Export intern.F?rde_29.10fin_pp
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land (=lokale Kosten) sowie aus Drittländern<br />
ergeben zusammen den Auslandsanteil. Bei<br />
der Bestimmung des inländischen Liefer- und<br />
Leistungsteiles ist vom österreichischen Warenursprung<br />
auszugehen. Für die Indeckungnahme<br />
von <strong>Export</strong>geschäften wird eine Ware als<br />
100%ige österreichische Wertschöpfung anerkannt,<br />
wenn für sie von der örtlich zuständigen<br />
Wirtschaftskammer eine Bestätigung über den<br />
österreichischen Ursprung ausgestellt wird<br />
oder ausgestellt we<strong>rde</strong>n könnte. Demnach hat<br />
eine Ware ihren Ursprung in dem Land, „in<br />
dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich<br />
gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattgefunden<br />
hat, die in einem dazu eingerichteten<br />
Unternehmen vorgenommen wo<strong>rde</strong>n ist und<br />
zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt<br />
hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe<br />
darstellt“. Bei Leistungen ist nicht der<br />
Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers<br />
ausschlaggebend. Die Globalisierung<br />
und Internationalisierung der Wirtschaft macht<br />
es jedoch erfo<strong>rde</strong>rlich, Auslandsanteile in vermehrtem<br />
Ausmaß mitzudecken.<br />
Der Umfang, in dem Lieferungen/Leistungen<br />
ausländischen Ursprungs in die Deckung mit<br />
einbezogen we<strong>rde</strong>n können, richtet sich nach<br />
• der Fristigkeit des versicherten<br />
<strong>Export</strong>geschäftes,<br />
• der Bonitätseinschätzung des zu versichernden<br />
Abnehmerlandes (Länderkategorie) sowie<br />
• der Höhe des zu versichernden Risikos.<br />
Ganz allgemein gilt: Je niedriger ein Risiko<br />
eingeschätzt wird, desto eher ist der Bund<br />
bereit, Auslandsanteile mitzudecken oder<br />
umgekehrt, je höher das Risiko, desto geringer<br />
die Bereitschaft des Bundes, Auslandsanteile<br />
mitzudecken.<br />
In folgendem Ausmaß können Auslandsanteile<br />
mitgedeckt we<strong>rde</strong>n:<br />
In eine Pauschalgarantie G6 (siehe Seite 9)<br />
können Waren ausländischen Ursprungs bis<br />
zu 100 % einbezogen we<strong>rde</strong>n.<br />
Eine Überschreitung des Auslandsanteiles<br />
führt zu einer Teildeckung. Bei Großprojekten<br />
kann ein zu hoher Auslandsanteil durch die<br />
Kooperation mehrerer <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
(z. B. durch Rückversicherung der OeKB)<br />
gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Abnehmerland Garantiehöchstbetrag Zahlungsziel Zahlungsziel<br />
in Mio. EUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr<br />
Länderkreis A bis 7,5 100 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 1–3 7,5 bis 10 100 % EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 100 % 30 % *)<br />
Länderkreis B bis 7,5 50 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 4 u. 5 7,5 bis 10 50 % EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 50 % 30 % *)<br />
Länderkreis C bis 7,5 40 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 6 u. 7 7,5 bis 10 EUR 3 Mio. *) EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 30 % 30 % *)<br />
*) Für immaterielle Leistungen (z.B. Planung) wird ein um 10 %-Punkte höherer Auslandsanteil akzeptiert (50 % statt 40 % bzw. 40 %<br />
statt 30 % bzw. max. EUR 3,3 Mio.)<br />
Deckungsquote<br />
Je nach „Rating“ des <strong>Export</strong>ziellandes<br />
(Länderkategorie laut Einstufung im Rahmen<br />
der OECD) übernimmt die OeKB entweder 95 %<br />
oder 100 % des politischen Schadens. Das<br />
wirtschaftliche Risiko wird in Abhängigkeit von<br />
der Bonität des ausländischen Vertragspartners/Sicherheitengebers<br />
im Ausmaß von<br />
70 % bis max. 95 % gedeckt.<br />
Garantiekosten<br />
Die Garantiekosten setzen sich zusammen<br />
aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in<br />
Höhe von 1 ‰ des Geschäftsfalles (Garantiehöchstbetrag),<br />
mind. EUR 10,–, maximal<br />
jedoch EUR 720,–, und dem Garantieentgelt.<br />
Dieses ist abhängig von der Bonität des ausländischenVertragspartners/Sicherheitengebers,<br />
der Risikodauer, den Schadenser-<br />
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