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Unser Kursangebot 2010 Primärprävention … von den großen ...

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heiten“ ausgerichtet und als Gemeinschaftsaufgabe<br />

der beteiligten Sozialversicherungsträger<br />

mit <strong>den</strong> Ländern<br />

und Kommunen abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Individuelle Verhaltensprävention und<br />

betriebliche Gesundheitsförderung<br />

In Eigenverantwortung der einzelnen<br />

Sozialversicherungsträger sollen in<br />

Zukunft primärpräventive Leistungen<br />

vor allem in <strong>den</strong> Bereichen individuelle<br />

Verhaltensprävention (zum Beispiel<br />

<strong>Kursangebot</strong>e zu Ernährung, Bewegung,<br />

Stressbewältigung, Raucherentwöhnungskurse<br />

usw.), betriebliche Gesundheitsförderung<br />

und Verhütung arbeitsbedingter<br />

Erkrankungen erbracht wer<strong>den</strong>.<br />

Hierfür sollen 100 Millionen Euro<br />

aufgewandt wer<strong>den</strong>. Im Wesentlichen<br />

handelt es sich hierbei um die Weiterführung<br />

<strong>von</strong> bisher bereits <strong>von</strong> Krankenund<br />

Unfallversicherungen getragenen<br />

Angeboten und Leistungen, allerdings<br />

auf möglicherweise niedrigerem finanziellem<br />

Niveau als bisher. Mehraufwendungen<br />

in diesem Leistungsbereich sind<br />

dem Gesetzentwurf zufolge lediglich für<br />

die Pflegeversicherung, und hier in<br />

Höhe <strong>von</strong> kaum erwähnenswerten 4<br />

Millionen Euro, zu erwarten.<br />

Orientierung an gemeinsamen<br />

Präventionszielen<br />

Mit dem Präventionsgesetz soll „im<br />

Präventionssystem ein Mechanismus<br />

der Zielorientierung verankert“ wer<strong>den</strong>,<br />

wie es in der Gesetzesbegründung<br />

heißt. Diesem Anspruch ist aus gesundheitswissenschaftlicher<br />

Sicht unbedingt<br />

zuzustimmen. So richtig die in der Begründung<br />

des Gesetzentwurfs geäußerte<br />

Absicht ist, dass „alle Leistungen und<br />

Maßnahmen ... an vorrangigen Präventionszielen<br />

und Teilzielen ausgerichtet<br />

wer<strong>den</strong>“ sollen, so wenig kann allerdings<br />

da<strong>von</strong> die Rede da<strong>von</strong> sein, dass in der<br />

mit dem Gesetz beabsichtigten Form<br />

allen Akteuren eine verbindliche „klare<br />

Orientierung“ vorgegeben würde.<br />

Denn zwar sollen <strong>von</strong> der Stiftung „Prävention<br />

und Gesundheitsförderung“<br />

zentral Ziele und Teilziele erarbeitet<br />

wer<strong>den</strong>, die „für alle Handlungsebenen<br />

als Rahmenvorgaben Gültigkeit besitzen“,<br />

doch müssen diese Zielsetzungen<br />

auf die Ebene der Länder, auf der „lebensweltliche“<br />

Präventionsmaßnahmen<br />

angesiedelt sein sollen, heruntergebrochen<br />

– also mit „landesspezifischen<br />

Schwerpunktsetzungen versehen“ –<br />

wer<strong>den</strong>. In diesem Prozess der Operationalisierung<br />

<strong>von</strong> Globalzielen der Prävention<br />

wer<strong>den</strong> die zentralen Orientierungen<br />

möglicherweise an Schärfe verlieren.<br />

Zudem versteht der Gesetzentwurf<br />

die zu formulieren<strong>den</strong><br />

Präventionsziele ausdrücklich als „Empfehlungen“,<br />

deren Verbindlichkeit unklar<br />

bleibt.<br />

Arbeitsweltbezogene Prävention und<br />

betriebliche Gesundheitsförderung<br />

Der arbeitsweltbezogenen Prävention<br />

kommt in dem Gesetzentwurf in mehrerlei<br />

Hinsicht eine herausgehobene Bedeutung<br />

zu. Die Arbeitswelt ist eine der<br />

zentralen „Lebenswelten“, in der „Gesundheit<br />

verbraucht“ wird, aber auch<br />

gesichert wer<strong>den</strong> kann. Gemeinhin wird<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen, dass etwa ein<br />

