GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER
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WEITERE ANGABEN ZUM ANHANG<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung und Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile, soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
- im Regelfall Rentenzuschlag mit<br />
Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.7.2000<br />
für Renten ab Juli 2000 aus<br />
Überschussguthaben bei AVB vor<br />
1.2000 und sonstige Versicherungen<br />
gegen laufende Beitragszahlung,<br />
Versicherungen nach Tarif<br />
SR und SRP mit Beginn in 1997, mit<br />
Policierung ab 1.7.1999 sowie<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
mit Policierung ab 1.1.1999,<br />
sofern der Einmalbeitrag aus einer<br />
abgelaufenen Versicherung bei der<br />
AMLeben stammt<br />
- alternativ alleinige Rentenerhöhungen<br />
für Dynamikerhöhungen mit<br />
Beginn ab 1.7.2000 sowie für<br />
Renten ab Juli 2000 aus Überschussguthaben<br />
bei AVB vor<br />
1.2000<br />
sonstige Versicherungen gegen<br />
laufende Beitragszahlung,<br />
Versicherungen nach Tarif SR und<br />
SRP mit Beginn in 1997, mit<br />
Policierung ab 1.7.1999 sowie<br />
Versicherungen gegen Einmalbeitrag<br />
mit Policierung ab 1.1.1999,<br />
sofern der Einmalbeitrag aus einer<br />
abgelaufenen Versicherung bei der<br />
AMLeben stammt<br />
übrige Versicherungen gegen<br />
Einmalbeitrag<br />
bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen 0 % (0,05 %),<br />
sonst 1,0 %<br />
0 % (0,05 %)<br />
1,75 % (3,05 %)<br />
1,0 % (2,3 %)<br />
Der Zins-Überschussanteil-Satz ist in<br />
den ersten 5 Versicherungsjahren<br />
gleich dem arithmetischen Mittel aus<br />
dem obigen Zins-Überschussanteil-<br />
Satz für Versicherungen mit laufender<br />
Beitragszahlung und dem über<br />
den Rechnungszins von 3,25 % bzw.<br />
4,0 % hinausgehenden jeweils festgelegten,<br />
zum Versicherungsbeginn<br />
maßgebenden Zinssatz für Beitragsdepots.<br />
Bei Versicherungen nach Tarif<br />
SR und SRP wird dieser so errechnete<br />
Mittelwert noch um 0,8 %-Punkte<br />
erhöht.<br />
Deckungskapital zum<br />
Zuteilungszeitpunkt<br />
die nach Beginn einer Rentenzahlung<br />
zugeteilten Überschussanteile werden im<br />
Regelfall zum einen Teil zur Bildung eines<br />
Rentenzuschlags, der mit Beginn der<br />
Rentenzahlung einsetzt, zum anderen Teil<br />
soweit möglich zur Bildung von jährlichen<br />
Rentenerhöhungen verwendet; alternativ ist<br />
auch die alleinige Bildung von Rentenerhöhungen<br />
möglich; der Rentenzuschlag<br />
ergibt sich aus dem Quotienten des<br />
rechnungsmäßigen überschussberechtigten<br />
Deckungskapitals (bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen unter Berücksichtigung<br />
des auf den Vertrag entfallenden<br />
Rentenzuschlagfonds) und eines modifizierten<br />
überschussberechtigten Deckungskapitals<br />
jeweils zu Beginn der Rentenzahlung<br />
(bei bereits im Rentenbezug<br />
befindlichen Verträgen zum Versicherungsjahreswechsel<br />
in 2003).<br />
Für Dynamikerhöhungen mit Beginn ab<br />
1.7.2000 besteht die Modifikation in einer<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um<br />
0,75 %-Punkte (2,05 %-Punkte) (bei bereits<br />
im Rentenbezug befindlichen Verträgen um<br />
1,75 % (3 %-Punkte)). Für Renten ab Juli<br />
2000 aus Überschussguthaben bei AVB vor<br />
1.2000 besteht die Modifikation in einer<br />
Erhöhung des Rechnungszinses um<br />
ebenfalls 1,75 %-Punkte (3 %-Punkte), bei<br />
den ansonsten genannten Versicherungen<br />
um 1,0 %-Punkte (2,25 %-Punkte).<br />
Der Rentenzuschlag wird in % der garantierten<br />
Rente bemessen.