GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER
GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER
GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
78<br />
WEITERE ANGABEN ZUM ANHANG<br />
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG UNSERER K<strong>UND</strong>EN<br />
Bei den einzelnen Versicherungsformen<br />
gelten für das Kalenderjahr 2003 – bzw. für<br />
den Todesfallbonus bei Risikolebensversicherungen<br />
bis zum Ende des in 2003 beginnenden<br />
Versicherungsjahres – die auf den<br />
Seiten 82 bis 125 angegebenen Überschussanteil-Sätze.<br />
Versicherungen mit planmäßigem<br />
Ablauf bzw. Ablauf der Aufschubzeit<br />
vor dem 31.12.2003 erhalten in 2003 die<br />
für 2002 deklarierten Sätze. Entsprechendes<br />
gilt für vor dem 31.12.2003 fällig werdende<br />
Teilauszahlungen bei Teilauszahlungsversicherungen.<br />
Darüber hinaus erhalten Versicherungen<br />
des Beginnjahres 2002 ihre<br />
eventuell in 2003 fällige Überschusszuteilung<br />
unter Zugrundelegung der für 2002<br />
deklarierten Sätze.<br />
Direktgutschrift<br />
Die Großlebens- und Kollektiv-Kapitalversicherungen,<br />
die Vermögensbildungsversicherungen,<br />
die Kleinlebensversicherungen,<br />
die Risiko-Lebensversicherungen mit verzinslicher<br />
Ansammlung der Überschussanteile,<br />
die Fondsgebundenen Lebens- bzw.<br />
Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene<br />
Teilauszahlungen bzw. Teilrenten<br />
und die Rentenversicherungen erhalten eine<br />
Direktgutschrift. Sie wird aus dem im Jahr<br />
2003 erwirtschafteten Geschäftsergebnis<br />
Erlebensfallbonus<br />
Die jährlichen Überschussanteile werden als<br />
Einmalbeitrag zur Bildung von beitragsfreien<br />
Versicherungen verwendet, aus denen bei<br />
Erleben des Ablaufs der Versicherung<br />
Leistungen fällig werden (Erlebensfallbonus).<br />
Die Erlebensfallbonus-Summen sind als beitragsfreie<br />
Versicherungen wiederum überschussberechtigt.<br />
Bei konventionellen Versi-<br />
zugeteilt und beträgt 1,8 % (Vorjahr: 2 %)<br />
des maßgebenden Versicherungsnehmer-<br />
Guthabens bei den Tarifen mit einem<br />
geschäftsplanmäßig garantierten Zins<br />
(Rechnungszins) von 3 % bzw. 1,3 % (Vorjahr:<br />
1,5 %) bei einem Rechnungszins von<br />
3,5 %. Bei den K-, KS-, FLG-, AR-Tarifen und<br />
Tarif ARBS sowie den Risiko-Lebensversicherungen<br />
der Tarifgeneration mit einem Rechnungszins<br />
von 4,0 % gilt ein Direktgutschrift-Satz<br />
von 0,8 % (Vorjahr: 1,0 %) bzw.<br />
von 1,55 % (Vorjahr: 1,75 %) bei der<br />
neuesten Tarifgeneration (einschließlich der<br />
RG-Tarife) mit einem Rechnungszins von<br />
3,25 %. Die Direktgutschrift beläuft sich<br />
jedoch höchstens auf den jeweils angegebenen<br />
Zinsüberschussanteil-Satz. Ferner<br />
werden die eventuellen Grund-Überschussanteile<br />
für die Risiko-Lebensversicherungen<br />
unserer beiden letzten Tarifgenerationen<br />
(mit einem Rechnungszins von 4,0 % und<br />
3,25 %), die Überschussanteile der letzten<br />
Tarifgeneration der Bauspar-Risikoversicherungen<br />
sowie die Grund- und Risiko-Überschussanteile<br />
bei den Tarifen der ehemaligen<br />
„die individuale Lebensversicherung<br />
AG“ in voller Höhe als Direktgutschrift zugeteilt.<br />
Die Überschussbeteiligung aus der<br />
Direktgutschrift wird auf die jährlichen<br />
Überschussanteile angerechnet.<br />
FORMEN DER ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG<br />
cherungen mit Recht auf vorgezogene<br />
Teilauszahlungen wird bei Inanspruchnahme<br />
einer Teilauszahlung auch eine vorgezogene<br />
Leistung aus der Überschussbeteiligung ausgezahlt.<br />
Bei Eintritt des Versicherungsfalls<br />
durch Tod werden die vertraglich garantierte<br />
Todesfallsumme und gegebenenfalls<br />
ein Schluss-Überschussanteil gezahlt. Als<br />
gesamte Todesfall-Leistung wird jedoch