Leitungsanlagen - Siemens Building Technologies
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Die Muster-<strong>Leitungsanlagen</strong>-Richtlinie<br />
beschreibt im Wesentlichen die<br />
Anforderungen, die an <strong>Leitungsanlagen</strong><br />
in Flucht- und Rettungswegen<br />
sowie bei der Durchführung<br />
durch Decken und Wände<br />
gestellt werden.<br />
4<br />
Brandschutztechnische<br />
Anforderungen<br />
an <strong>Leitungsanlagen</strong><br />
Geltungsbereich und Begriffe der Muster-<strong>Leitungsanlagen</strong>-Richtlinie<br />
(MLAR)<br />
Die MLAR gilt, wie die jeweiligen entsprechenden<br />
Grundanforderungen der<br />
Mus ter bauordnung (MBO), für <strong>Leitungsanlagen</strong><br />
in Gebäuden aller Art; sie gilt<br />
nicht für fliegende Bauten.<br />
Diese Richtlinie gilt für<br />
– <strong>Leitungsanlagen</strong> in notwendigen<br />
Treppenräumen, in Räumen zwischen<br />
notwendigen Treppenräumen und<br />
Aus gängen ins Freie, in notwendigen<br />
Fluren, ausgenommen in offenen<br />
Gängen vor Außenwänden<br />
– die Führung von Leitungen durch<br />
raumabschließende Bauteile (Wände<br />
und Decken)<br />
– den Funktionserhalt von elektrischen<br />
<strong>Leitungsanlagen</strong> im Brandfall.<br />
Begriffe<br />
<strong>Leitungsanlagen</strong> sind Anlagen aus Leitungen,<br />
insbesondere aus elektrischen Leitungen<br />
oder Rohrleitungen, sowie<br />
aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen,Messeinrichtungen,<br />
Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen,<br />
Netzgeräten, Verteilern und<br />
Dämmstoffen für die Leitungen. Hohlleiter<br />
sind bezüglich der Schottung wie<br />
Rohrleitungen zu behandeln. Unter Verteiler<br />
im Sinne der MLAR werden auch<br />
Umhausungen von elektronischen Baugruppen<br />
verstanden. Die Anforderungen<br />
gelten für metallische und nichtmetallische<br />
Leitungen sinngemäß. Zu den<br />
Leitungen gehören deren Befestigungen<br />
und Beschichtungen. Lichtwellenleiter-<br />
Kabel und elektrische Kabel gelten als<br />
elektrische Leitungen.