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Export intern.F?rde_29.10fin_pp

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land (=lokale Kosten) sowie aus Drittländern<br />

ergeben zusammen den Auslandsanteil. Bei<br />

der Bestimmung des inländischen Liefer- und<br />

Leistungsteiles ist vom österreichischen Warenursprung<br />

auszugehen. Für die Indeckungnahme<br />

von <strong>Export</strong>geschäften wird eine Ware als<br />

100%ige österreichische Wertschöpfung anerkannt,<br />

wenn für sie von der örtlich zuständigen<br />

Wirtschaftskammer eine Bestätigung über den<br />

österreichischen Ursprung ausgestellt wird<br />

oder ausgestellt we<strong>rde</strong>n könnte. Demnach hat<br />

eine Ware ihren Ursprung in dem Land, „in<br />

dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich<br />

gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattgefunden<br />

hat, die in einem dazu eingerichteten<br />

Unternehmen vorgenommen wo<strong>rde</strong>n ist und<br />

zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt<br />

hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe<br />

darstellt“. Bei Leistungen ist nicht der<br />

Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers<br />

ausschlaggebend. Die Globalisierung<br />

und Internationalisierung der Wirtschaft macht<br />

es jedoch erfo<strong>rde</strong>rlich, Auslandsanteile in vermehrtem<br />

Ausmaß mitzudecken.<br />

Der Umfang, in dem Lieferungen/Leistungen<br />

ausländischen Ursprungs in die Deckung mit<br />

einbezogen we<strong>rde</strong>n können, richtet sich nach<br />

• der Fristigkeit des versicherten<br />

<strong>Export</strong>geschäftes,<br />

• der Bonitätseinschätzung des zu versichernden<br />

Abnehmerlandes (Länderkategorie) sowie<br />

• der Höhe des zu versichernden Risikos.<br />

Ganz allgemein gilt: Je niedriger ein Risiko<br />

eingeschätzt wird, desto eher ist der Bund<br />

bereit, Auslandsanteile mitzudecken oder<br />

umgekehrt, je höher das Risiko, desto geringer<br />

die Bereitschaft des Bundes, Auslandsanteile<br />

mitzudecken.<br />

In folgendem Ausmaß können Auslandsanteile<br />

mitgedeckt we<strong>rde</strong>n:<br />

In eine Pauschalgarantie G6 (siehe Seite 9)<br />

können Waren ausländischen Ursprungs bis<br />

zu 100 % einbezogen we<strong>rde</strong>n.<br />

Eine Überschreitung des Auslandsanteiles<br />

führt zu einer Teildeckung. Bei Großprojekten<br />

kann ein zu hoher Auslandsanteil durch die<br />

Kooperation mehrerer <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

(z. B. durch Rückversicherung der OeKB)<br />

gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />

Abnehmerland Garantiehöchstbetrag Zahlungsziel Zahlungsziel<br />

in Mio. EUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr<br />

Länderkreis A bis 7,5 100 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 1–3 7,5 bis 10 100 % EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 100 % 30 % *)<br />

Länderkreis B bis 7,5 50 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 4 u. 5 7,5 bis 10 50 % EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 50 % 30 % *)<br />

Länderkreis C bis 7,5 40 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 6 u. 7 7,5 bis 10 EUR 3 Mio. *) EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 30 % 30 % *)<br />

*) Für immaterielle Leistungen (z.B. Planung) wird ein um 10 %-Punkte höherer Auslandsanteil akzeptiert (50 % statt 40 % bzw. 40 %<br />

statt 30 % bzw. max. EUR 3,3 Mio.)<br />

Deckungsquote<br />

Je nach „Rating“ des <strong>Export</strong>ziellandes<br />

(Länderkategorie laut Einstufung im Rahmen<br />

der OECD) übernimmt die OeKB entweder 95 %<br />

oder 100 % des politischen Schadens. Das<br />

wirtschaftliche Risiko wird in Abhängigkeit von<br />

der Bonität des ausländischen Vertragspartners/Sicherheitengebers<br />

im Ausmaß von<br />

70 % bis max. 95 % gedeckt.<br />

Garantiekosten<br />

Die Garantiekosten setzen sich zusammen<br />

aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in<br />

Höhe von 1 ‰ des Geschäftsfalles (Garantiehöchstbetrag),<br />

mind. EUR 10,–, maximal<br />

jedoch EUR 720,–, und dem Garantieentgelt.<br />

Dieses ist abhängig von der Bonität des ausländischenVertragspartners/Sicherheitengebers,<br />

der Risikodauer, den Schadenser-<br />

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