Export intern.F?rde_29.10fin_pp
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1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung<br />
In nahezu allen westlichen Industrieländern<br />
gibt es heute ein mehr oder weniger ähnliches<br />
Instrumentarium, das einem <strong>Export</strong>eur einerseits<br />
die auftretenden Risken aus <strong>Export</strong>geschäften<br />
– zumindest teilweise – abnehmen<br />
sowie andererseits die Finanzierung von<br />
<strong>Export</strong>geschäften erleichtern soll.<br />
Die Rahmenbedingungen für <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />
bzw. <strong>Export</strong>finanzierungen<br />
bilden der „OECD-Consensus“ sowie die<br />
Regelungen der „Berner Union“. Beim OECD-<br />
Consensus handelt es sich um ein „Agreement“<br />
zwischen fast allen OECD-Staaten, in dem sie<br />
sich verpflichten, bestimmte Regelungen im<br />
Zusammenhang mit öffentlich gestützten <strong>Export</strong>garantien<br />
und -finanzierungen einzuhalten.<br />
Die Berner Union (International Union of Credit<br />
and Investment Insurers) stellt einen <strong>intern</strong>ationalen<br />
Zusammenschluss von <strong>Export</strong>- und<br />
Investitionskreditversicherungen dar, mit dem<br />
Ziel, <strong>intern</strong>ational eine möglichst einheitliche<br />
Vorgehensweise zu schaffen.<br />
1.1 Risikoabsicherung<br />
Eine stärkere Ausrichtung auf den Außenhandel<br />
bedeutet für Unternehmen nicht nur<br />
größere Chancen, sondern auch größere<br />
Risken. Je nach Ursache des Schadenseintrittes<br />
unterscheidet man zwischen<br />
wirtschaftlichen und politischen Risken.<br />
Wirtschaftliche Risken sind solche, die in der<br />
wirtschaftlichen Situation des ausländischen<br />
Vertragspartners begründet sind. Es ist hier<br />
marktfähige Risken<br />
• Wirtschaftliche Risken in OECD-Ländern, exkl.<br />
Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische<br />
Republik, Südkorea, Türkei, Ungarn<br />
• Risikodauer (= Produktionszeit und Zahlungsziel)<br />
maximal 2 Jahre<br />
• In- und Auslandsgeschäfte<br />
private Kreditversicherer<br />
das Zahlungsausfallsrisiko im weiteren Sinn zu<br />
nennen, das sowohl die Insolvenz (Konkurs-,<br />
Ausgleichsverfahren) des Abnehmers als auch<br />
die Nichtzahlung trotz Mahnung/Betreibung<br />
umfasst.<br />
Das politische Risiko umfasst Sachverhalte,<br />
bei denen die politische Situation Ursache für<br />
die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch<br />
den Abnehmer ist, z. B. Kriegsereignisse,<br />
Revolution. Weiters ist das Transferrisiko zu<br />
nennen, bei dem die Devisensituation des<br />
Abnehmerlandes ursächlich für die Nichtzahlung<br />
bzw. Nichtüberweisung des geschuldeten<br />
Betrages ist. Üblicherweise besteht der<br />
Bedarf an einer Absicherung der Zahlungsausfallrisiken<br />
ab dem Zeitpunkt der Fakturierung.<br />
Bei einem hohen Ersatzverwertungsrisiko<br />
für den <strong>Export</strong>eur (z. B. Sonderanfertigung,<br />
große Mengen) kann auch die Absicherung<br />
des Produktionsrisikos (für den Zeitraum vor<br />
der Fakturierung) beantragt we<strong>rde</strong>n. Man<br />
unterscheidet grundsätzlich zwischen „marktfähigen<br />
Risken“ und „nicht marktfähigen<br />
Risken“, welche entweder durch private<br />
Kreditversicherungs-Unternehmen – für marktfähige<br />
Risken – oder durch die Oesterreichische<br />
Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte<br />
der Republik Österreich – für nicht marktfähige<br />
Risken – gedeckt we<strong>rde</strong>n können. Diese<br />
<strong>Export</strong>risikogarantien und <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />
geben dem Garantie- bzw.<br />
Versicherungsnehmer (dies kann der <strong>Export</strong>eur<br />
oder eine Kreditunternehmung sein) die<br />
Möglichkeit, seine erhöhten Risken aus<br />
Ausfuhrgeschäften gegen Entgelt abzusichern.<br />
nicht marktfähige Risken<br />
• Politische Risken, im besonderen aus Verträgen mit<br />
öffentlichen Vertragspartnern/Garanten im Ausland.<br />
• Private Vertragspartner in Nicht-OECD-Ländern<br />
(inkl. der 6 bei den marktfähigen Risken<br />
angeführten Ausnahmen)<br />
• Risikodauer über 2 Jahre<br />
• Risken, die infolge Ihrer Größenordnung von privaten<br />
Kreditversicherern nicht gedeckt we<strong>rde</strong>n können.<br />
OeKB<br />
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