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1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung<br />

In nahezu allen westlichen Industrieländern<br />

gibt es heute ein mehr oder weniger ähnliches<br />

Instrumentarium, das einem <strong>Export</strong>eur einerseits<br />

die auftretenden Risken aus <strong>Export</strong>geschäften<br />

– zumindest teilweise – abnehmen<br />

sowie andererseits die Finanzierung von<br />

<strong>Export</strong>geschäften erleichtern soll.<br />

Die Rahmenbedingungen für <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />

bzw. <strong>Export</strong>finanzierungen<br />

bilden der „OECD-Consensus“ sowie die<br />

Regelungen der „Berner Union“. Beim OECD-<br />

Consensus handelt es sich um ein „Agreement“<br />

zwischen fast allen OECD-Staaten, in dem sie<br />

sich verpflichten, bestimmte Regelungen im<br />

Zusammenhang mit öffentlich gestützten <strong>Export</strong>garantien<br />

und -finanzierungen einzuhalten.<br />

Die Berner Union (International Union of Credit<br />

and Investment Insurers) stellt einen <strong>intern</strong>ationalen<br />

Zusammenschluss von <strong>Export</strong>- und<br />

Investitionskreditversicherungen dar, mit dem<br />

Ziel, <strong>intern</strong>ational eine möglichst einheitliche<br />

Vorgehensweise zu schaffen.<br />

1.1 Risikoabsicherung<br />

Eine stärkere Ausrichtung auf den Außenhandel<br />

bedeutet für Unternehmen nicht nur<br />

größere Chancen, sondern auch größere<br />

Risken. Je nach Ursache des Schadenseintrittes<br />

unterscheidet man zwischen<br />

wirtschaftlichen und politischen Risken.<br />

Wirtschaftliche Risken sind solche, die in der<br />

wirtschaftlichen Situation des ausländischen<br />

Vertragspartners begründet sind. Es ist hier<br />

marktfähige Risken<br />

• Wirtschaftliche Risken in OECD-Ländern, exkl.<br />

Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische<br />

Republik, Südkorea, Türkei, Ungarn<br />

• Risikodauer (= Produktionszeit und Zahlungsziel)<br />

maximal 2 Jahre<br />

• In- und Auslandsgeschäfte<br />

private Kreditversicherer<br />

das Zahlungsausfallsrisiko im weiteren Sinn zu<br />

nennen, das sowohl die Insolvenz (Konkurs-,<br />

Ausgleichsverfahren) des Abnehmers als auch<br />

die Nichtzahlung trotz Mahnung/Betreibung<br />

umfasst.<br />

Das politische Risiko umfasst Sachverhalte,<br />

bei denen die politische Situation Ursache für<br />

die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch<br />

den Abnehmer ist, z. B. Kriegsereignisse,<br />

Revolution. Weiters ist das Transferrisiko zu<br />

nennen, bei dem die Devisensituation des<br />

Abnehmerlandes ursächlich für die Nichtzahlung<br />

bzw. Nichtüberweisung des geschuldeten<br />

Betrages ist. Üblicherweise besteht der<br />

Bedarf an einer Absicherung der Zahlungsausfallrisiken<br />

ab dem Zeitpunkt der Fakturierung.<br />

Bei einem hohen Ersatzverwertungsrisiko<br />

für den <strong>Export</strong>eur (z. B. Sonderanfertigung,<br />

große Mengen) kann auch die Absicherung<br />

des Produktionsrisikos (für den Zeitraum vor<br />

der Fakturierung) beantragt we<strong>rde</strong>n. Man<br />

unterscheidet grundsätzlich zwischen „marktfähigen<br />

Risken“ und „nicht marktfähigen<br />

Risken“, welche entweder durch private<br />

Kreditversicherungs-Unternehmen – für marktfähige<br />

Risken – oder durch die Oesterreichische<br />

Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte<br />

der Republik Österreich – für nicht marktfähige<br />

Risken – gedeckt we<strong>rde</strong>n können. Diese<br />

<strong>Export</strong>risikogarantien und <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />

geben dem Garantie- bzw.<br />

Versicherungsnehmer (dies kann der <strong>Export</strong>eur<br />

oder eine Kreditunternehmung sein) die<br />

Möglichkeit, seine erhöhten Risken aus<br />

Ausfuhrgeschäften gegen Entgelt abzusichern.<br />

nicht marktfähige Risken<br />

• Politische Risken, im besonderen aus Verträgen mit<br />

öffentlichen Vertragspartnern/Garanten im Ausland.<br />

• Private Vertragspartner in Nicht-OECD-Ländern<br />

(inkl. der 6 bei den marktfähigen Risken<br />

angeführten Ausnahmen)<br />

• Risikodauer über 2 Jahre<br />

• Risken, die infolge Ihrer Größenordnung von privaten<br />

Kreditversicherern nicht gedeckt we<strong>rde</strong>n können.<br />

OeKB<br />

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