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Unser Kursangebot 2010 Primärprävention … von den großen ...

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tische Umsetzung (lokale Akteursbündnisse für<br />

intersektorale Zusammenarbeit).<br />

Das Hamburger Modell der Übernahme <strong>von</strong><br />

Patenschaften durch einzelne Akteure wurde<br />

1998 mit dem Berliner Gesundheitspreis ausgezeichnet.<br />

Auf der Grundlage <strong>von</strong> Gesundheitsberichterstattung<br />

über Kinder und Jugendliche<br />

wur<strong>den</strong> Ziele formuliert. Einzelne Akteure übernahmen<br />

die Patenschaft zur Erreichung der Ziele<br />

(also die Verantwortung für die Umsetzung der<br />

Maßnahmen). Das Projekt zeigte, dass die frühzeitige<br />

Beteiligung der Akteure für ihr Engagement<br />

und ihre Kreativität wesentlich war, ebenso<br />

wie die Wahrung ihrer Autonomie in dem <strong>von</strong><br />

ihnen als Pate übernommenen Zielbereich (vgl.<br />

Zimmermann 2000). Die Koordination der Akteure<br />

übernahm der Öffentliche Gesundheitsdienst<br />

(ÖGD).<br />

Der Öffentliche Gesundheitsdienst als<br />

Koordinator<br />

Sozialraumorientierte Prävention und Gesundheitsförderung<br />

braucht einen kompetenten „Motor“<br />

und Koordinator. In diesem Sinne sollte der<br />

Öffentliche Gesundheitsdienst weiterentwickelt<br />

und präziser defi niert wer<strong>den</strong>. Eine vergleichende<br />

Durchsicht der Landesgesetze für <strong>den</strong> Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst zeigt, dass zunehmend<br />

neue Aufgaben betont wer<strong>den</strong> wie Gesundheitsberichterstattung,Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen,<br />

Gesundheitsförderung, Bürgernähe<br />

und die Selbsthilfeförderung. Allerdings bleiben<br />

die meisten Formulierungen vage. Die Gesetze<br />

erlauben starkes Engagement in der sozialraumbezogenen<br />

Prävention und Gesundheitsförderung,<br />

statten <strong>den</strong> ÖGD aber weder mit entsprechen<strong>den</strong><br />

Vollmachten noch Ressourcen aus. Vorbildfunktion<br />

kann die Ausgestaltung des Nordrhein-westfälischen<br />

ÖGD-Gesetzes haben. Hier<br />

wer<strong>den</strong> die koordinieren<strong>den</strong> Funktionen im Zusammenspiel<br />

<strong>von</strong> Gesundheitsberichterstattung,<br />

Gesundheitskonferenzen und öffentlichem Gesundheitsdienst<br />

in konkreten Aufträgen festgeschrieben.<br />

Für die Umsetzung des Gesetzes liegt<br />

eine in der Gesamtbilanz durchaus positive Evaluation<br />

vor (Bearingpoint / FOGS 2003).<br />

Auch die traditionellen Bereiche des ÖGD<br />

(Aufgaben im Rahmen der umweltmedizinischen<br />

und hygienischen Überwachung, in der Kinderund<br />

Jugendgesundheit, der Psychiatrie, des schulärztlichen<br />

Dienstes und der Mütterberatung sowie<br />

zunehmend häufi gere sozialkompensatorische<br />

Aufgaben bei benachteiligten Personen) prädestinieren<br />

<strong>den</strong> ÖGD zu einer Rolle als Anwalt und<br />

Koordinator für sozialraumbezogene Prävention<br />

und Gesundheitsförderung. Entschei<strong>den</strong>de Vorteile<br />

für diese Rolle sind der traditionelle Zugang<br />

zu <strong>den</strong> wichtigen Settings wie Schulen und Kindergärten,<br />

das Wissen über die regionale gesundheitliche<br />

Lage, der Zugang und Kontakt zu gesundheitlich<br />

benachteiligten Zielgruppen und die<br />

im Gegensatz zu vielen anderen Akteuren weitgehende<br />

Neutralität und Gemeinwohl-Orientierung,<br />

die dieser Institution strukturell zu eigen<br />

ist.<br />

Eine aktuelle vielstimmige Bilanz (Schwerpunktheft<br />

Gesundheitsblatt, Gesundheitsforschung,<br />

Gesundheitsschutz Nr. 10 <strong>von</strong> Oktober<br />

2005) zeigt deutlich, dass der ÖGD bereit ist, ein<br />

Selbstverständnis als Public Health-Institution<br />

und als „Motor“ in der kommunalen Gesundheitspolitik<br />

anzunehmen. Allerdings gibt es dabei erheblichen<br />

Entwicklungsbedarf im Bezug auf ein<br />

gesetzliches und politisches Mandat, Kompetenzsteigerung<br />

und Qualifi zierungsangebote sowie<br />

<strong>den</strong> Erhalt und Ausbau der notwendigen Ressourcen.<br />

Anforderungen an ein Präventionsgesetz<br />

Sozialraumorientierte Prävention und Gesundheitsförderung<br />

lässt sich nur bedingt (vor allem<br />

als zu fördernder Setting-Ansatz) in ein Bundesgesetz<br />

zur Prävention einbauen. Für ein Gesamtkonzept<br />

der Prävention und Gesundheitsförderung<br />

gibt es weitergehende Handlungsbedarfe:<br />

• die systematische Analyse <strong>von</strong> Präventionspotenzialen<br />

der hier grob umrissenen inhaltlichen<br />

Interventionsfelder,

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