Drittel aller Erkrankungen arbeitsbedingt<br />

ist oder durch die Berufsausübung<br />

mitverursacht wird. Die Arbeitswelt<br />

ist damit ein ideales „Setting“ für<br />

präventiv-gesundheitsförderliche Interventionen,<br />

wahrscheinlich sogar das für<br />

die Bevölkerung im Erwachsenenalter<br />

wichtigste. Hierauf nimmt der Gesetzentwurf<br />

an mehreren Stellen ausdrücklich<br />

Bezug.<br />

Die Arbeitswelt ist zudem ein bereits<br />

bislang stark verregelter Lebensbereich,<br />

auch und gerade im Hinblick auf die<br />

gesundheitliche Prävention. Mit der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung befasst<br />

sich ein gesamter Sozialversicherungszweig<br />

mit der Verhinderung bzw. Verringerung<br />

arbeitsbedingter Gesundheitsschä<strong>den</strong><br />

und <strong>den</strong> Folgen eingetretener<br />

Schä<strong>den</strong> auf einzelbetrieblicher und<br />

überbetrieblicher Ebene. Mit de Aufsichtsdiensten<br />

der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />

und der staatlichen<br />

Arbeitsschutzbehör<strong>den</strong> bestehen flächendeckende<br />

Kontroll-, Überwachungsund<br />

Beratungsnetze mit sanktionieren<strong>den</strong><br />

Befugnissen.<br />

Allerdings sind diese Arbeitsschutzaktivitäten<br />

bislang weitgehend isoliert <strong>von</strong><br />

der allgemeinen gesundheitlichen Prävention<br />

betrachtet und betrieben wor<strong>den</strong>.<br />

Die stärkere Integration der auf<br />

dem Gebiet des Arbeitsschutzes tätigen<br />

Institutionen und Akteure in das System<br />

der gesundheitlichen Prävention ist also<br />

erforderlich und wird mit dem Präventionsgesetz<br />

ansatzweise auch gefördert.<br />

Betriebliche Gesundheitsförderung –<br />

es bleibt bei Kann-Bestimmungen<br />

Die (lebens- und auch arbeitsweltbezogene)<br />

<strong>Primärprävention</strong> und namentlich<br />

die betriebliche Gesundheitsförderung<br />

genießen bereits im gelten<strong>den</strong> Krankenversicherungsrecht<br />

eine Sonderstellung.<br />

Auf Grundlage der entsprechen<strong>den</strong><br />

Regelungen in Paragraph 20 SGB V<br />

konnte sich – mit der jeweiligen Rechtslage<br />

entsprechen<strong>den</strong> wechseln<strong>den</strong> Konjunktur<br />

– seit dem Ende der achtziger<br />

Jahre die krankenkassengetragene und -<br />

finanzierte betriebliche Gesundheitsförderung<br />

ein Terrain erobern, auf dem –<br />

wenn auch weder flächendeckend noch<br />

in jedem Falle nach <strong>den</strong> Regeln der<br />

(gesundheitswissenschaftlichen) Kunst –<br />

mit dem Setting-Ansatz mehr oder minder<br />

systematisch und erfolgreich experimentiert<br />

wurde. In kaum einem anderen<br />

der neueren Gesundheitsförderungs-<br />

Settings sind über längere Zeiträume<br />

hinweg in vergleichbarer Weise neue<br />

(wissenschaftliche und praktische)<br />

Erkenntnisse zutage gefördert,<br />

halbwegs stabile Infrastrukturen geschaffen<br />

und am Leben gehalten und<br />

eine per saldo ausgeweitete Finanzierungsbasis<br />

gesichert wor<strong>den</strong>. Dies mag<br />

dazu beigetragen haben, dass die Notwendigkeit<br />

und der Nutzen arbeitsweltbezogener<br />

<strong>Primärprävention</strong> und betrieblicher<br />

Gesundheitsförderung<br />

derzeit nicht (mehr) in Frage gestellt<br />

wer<strong>den</strong> – auch nicht in Zeiten knapper<br />

Gesundheitskassen.<br />

Auch das Präventionsgesetz sichert der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

ausdrücklich ihren Platz im Gesamtsystem<br />

der gesundheitlichen Prävention.<br />

Änderungen der Zuständigkeit für die<br />

betriebliche Gesundheitsförderung sind<br />

damit nicht verbun<strong>den</strong>: Jede Kranken-<br />

Aktuelles<br />

3 | 2005<br />

7

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