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Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...

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Nach § 22a SGB VIII sollen Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

zusammenarbeiten:<br />

1. mit den Erziehungsberechtigten <strong>und</strong><br />

Tagespflegepersonen zum Wohl <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> zur Sicherung <strong>der</strong> Kontinuität<br />

des Erziehungsprozesses<br />

2. mit an<strong>der</strong>en kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> familienbezogenen<br />

Institutionen <strong>und</strong> Initiativen im<br />

Gemeinwesen, insbeson<strong>der</strong>e solchen<br />

<strong>der</strong> Familienbildung <strong>und</strong> -beratung.<br />

Genehmigungspflicht nach § 45 SGB VII<br />

Nach § 45 SGB VIII bedarf <strong>der</strong> Träger einer<br />

Einrichtung, in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche<br />

ganztägig o<strong>der</strong> für einen Teil des Tages be -<br />

treut werden o<strong>der</strong> Unterkunft erhalten für<br />

den Betrieb <strong>der</strong> Einrichtung (hier Kleinkindgruppen),<br />

einer Erlaubnis. Der Träger soll mit<br />

dem Antrag die Konzeption <strong>der</strong> Einrichtung<br />

vorlegen (Näheres siehe „Vor <strong>der</strong> Eröffnung:<br />

Betriebserlaubnis einholen!“)<br />

Meldepflicht nach § 47 SGB VII<br />

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Ein rich -<br />

tung hat <strong>der</strong> zuständigen Behörde nach<br />

§ 47 SGB VII<br />

1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, Art<br />

<strong>und</strong> Standort <strong>der</strong> Einrichtung, <strong>der</strong> Zahl<br />

<strong>der</strong> verfügbaren Plätze sowie <strong>der</strong> Namen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> beruflichen Ausbildung des<br />

Leiters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betreuungskräfte sowie<br />

2. die bevorstehende Schließung <strong>der</strong><br />

Einrichtung unverzüglich anzuzeigen.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> in Nummer 1 bezeichneten<br />

Angaben sowie <strong>der</strong> Konzeption sind <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörde unverzüglich, die Zahl<br />

<strong>der</strong> belegten Plätze ist jährlich einmal zu<br />

melden.<br />

KVJS<br />

In das Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz –<br />

KiTaG – des Landes Baden-Württemberg<br />

wurden ausdrücklich die Betreuung in Kin<strong>der</strong>krippen<br />

<strong>und</strong> die Betreuung durch Tagespflegepersonen<br />

aufgenommen. Damit wurde ein<br />

Schwerpunkt des Kin<strong>der</strong>betreuungskonzepts<br />

<strong>der</strong> Landesregierung „Kin<strong>der</strong>fre<strong>und</strong> liches<br />

Baden-Württemberg“ aufgegriffen <strong>und</strong> das<br />

bisherige Kin<strong>der</strong>gartengesetz zu einem<br />

umfassenden Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz ausgebaut.<br />

Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong> 13

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