Geschäftsbericht 2009 - Schulthess Group
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<strong>Schulthess</strong> <strong>Group</strong> 39<br />
Anhang Wesentliche Grundsätze Finanzbericht<br />
Finanzschulden werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, da diese innert 12 Monaten<br />
nach Bilanzstichtag fällig sind. Finanzdarlehen haben eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten und<br />
werden somit als langfristig klassifiziert.<br />
2.16 Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden anfänglich<br />
zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bilanziert.<br />
2.17 Personalvorsorgeverpflichtungen<br />
Es bestehen verschiedene Personalvorsorgepläne innerhalb der <strong>Schulthess</strong> <strong>Group</strong>, die jeweils den<br />
örtlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern angepasst sind.<br />
Alle Schweizer Konzerngesellschaften verfügen entweder über ihre eigenen, rechtlich selbständigen<br />
Vorsorgeeinrichtungen oder sind bei Sammelstiftungen von Versicherungsgesellschaften angeschlossen.<br />
Für eine ausländische Konzerngesellschaft wurde direkt bei einer Versicherungsgesellschaft ein<br />
Vorsorgevertrag abgeschlossen.<br />
Die Vorsorgeeinrichtungen werden aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Diese<br />
Pensions- und Ruhestandsleistungen gelten als leistungsorientierte Vorsorgepläne gemäss IAS 19<br />
(Employee benefit). Die Auswirkungen der Berechnung nach IAS 19 für die Pensionsleistungen sind<br />
in der Jahresrechnung und im Anhang offengelegt. Demnach werden versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste nach dem Korridoransatz erfasst. Nach dem Korridoransatz wird der kumulierte<br />
Betrag der nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der 10 % des grösseren<br />
Betrages aus Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen und beizulegendem<br />
Zeitwert bestehender Vorsorgevermögen übersteigt, auf die erwartete verbleibende durchschnittliche<br />
Arbeitszeit der am Plan teilnehmenden Mitarbeitenden aufgeteilt und erfolgswirksam erfasst.<br />
Ansonsten wird kein versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust erfasst.<br />
2.18 Kurzfristige Steuer-Verbindlichkeiten<br />
Laufende Ertragssteuern basieren auf dem steuerbaren Gewinn des laufenden Geschäftsjahres und<br />
werden im Zeitpunkt des Anfalls als Aufwand erfasst.<br />
2.19 Latente Steuern<br />
Latente Ertragssteuern werden nach der Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) unter Anwendung<br />
gesetzlich gültiger Ertragssteuersätze auf allen temporären Bewertungsdifferenzen ermittelt.<br />
Steuerersparnisse aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen auf künftigen steuerbaren Erträgen<br />
und sonstigen latenten Ertragssteuerguthaben werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es<br />
wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, mit denen die zeitlich<br />
befristeten Bewertungsdifferenzen verrechnet werden können.<br />
2.20 Rückstellungen<br />
Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige (gesetzliche<br />
oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich<br />
ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt und wenn eine zuverlässige<br />
Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung<br />
gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, wird eine Eventualschuld ausgewiesen.<br />
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung<br />
angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist, entspricht der Rückstellungsbetrag<br />
dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben. Bei Abzinsung<br />
wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst.<br />
Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Aus-