Unser Kursangebot 2010 Primärprävention … von den großen ...
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heiten“ ausgerichtet und als Gemeinschaftsaufgabe<br />
der beteiligten Sozialversicherungsträger<br />
mit <strong>den</strong> Ländern<br />
und Kommunen abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />
Individuelle Verhaltensprävention und<br />
betriebliche Gesundheitsförderung<br />
In Eigenverantwortung der einzelnen<br />
Sozialversicherungsträger sollen in<br />
Zukunft primärpräventive Leistungen<br />
vor allem in <strong>den</strong> Bereichen individuelle<br />
Verhaltensprävention (zum Beispiel<br />
<strong>Kursangebot</strong>e zu Ernährung, Bewegung,<br />
Stressbewältigung, Raucherentwöhnungskurse<br />
usw.), betriebliche Gesundheitsförderung<br />
und Verhütung arbeitsbedingter<br />
Erkrankungen erbracht wer<strong>den</strong>.<br />
Hierfür sollen 100 Millionen Euro<br />
aufgewandt wer<strong>den</strong>. Im Wesentlichen<br />
handelt es sich hierbei um die Weiterführung<br />
<strong>von</strong> bisher bereits <strong>von</strong> Krankenund<br />
Unfallversicherungen getragenen<br />
Angeboten und Leistungen, allerdings<br />
auf möglicherweise niedrigerem finanziellem<br />
Niveau als bisher. Mehraufwendungen<br />
in diesem Leistungsbereich sind<br />
dem Gesetzentwurf zufolge lediglich für<br />
die Pflegeversicherung, und hier in<br />
Höhe <strong>von</strong> kaum erwähnenswerten 4<br />
Millionen Euro, zu erwarten.<br />
Orientierung an gemeinsamen<br />
Präventionszielen<br />
Mit dem Präventionsgesetz soll „im<br />
Präventionssystem ein Mechanismus<br />
der Zielorientierung verankert“ wer<strong>den</strong>,<br />
wie es in der Gesetzesbegründung<br />
heißt. Diesem Anspruch ist aus gesundheitswissenschaftlicher<br />
Sicht unbedingt<br />
zuzustimmen. So richtig die in der Begründung<br />
des Gesetzentwurfs geäußerte<br />
Absicht ist, dass „alle Leistungen und<br />
Maßnahmen ... an vorrangigen Präventionszielen<br />
und Teilzielen ausgerichtet<br />
wer<strong>den</strong>“ sollen, so wenig kann allerdings<br />
da<strong>von</strong> die Rede da<strong>von</strong> sein, dass in der<br />
mit dem Gesetz beabsichtigten Form<br />
allen Akteuren eine verbindliche „klare<br />
Orientierung“ vorgegeben würde.<br />
Denn zwar sollen <strong>von</strong> der Stiftung „Prävention<br />
und Gesundheitsförderung“<br />
zentral Ziele und Teilziele erarbeitet<br />
wer<strong>den</strong>, die „für alle Handlungsebenen<br />
als Rahmenvorgaben Gültigkeit besitzen“,<br />
doch müssen diese Zielsetzungen<br />
auf die Ebene der Länder, auf der „lebensweltliche“<br />
Präventionsmaßnahmen<br />
angesiedelt sein sollen, heruntergebrochen<br />
– also mit „landesspezifischen<br />
Schwerpunktsetzungen versehen“ –<br />
wer<strong>den</strong>. In diesem Prozess der Operationalisierung<br />
<strong>von</strong> Globalzielen der Prävention<br />
wer<strong>den</strong> die zentralen Orientierungen<br />
möglicherweise an Schärfe verlieren.<br />
Zudem versteht der Gesetzentwurf<br />
die zu formulieren<strong>den</strong><br />
Präventionsziele ausdrücklich als „Empfehlungen“,<br />
deren Verbindlichkeit unklar<br />
bleibt.<br />
Arbeitsweltbezogene Prävention und<br />
betriebliche Gesundheitsförderung<br />
Der arbeitsweltbezogenen Prävention<br />
kommt in dem Gesetzentwurf in mehrerlei<br />
Hinsicht eine herausgehobene Bedeutung<br />
zu. Die Arbeitswelt ist eine der<br />
zentralen „Lebenswelten“, in der „Gesundheit<br />
verbraucht“ wird, aber auch<br />
gesichert wer<strong>den</strong> kann. Gemeinhin wird<br />
da<strong>von</strong> ausgegangen, dass etwa ein<br />
Drittel aller Erkrankungen arbeitsbedingt<br />
