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GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER

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WEITERE ANGABEN ZUM ANHANG<br />

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG UNSERER K<strong>UND</strong>EN<br />

Bei den einzelnen Versicherungsformen<br />

gelten für das Kalenderjahr 2003 – bzw. für<br />

den Todesfallbonus bei Risikolebensversicherungen<br />

bis zum Ende des in 2003 beginnenden<br />

Versicherungsjahres – die auf den<br />

Seiten 82 bis 125 angegebenen Überschussanteil-Sätze.<br />

Versicherungen mit planmäßigem<br />

Ablauf bzw. Ablauf der Aufschubzeit<br />

vor dem 31.12.2003 erhalten in 2003 die<br />

für 2002 deklarierten Sätze. Entsprechendes<br />

gilt für vor dem 31.12.2003 fällig werdende<br />

Teilauszahlungen bei Teilauszahlungsversicherungen.<br />

Darüber hinaus erhalten Versicherungen<br />

des Beginnjahres 2002 ihre<br />

eventuell in 2003 fällige Überschusszuteilung<br />

unter Zugrundelegung der für 2002<br />

deklarierten Sätze.<br />

Direktgutschrift<br />

Die Großlebens- und Kollektiv-Kapitalversicherungen,<br />

die Vermögensbildungsversicherungen,<br />

die Kleinlebensversicherungen,<br />

die Risiko-Lebensversicherungen mit verzinslicher<br />

Ansammlung der Überschussanteile,<br />

die Fondsgebundenen Lebens- bzw.<br />

Rentenversicherungen mit Recht auf vorgezogene<br />

Teilauszahlungen bzw. Teilrenten<br />

und die Rentenversicherungen erhalten eine<br />

Direktgutschrift. Sie wird aus dem im Jahr<br />

2003 erwirtschafteten Geschäftsergebnis<br />

Erlebensfallbonus<br />

Die jährlichen Überschussanteile werden als<br />

Einmalbeitrag zur Bildung von beitragsfreien<br />

Versicherungen verwendet, aus denen bei<br />

Erleben des Ablaufs der Versicherung<br />

Leistungen fällig werden (Erlebensfallbonus).<br />

Die Erlebensfallbonus-Summen sind als beitragsfreie<br />

Versicherungen wiederum überschussberechtigt.<br />

Bei konventionellen Versi-<br />

zugeteilt und beträgt 1,8 % (Vorjahr: 2 %)<br />

des maßgebenden Versicherungsnehmer-<br />

Guthabens bei den Tarifen mit einem<br />

geschäftsplanmäßig garantierten Zins<br />

(Rechnungszins) von 3 % bzw. 1,3 % (Vorjahr:<br />

1,5 %) bei einem Rechnungszins von<br />

3,5 %. Bei den K-, KS-, FLG-, AR-Tarifen und<br />

Tarif ARBS sowie den Risiko-Lebensversicherungen<br />

der Tarifgeneration mit einem Rechnungszins<br />

von 4,0 % gilt ein Direktgutschrift-Satz<br />

von 0,8 % (Vorjahr: 1,0 %) bzw.<br />

von 1,55 % (Vorjahr: 1,75 %) bei der<br />

neuesten Tarifgeneration (einschließlich der<br />

RG-Tarife) mit einem Rechnungszins von<br />

3,25 %. Die Direktgutschrift beläuft sich<br />

jedoch höchstens auf den jeweils angegebenen<br />

Zinsüberschussanteil-Satz. Ferner<br />

werden die eventuellen Grund-Überschussanteile<br />

für die Risiko-Lebensversicherungen<br />

unserer beiden letzten Tarifgenerationen<br />

(mit einem Rechnungszins von 4,0 % und<br />

3,25 %), die Überschussanteile der letzten<br />

Tarifgeneration der Bauspar-Risikoversicherungen<br />

sowie die Grund- und Risiko-Überschussanteile<br />

bei den Tarifen der ehemaligen<br />

„die individuale Lebensversicherung<br />

AG“ in voller Höhe als Direktgutschrift zugeteilt.<br />

Die Überschussbeteiligung aus der<br />

Direktgutschrift wird auf die jährlichen<br />

Überschussanteile angerechnet.<br />

FORMEN DER ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG<br />

cherungen mit Recht auf vorgezogene<br />

Teilauszahlungen wird bei Inanspruchnahme<br />

einer Teilauszahlung auch eine vorgezogene<br />

Leistung aus der Überschussbeteiligung ausgezahlt.<br />

Bei Eintritt des Versicherungsfalls<br />

durch Tod werden die vertraglich garantierte<br />

Todesfallsumme und gegebenenfalls<br />

ein Schluss-Überschussanteil gezahlt. Als<br />

gesamte Todesfall-Leistung wird jedoch

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