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Einschränkungen<br />

Vergabebedingungen: Projekte müssen sowohl<br />

in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht<br />

Erfolg versprechend sein.<br />

4.3 Europäische Investitionsbank (EIB) –<br />

Globaldarlehen<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Vergabe zinsgünstiger Refinanzierungslinien<br />

durch die EIB an ausgewählte Banken für<br />

Investitions- und Projektfinanzierungen in<br />

den Bereichen KMU, Umweltschutz, Energie,<br />

transeuropäische Netze (Verkehr, Telekom<br />

etc.), Bildung, Gesundheitswesen, wirtschaftsnahe<br />

Infrastruktur in EU-Zielgebieten.<br />

Vorhaben: z. B. Investitionen zu Maßnahmen<br />

zur (Ab-) Wasseraufbereitung, Abfallbeseitigung,<br />

Lärmschutz, rationelle Energienutzung,<br />

alternative Energien, (<strong>intern</strong>ationale) Verkehrsverbindungen,<br />

Telekom, Krankenhäuser,<br />

Kindergärten, Schulen, Investitionen von<br />

KMU etc.<br />

Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

Europäische Union<br />

Art der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Zinsgünstiger Kredit (Darlehen für kleinere<br />

Vorhaben, deren Auszahlung über<br />

Finanzierungsinstitute individuell erfolgt).<br />

Darlehenskonditionen<br />

Kreditbetrag: mind. EUR 40.000,–,<br />

max. EUR 25 Mio.<br />

Zinssatz: fix oder variabel, in EUR oder<br />

Fremdwährung<br />

Laufzeit: max. 25 Jahre<br />

Fö<strong>rde</strong>rbare Kosten<br />

Investitionen in Anlagevermögen (Grundstücke,<br />

Gebäude, Maschinen), längerfristiges Anlagevermögen,<br />

Betriebskapital; innerhalb eines<br />

Projektzeitraumes von 2 Jahren; max. 50 %<br />

der Investitionskosten eines Gesamtprojektes<br />

nach Abzug öffentlicher Fö<strong>rde</strong>rungen.<br />

Antragsberechtigte Branchen<br />

Produzierende und verarbeitende Unternehmen,<br />

industrielle und kommerzielle<br />

Dienstleistungsunternehmen<br />

KMU mit Firmensitz in der EU.<br />

KMU in der Definition der EIB sind Unternehmen<br />

mit max. 500 Arbeitnehmern, max.<br />

EUR 75 Mio. Sachanlagevermögen (vor Durchführung<br />

des Projektes) und max. zu 1/3 im<br />

Eigentum eines Großunternehmens. Eine<br />

Ausnahme besteht für Tochterunternehmen<br />

von Großunternehmen in EU-Zielgebieten.<br />

Hier ist eine Finanzierung im Rahmen des<br />

EIB-Globaldarlehens möglich.<br />

4.4 Programme der EU<br />

Das PHARE-Programm ist eine Initiative der<br />

Europäischen Union zur finanziellen Unterstützung<br />

von Partnerländern. Nach dem<br />

Zusammenbruch der Sowjetunion wu<strong>rde</strong> es<br />

ursprünglich für Polen und Ungarn eingesetzt.<br />

Die zentrale Idee war, den Ländern Hilfestellung<br />

beim Übergang zu einer Marktwirtschaft<br />

zu geben. Die Unterstützung wu<strong>rde</strong> rasch auf<br />

andere Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL)<br />

ausgedehnt. Heute umfasst das PHARE-<br />

Programm umfangreiche Programmbestandteile.<br />

Aufgrund der indikativen Programme<br />

entscheidet PHARE zusammen mit den Partnerländern<br />

über die bestmögliche Verteilung<br />

der Mittel. Daraufhin we<strong>rde</strong>n Finanzierungsvorschläge<br />

für spezifische Aktionen erarbeitet<br />

und in einem operationellen Plan für das<br />

betroffene Land zusammengefasst. Der entsprechende<br />

Finanzplan wird mit den Partnerländern<br />

verabschiedet.<br />

Das PHARE-Programm fokussiert auf zwei<br />

Arten der Hilfestellung:<br />

Institutionenaufbau (30 % des Budgets)<br />

Es gibt zwei Typen von<br />

Institutionenaufbauprojekten:<br />

• Twinning: beinhaltet die Entsendung von EU-<br />

Experten der Mitgliedstaaten in die Ministerien<br />

oder Verwaltung der Kandidatenländer<br />

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