die zahlreichen Fälle, wo Jugendhilfe erfolgreich helfen konnte, fi n<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Debatte keinen Platz mehr. Vielmehr wird die Wahrnehmung <strong>de</strong>s Jugendamtes<br />

durch Fälle bestimmt, wo vermeintlich o<strong>de</strong>r tatsächlich <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>s<br />

Kin<strong>de</strong>s misslingt o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r zu Unrecht aus ihren Familien gerissen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die prognostische Einschätzung, ob das Wohl eines Kin<strong>de</strong>s gefähr<strong>de</strong>t ist <strong>und</strong> daher<br />

eine Intervention <strong>de</strong>s Jugendamtes notwendig ist, gehört zu <strong>de</strong>n schwierigsten<br />

Aufgaben sozialarbeiterischen Han<strong>de</strong>lns. Oft muss in komplexen <strong>und</strong> wenig überschaubaren<br />

Situationen mit wenigen Informationen eine Entscheidung getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Häufi g gibt es wegen <strong>de</strong>r Vielzahl beteiligter Helfer <strong>und</strong> wegen <strong>de</strong>r emotional<br />

sehr belasten<strong>de</strong>n Situation auch Probleme in <strong>de</strong>r Kooperation <strong>de</strong>r Beteiligten.<br />

Ausgelöst durch einen Strafprozess gegen eine Mitarbeiterin <strong>de</strong>s Jugendamtes<br />

im Fall eines getöteten Mädchens in Osnabrück wird seit 1995 unter <strong>de</strong>m Stichwort<br />

Garantenpfl icht über die „strafrechtliche Relevanz sozialarbeiterischen Han<strong>de</strong>lns“<br />

diskutiert 1 . Auch wenn in <strong>de</strong>r Praxis eine strafrechtliche Verurteilung einer<br />

Fachkraft <strong>de</strong>r Jugendhilfe wenig wahrscheinlich ist, hat die Debatte zu erheblicher<br />

Unsicherheit <strong>und</strong> Angst bei <strong>de</strong>n Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe geführt 2 . Die Sorge,<br />

ob die Hilfe für ein Kind trägt, ob <strong>de</strong>r Schutz gewährleistet ist, ob nichts passiert,<br />

wird nun ergänzt durch die Sorge, morgen in <strong>de</strong>r Zeitung – o<strong>de</strong>r mit einem<br />

Bein im Gefängnis zu stehen. Neben <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rschutz stellt sich die Frage <strong>de</strong>s<br />

Schutzes <strong>de</strong>r Fachkräfte. Der einzelne Mitarbeiter steht unter enormem Druck,<br />

keine Fehler zu machen. Angst <strong>und</strong> Druck in krisenhaft zugespitzten Situationen<br />

können das Fehlerrisiko erhöhen.<br />

Kin<strong>de</strong>rschutz ist als ein zentraler Auftrag im Kin<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz<br />

(SGB VIII) formuliert. Durch die Einfügung <strong>de</strong>s § 8a KJHG, in Kraft getreten<br />

am 1.10.2005, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Schutzauftrag <strong>de</strong>r Jugendhilfe gestärkt 3 . Der Paragraf<br />

1 So <strong>de</strong>r Titel eines Papiers <strong>de</strong>s Deutschen Städtetages, abgedruckt in: Das Jugendamt, 2003, 226 ff.<br />

2 s. auch Strafrechtliche Garantenhaftung in diesem Buch<br />

3 Im Januar 2009 hat die B<strong>und</strong>esregierung <strong>de</strong>n Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzes<br />

(Kin<strong>de</strong>rschutzgesetz) BT-Drucksache (16/12429) vorgelegt: Es plant die Einbindung von<br />

„Berufsgeheimnisträgern“ (vor allem von Ärzten <strong>und</strong> Therapeuten) <strong>und</strong> von Personen, die außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Jugendhilfe Kin<strong>de</strong>r betreuen (z.B. Ausbil<strong>de</strong>r), in <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rschutz. Außer<strong>de</strong>m normiert es eine<br />

Verpfl ichtung für die Jugendämter, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung das Kind in<br />

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