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GESCHÄFTSBERICHT AACHENER UND MÜNCHENER

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Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen<br />

Deckungsrückstellung<br />

und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung<br />

als Forderungen an<br />

Versicherungsnehmer aktiviert (Aktiva D. I.<br />

1b). Für den Neubestand wurden die<br />

Forderungen an Versicherungsnehmer für<br />

noch nicht fällige Ansprüche auf Beiträge<br />

der Versicherungsnehmer in dem Umfang<br />

aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen<br />

Abschlussaufwendungen in Höhe des<br />

Zillmersatzes nicht übersteigen und noch<br />

nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen<br />

getilgt sind. Die Zillmersätze betragen für<br />

den Altbestand maximal 35 ‰ der Beitragssumme,<br />

für den Neubestand maximal 40 ‰<br />

der Beitragssumme. Bei den aufgeschobenen<br />

Rentenversicherungen nach den<br />

Kriterien des Altersvermögensgesetzes werden<br />

die Abschlusskosten bis zur Höhe von<br />

maximal 40 ‰ der Beitragssumme auf die<br />

ersten 10 Jahre der Aufschubzeit verteilt.<br />

Forderungen an Versicherungsnehmer für<br />

noch nicht fällige Ansprüche werden für<br />

diese Versicherungen nicht gebildet.<br />

Die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen,<br />

bei denen das Anlagerisiko von<br />

den Versicherungsnehmern getragen wird,<br />

wurden für jede Versicherung einzeln, entsprechend<br />

den in Anteileinheiten umgerechneten<br />

zugeteilten Überschussanteilen<br />

ermittelt.<br />

Beim Mitversicherungsgeschäft wurden die<br />

Positionen, zu denen uns die Angaben des<br />

geschäftsführenden Mitversicherers nicht<br />

rechtzeitig vorlagen, mit geeigneten Schätzverfahren<br />

ermittelt. Bezogen auf die<br />

Deckungsrückstellung (Passiva C. II. 1) liegt<br />

der geschätzte Anteil unter 0,1 %.<br />

Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft<br />

entsprechen die Anteile<br />

der Rückversicherer an den Rückstellungen<br />

den Rückversicherungsverträgen. Die Bewertungsmethoden<br />

entsprechen denen des<br />

selbst abgeschlossenen Bruttogeschäftes.<br />

ANHANG DES JAHRESABSCHLUSSES 2002<br />

Die Pensionsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen auf<br />

Grundlage der „Richttafeln 1998“ von Prof.<br />

Dr. Heubeck mit einem Zinssatz von 6,0 %<br />

berechnet. Die Pensionsverpflichtungen<br />

wurden nach den Grundsätzen des § 6 a<br />

EStG in Verbindung mit § 52 Absatz 16 b<br />

EStG bewertet. Als Pensionsrückstellung<br />

wurde der Teilwert in voller Höhe angesetzt.<br />

Für die gebildete Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen<br />

wurden die Grundsätze<br />

entsprechend dem Schreiben des<br />

Bundesministers der Finanzen vom 16. Oktober<br />

1984 und des § 6 a EStG beachtet.<br />

Die Rückstellung für Zuwendungen anlässlich<br />

eines Dienstjubiläums von Arbeitnehmern<br />

wurde nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen mit einem Zinssatz von<br />

5,5 % berechnet. Nach den Bestimmungen<br />

des § 5 Abs. 4 EStG in Verbindung mit<br />

dem Schreiben vom 29. Oktober 1993 des<br />

Bundesministers der Finanzen ist die Rückstellung<br />

mit dem Teilwert bewertet. Der nach<br />

steuerlicher Vorschrift ermittelten Rückstellung<br />

wurden weitere Beträge nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen zugeführt.<br />

Als handelsrechtlicher Ansatz wurde für die<br />

sich aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen<br />

ergebende Verpflichtung eine Rückstellung<br />

für ungewisse Verbindlichkeiten nach Maßgabe<br />

von § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung<br />

mit der IDW-Stellungnahme vom 18. November<br />

1998 (IDW RS – HFA 3) auf Basis<br />

eines Zinssatzes von 5,5 % und der<br />

Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme<br />

gebildet. Für den steuerrechtlichen Ansatz<br />

erfolgte die Berechnung der Rückstellung für<br />

die Verpflichtung aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen<br />

auf der Grundlage des Schreibens<br />

des Bundesministers der Finanzen<br />

vom 11. November 1999 auf Basis eines<br />

Zinssatzes von 5,5 %.<br />

Die übrigen nicht genannten Verbindlichkeiten<br />

wurden mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

angesetzt.<br />

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