ist oder durch die Berufsausübung<br />
mitverursacht wird. Die Arbeitswelt<br />
ist damit ein ideales „Setting“ für<br />
präventiv-gesundheitsförderliche Interventionen,<br />
wahrscheinlich sogar das für<br />
die Bevölkerung im Erwachsenenalter<br />
wichtigste. Hierauf nimmt der Gesetzentwurf<br />
an mehreren Stellen ausdrücklich<br />
Bezug.<br />
Die Arbeitswelt ist zudem ein bereits<br />
bislang stark verregelter Lebensbereich,<br />
auch und gerade im Hinblick auf die<br />
gesundheitliche Prävention. Mit der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung befasst<br />
sich ein gesamter Sozialversicherungszweig<br />
mit der Verhinderung bzw. Verringerung<br />
arbeitsbedingter Gesundheitsschä<strong>den</strong><br />
und <strong>den</strong> Folgen eingetretener<br />
Schä<strong>den</strong> auf einzelbetrieblicher und<br />
überbetrieblicher Ebene. Mit de Aufsichtsdiensten<br />
der gesetzlichen Unfallversicherungsträger<br />
und der staatlichen<br />
Arbeitsschutzbehör<strong>den</strong> bestehen flächendeckende<br />
Kontroll-, Überwachungsund<br />
Beratungsnetze mit sanktionieren<strong>den</strong><br />
Befugnissen.<br />
Allerdings sind diese Arbeitsschutzaktivitäten<br />
bislang weitgehend isoliert <strong>von</strong><br />
der allgemeinen gesundheitlichen Prävention<br />
betrachtet und betrieben wor<strong>den</strong>.<br />
Die stärkere Integration der auf<br />
dem Gebiet des Arbeitsschutzes tätigen<br />
Institutionen und Akteure in das System<br />
der gesundheitlichen Prävention ist also<br />
erforderlich und wird mit dem Präventionsgesetz<br />
ansatzweise auch gefördert.<br />
Betriebliche Gesundheitsförderung –<br />
es bleibt bei Kann-Bestimmungen<br />
Die (lebens- und auch arbeitsweltbezogene)<br />
<strong>Primärprävention</strong> und namentlich<br />
die betriebliche Gesundheitsförderung<br />
genießen bereits im gelten<strong>den</strong> Krankenversicherungsrecht<br />
eine Sonderstellung.<br />
Auf Grundlage der entsprechen<strong>den</strong><br />
Regelungen in Paragraph 20 SGB V<br />
konnte sich – mit der jeweiligen Rechtslage<br />
entsprechen<strong>den</strong> wechseln<strong>den</strong> Konjunktur<br />
– seit dem Ende der achtziger<br />
Jahre die krankenkassengetragene und -<br />
finanzierte betriebliche Gesundheitsförderung<br />
ein Terrain erobern, auf dem –<br />
wenn auch weder flächendeckend noch<br />
in jedem Falle nach <strong>den</strong> Regeln der<br />
(gesundheitswissenschaftlichen) Kunst –<br />
mit dem Setting-Ansatz mehr oder minder<br />
systematisch und erfolgreich experimentiert<br />
wurde. In kaum einem anderen<br />
der neueren Gesundheitsförderungs-<br />
Settings sind über längere Zeiträume<br />
hinweg in vergleichbarer Weise neue<br />
(wissenschaftliche und praktische)<br />
Erkenntnisse zutage gefördert,<br />
halbwegs stabile Infrastrukturen geschaffen<br />
und am Leben gehalten und<br />
eine per saldo ausgeweitete Finanzierungsbasis<br />
gesichert wor<strong>den</strong>. Dies mag<br />
dazu beigetragen haben, dass die Notwendigkeit<br />
und der Nutzen arbeitsweltbezogener<br />
<strong>Primärprävention</strong> und betrieblicher<br />
Gesundheitsförderung<br />
derzeit nicht (mehr) in Frage gestellt<br />
wer<strong>den</strong> – auch nicht in Zeiten knapper<br />
Gesundheitskassen.<br />
Auch das Präventionsgesetz sichert der<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
ausdrücklich ihren Platz im Gesamtsystem<br />
der gesundheitlichen Prävention.<br />
Änderungen der Zuständigkeit für die<br />
betriebliche Gesundheitsförderung sind<br />
damit nicht verbun<strong>den</strong>: Jede Kranken-<br />
Aktuelles<br />
3 | 2005<br />
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