Export intern.F?rde_29.10fin_pp
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• Gründung eines neuen Unternehmens<br />
(Greenfield investment; organisches<br />
Wachstum aus eigener Kraft)<br />
• Kooperation in Form eines Joint Ventures<br />
(Kapitalmäßige Beteiligung mehrerer Partner)<br />
• Akquisition<br />
Bei der (teilweisen) Übernahme eines bestehenden<br />
Unternehmens gibt es wieder zwei<br />
grundsätzliche Möglichkeiten:<br />
• „corporate deal“ oder „share deal“<br />
D. h. Erwerb von Anteilen an der bestehenden<br />
Gesellschaft (AG oder GmbH) – auch bis zu<br />
100 %, wobei dies eventuell durch eine<br />
Kapitalaufstockung erfolgen kann (eine<br />
Kapitalaufstockung hat den Vorteil, dass das<br />
Geld in das Unternehmen fließt, während bei<br />
Kauf von alten Anteilen das Geld an den<br />
Altgesellschafter fließt.) Der Nachteil des<br />
corporate deals liegt in eventuell nicht aus<br />
der Bilanz ersichtlichen Risken, z. B. Eventualverbindlichkeiten,<br />
Bewertung Aktiva)<br />
und dem Problem des Abbaus überzähliger<br />
Mitarbeiter.<br />
• „asset deal“<br />
Hier wird eine komplett neue Gesellschaft<br />
gegründet, die vom bestehenden Unternehmen<br />
nur diejenigen Aktiva herauskauft,<br />
die für den Betrieb auch notwendig sind. Der<br />
Vorteil liegt insbesondere darin, dass keine<br />
Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten der<br />
alten Gesellschaft besteht und nur die benötigten<br />
Mitarbeiter eingestellt we<strong>rde</strong>n. Die<br />
unangenehme und schwierige Entlassung<br />
der überzähligen Personen verbleibt bei der<br />
alten Gesellschaft.<br />
2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im<br />
<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV)<br />
der Oesterreichischen Kontrollbank<br />
AG (OeKB)<br />
Das von der OeKB im Wege der Hausbanken<br />
offerierte <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />
umfasst neben der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />
auch die Finanzierung von Beteiligungen und<br />
beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften<br />
(Gesellschafterdarlehen).<br />
Voraussetzung für die Beteiligungsfinanzierung<br />
ist das Vorliegen einer Haftung<br />
• durch die Republik Österreich gemäß<br />
Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz (AFG) in Form<br />
einer Beteiligungsgarantie G4 oder einer<br />
Wechselbürgschaft des Bundes,<br />
• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH,<br />
• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />
der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />
die im Finanzbereich oder in der Entwicklungshilfe<br />
tätig ist, wie z. B. die MIGA<br />
(Multinational Investment Guarantee Agency).<br />
Die Finanzierung im EFV erfolgt höchstens bis<br />
zu dem durch die jeweilige Haftung gedeckten<br />
Teil des Kapitalbedarfs (siehe Kapitel 1.2.2).<br />
Wichtiger Hinweise: Im Zuge der Finanzierungsüberlegungen<br />
ist zu berücksichtigen,<br />
dass Aufwandszinsen im Zusammenhang<br />
mit der adressierten Refinanzierung des<br />
Eigenkapitalanteils (wenn am ausländischen<br />
Unternehmen eine Beteiligung von 25 % oder<br />
mehr gehalten wird) von der österreichischen<br />
Muttergesellschaft nicht als Betriebsausgaben<br />
geltend gemacht we<strong>rde</strong>n können.<br />
Aufwandszinsen im Zusammenhang mit der<br />
Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen<br />
sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich<br />
absetzbar.<br />
2.4.3 Starthilfekredit für<br />
Entwicklungsländer<br />
Diese Kreditaktion wu<strong>rde</strong> aus den Mitteln<br />
des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer<br />
Österreich geschaffen und dient der günstigen<br />
Finanzierung von Investitionen österreichischer<br />
Unternehmen in Entwicklungsländern im Wege<br />
österreichischer Kreditinstitute.<br />
Die Oesterreichische Kontrollbank AG ist mit der<br />
zentralen Abwicklung dieses Verfahrens betraut.<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Fö<strong>rde</strong>rung von Projekten, die die Erschließung<br />
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