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Export intern.F?rde_29.10fin_pp

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• Gründung eines neuen Unternehmens<br />

(Greenfield investment; organisches<br />

Wachstum aus eigener Kraft)<br />

• Kooperation in Form eines Joint Ventures<br />

(Kapitalmäßige Beteiligung mehrerer Partner)<br />

• Akquisition<br />

Bei der (teilweisen) Übernahme eines bestehenden<br />

Unternehmens gibt es wieder zwei<br />

grundsätzliche Möglichkeiten:<br />

• „corporate deal“ oder „share deal“<br />

D. h. Erwerb von Anteilen an der bestehenden<br />

Gesellschaft (AG oder GmbH) – auch bis zu<br />

100 %, wobei dies eventuell durch eine<br />

Kapitalaufstockung erfolgen kann (eine<br />

Kapitalaufstockung hat den Vorteil, dass das<br />

Geld in das Unternehmen fließt, während bei<br />

Kauf von alten Anteilen das Geld an den<br />

Altgesellschafter fließt.) Der Nachteil des<br />

corporate deals liegt in eventuell nicht aus<br />

der Bilanz ersichtlichen Risken, z. B. Eventualverbindlichkeiten,<br />

Bewertung Aktiva)<br />

und dem Problem des Abbaus überzähliger<br />

Mitarbeiter.<br />

• „asset deal“<br />

Hier wird eine komplett neue Gesellschaft<br />

gegründet, die vom bestehenden Unternehmen<br />

nur diejenigen Aktiva herauskauft,<br />

die für den Betrieb auch notwendig sind. Der<br />

Vorteil liegt insbesondere darin, dass keine<br />

Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten der<br />

alten Gesellschaft besteht und nur die benötigten<br />

Mitarbeiter eingestellt we<strong>rde</strong>n. Die<br />

unangenehme und schwierige Entlassung<br />

der überzähligen Personen verbleibt bei der<br />

alten Gesellschaft.<br />

2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im<br />

<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV)<br />

der Oesterreichischen Kontrollbank<br />

AG (OeKB)<br />

Das von der OeKB im Wege der Hausbanken<br />

offerierte <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />

umfasst neben der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />

auch die Finanzierung von Beteiligungen und<br />

beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften<br />

(Gesellschafterdarlehen).<br />

Voraussetzung für die Beteiligungsfinanzierung<br />

ist das Vorliegen einer Haftung<br />

• durch die Republik Österreich gemäß<br />

Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz (AFG) in Form<br />

einer Beteiligungsgarantie G4 oder einer<br />

Wechselbürgschaft des Bundes,<br />

• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH,<br />

• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />

der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />

die im Finanzbereich oder in der Entwicklungshilfe<br />

tätig ist, wie z. B. die MIGA<br />

(Multinational Investment Guarantee Agency).<br />

Die Finanzierung im EFV erfolgt höchstens bis<br />

zu dem durch die jeweilige Haftung gedeckten<br />

Teil des Kapitalbedarfs (siehe Kapitel 1.2.2).<br />

Wichtiger Hinweise: Im Zuge der Finanzierungsüberlegungen<br />

ist zu berücksichtigen,<br />

dass Aufwandszinsen im Zusammenhang<br />

mit der adressierten Refinanzierung des<br />

Eigenkapitalanteils (wenn am ausländischen<br />

Unternehmen eine Beteiligung von 25 % oder<br />

mehr gehalten wird) von der österreichischen<br />

Muttergesellschaft nicht als Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht we<strong>rde</strong>n können.<br />

Aufwandszinsen im Zusammenhang mit der<br />

Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen<br />

sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich<br />

absetzbar.<br />

2.4.3 Starthilfekredit für<br />

Entwicklungsländer<br />

Diese Kreditaktion wu<strong>rde</strong> aus den Mitteln<br />

des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer<br />

Österreich geschaffen und dient der günstigen<br />

Finanzierung von Investitionen österreichischer<br />

Unternehmen in Entwicklungsländern im Wege<br />

österreichischer Kreditinstitute.<br />

Die Oesterreichische Kontrollbank AG ist mit der<br />

zentralen Abwicklung dieses Verfahrens betraut.<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Fö<strong>rde</strong>rung von Projekten, die die Erschließung<br />

30

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