Export intern.F?rde_29.10fin_pp
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Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Die Garantie G4 deckt ausschließlich politische<br />
Risken aus Firmengründung und Beteiligungen<br />
an Unternehmen mit Sitz im Ausland bzw.<br />
beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften wie z. B.<br />
Gesellschafterdarlehen. Die Deckungsquote<br />
beträgt je nach Risikokategorie 95 % oder 100 %.<br />
Versichert sind folgende Tatbestände<br />
• Entzug von Beteiligungsrechten oder<br />
Ansprüchen (Verstaatlichung, Enteignung)<br />
• Zerstörung der Vermögenswerte des ausländischen<br />
Unternehmens (z. B. Krieg, Revolution)<br />
• Weiters kann die Nichttransferierbarkeit von<br />
Dividenden, Zinsen, Kapitalrückzahlungen<br />
oder Erlösen aus dem Verkauf einer Beteiligung<br />
über einen Zeitraum von mehr als<br />
3 Monaten (Transferrisiko) gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Die OeKB behält sich jedoch das Recht vor,<br />
das Transferrisiko in gewissen Ländern nicht<br />
oder nur für einen Teil der Garantielaufzeit<br />
zu übernehmen.<br />
Die Laufzeit von Beteiligungsgarantien ist häufig<br />
mit der Amortisationsdauer des Vorhabens<br />
ident (meist 5 bis 10 Jahre) und kann bis zu<br />
25 Jahre betragen.<br />
Das Garantieentgelt beträgt derzeit je nach<br />
Bonität des Investitionsziellandes und der<br />
Laufzeit der Garantie zwischen 0,2 % und 1,5 %<br />
p. a. vom Garantiehöchstbetrag und wird jährlich<br />
im Voraus verrechnet. Soll das Transferrisiko<br />
mitversichert we<strong>rde</strong>n, wird ein Prämienzuschlag<br />
von 50 % verrechnet. Die Prämie<br />
bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit gültig.<br />
Die Berechnungsgrundlage ist der Kapitalwert<br />
der Auslandsinvestition. In der Folge ist jährlich<br />
einmal der Buchwert der Beteiligung zur Prämienermittlung<br />
zu melden. Für die Deckung von<br />
eventuellen Erträgen oder Darlehenszinsen wird<br />
kein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt.<br />
Das einmalige Bearbeitungsentgelt beträgt 1 %<br />
vom Wert des Geschäftsfalles, mind. EUR 10,–/<br />
höchstens EUR 720,–.<br />
Antragsberechtigte<br />
Investoren mit Sitz in Österreich.<br />
Einschränkungen<br />
Wirtschaftliche Risken können in der G4 nicht<br />
gedeckt we<strong>rde</strong>n. Das Nichteinhalten von<br />
behördlichen Zusagen im Investitionsland<br />
sowie Maßnahmen des Investitionsziellandes,<br />
die in- und ausländische Investitionen in gleichem<br />
Maße betreffen und nicht den Entzug<br />
von Beteiligungsrechten zum Gegenstand<br />
haben, we<strong>rde</strong>n den wirtschaftlichen Risken<br />
zugeordnet. Rein spekulative Investitionen<br />
z. B. das Hoffen auf Wertsteigerungen bei<br />
Immobilien können nicht versichert we<strong>rde</strong>n.<br />
2.3.1.2 MIGA (Multilateral Investment<br />
Guarantee Agency)<br />
Die 1988 gegründete Weltbanktochter fö<strong>rde</strong>rt<br />
Direktinvestitionen in Wachstumsmärkten<br />
durch die Abdeckung politischer Risken für<br />
Investoren und Kreditgeber und durch die<br />
Unterstützung von Entwicklungsländern,<br />
Direktinvestitionen für ausländische Investoren<br />
attraktiv zu machen.<br />
Sie deckt folgende politischen Risken einzeln<br />
oder in Kombination:<br />
• Transferrisiko<br />
• Enteignung<br />
• Vertragsbruch<br />
• Krieg und Aufruhr<br />
Eine MIGA-Garantie ist z. B. für Direktinvestitionen<br />
interessant, die von der OeKB mangels<br />
ausreichender positiver Auswirkung auf die<br />
österreichische Leistungsbilanz nicht gedeckt<br />
we<strong>rde</strong>n, oder wenn nur bestimmte der obgenannten<br />
Risken (anstelle der Volldeckung der<br />
OeKB) versichert we<strong>rde</strong>n sollen.<br />
Aufgrund der nicht einfachen Antragstellung<br />
(in Englisch/Antragsbüro in Washington) kommen<br />
eher größere Projekte in Frage. Die Einschaltung<br />
eines österreichischen Maklerbüros<br />
z. B. Victoria Consulting Corporation, Vienna<br />
Office, 1220 Wien, Leonhard-Bernstein-Straße<br />
8.2.26.7, ist empfehlenswert.<br />
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