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GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER

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WEITERE ANGABEN ZUM ANHANG<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile, soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

- im Regelfall Rentenzuschlag mit<br />

Rentenerhöhungen<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.7.2000<br />

für Renten ab Juli 2000 aus<br />

Überschussguthaben bei AVB vor<br />

1.2000 und sonstige Versicherungen<br />

gegen laufende Beitragszahlung,<br />

Versicherungen nach Tarif<br />

SR und SRP mit Beginn in 1997, mit<br />

Policierung ab 1.7.1999 sowie<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

mit Policierung ab 1.1.1999,<br />

sofern der Einmalbeitrag aus einer<br />

abgelaufenen Versicherung bei der<br />

AMLeben stammt<br />

- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />

für Dynamikerhöhungen mit<br />

Beginn ab 1.7.2000 sowie für<br />

Renten ab Juli 2000 aus Überschussguthaben<br />

bei AVB vor<br />

1.2000<br />

sonstige Versicherungen gegen<br />

laufende Beitragszahlung,<br />

Versicherungen nach Tarif SR und<br />

SRP mit Beginn in 1997, mit<br />

Policierung ab 1.7.1999 sowie<br />

Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />

mit Policierung ab 1.1.1999,<br />

sofern der Einmalbeitrag aus einer<br />

abgelaufenen Versicherung bei der<br />

AMLeben stammt<br />

übrige Versicherungen gegen<br />

Einmalbeitrag<br />

bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen 0 % (0,05 %),<br />

sonst 1,0 %<br />

0 % (0,05 %)<br />

1,75 % (3,05 %)<br />

1,0 % (2,3 %)<br />

Der Zins-Überschussanteil-Satz ist in<br />

den ersten 5 Versicherungsjahren<br />

gleich dem arithmetischen Mittel aus<br />

dem obigen Zins-Überschussanteil-<br />

Satz für Versicherungen mit laufender<br />

Beitragszahlung und dem über<br />

den Rechnungszins von 3,25 % bzw.<br />

4,0 % hinausgehenden jeweils festgelegten,<br />

zum Versicherungsbeginn<br />

maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots.<br />

Bei Versicherungen nach Tarif<br />

SR und SRP wird dieser so errechnete<br />

Mittelwert noch um 0,8 %-Punkte<br />

erhöht.<br />

Deckungskapital zum<br />

Zuteilungszeitpunkt<br />

die nach Beginn einer Rentenzahlung<br />

zugeteilten Überschussanteile werden im<br />

Regelfall zum einen Teil zur Bildung eines<br />

Rentenzuschlags, der mit Beginn der<br />

Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />

soweit möglich zur Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen verwendet; alternativ ist<br />

auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />

möglich; der Rentenzuschlag<br />

ergibt sich aus dem Quotienten des<br />

rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />

Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />

des auf den Vertrag entfallenden<br />

Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />

überschussberechtigten Deckungskapitals<br />

jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />

(bei bereits im Rentenbezug<br />

befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />

in 2003).<br />

Für Dynamikerhöhungen mit Beginn ab<br />

1.7.2000 besteht die Modifikation in einer<br />

Erhöhung des Rechnungszinses um<br />

0,75 %-Punkte (2,05 %-Punkte) (bei bereits<br />

im Rentenbezug befindlichen Verträgen um<br />

1,75 % (3 %-Punkte)). Für Renten ab Juli<br />

2000 aus Überschussguthaben bei AVB vor<br />

1.2000 besteht die Modifikation in einer<br />

Erhöhung des Rechnungszinses um<br />

ebenfalls 1,75 %-Punkte (3 %-Punkte), bei<br />

den ansonsten genannten Versicherungen<br />

um 1,0 %-Punkte (2,25 %-Punkte).<br />

Der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />

Rente bemessen.

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