Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...
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Nach § 22a SGB VIII sollen Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
zusammenarbeiten:<br />
1. mit den Erziehungsberechtigten <strong>und</strong><br />
Tagespflegepersonen zum Wohl <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> zur Sicherung <strong>der</strong> Kontinuität<br />
des Erziehungsprozesses<br />
2. mit an<strong>der</strong>en kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> familienbezogenen<br />
Institutionen <strong>und</strong> Initiativen im<br />
Gemeinwesen, insbeson<strong>der</strong>e solchen<br />
<strong>der</strong> Familienbildung <strong>und</strong> -beratung.<br />
Genehmigungspflicht nach § 45 SGB VII<br />
Nach § 45 SGB VIII bedarf <strong>der</strong> Träger einer<br />
Einrichtung, in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche<br />
ganztägig o<strong>der</strong> für einen Teil des Tages be -<br />
treut werden o<strong>der</strong> Unterkunft erhalten für<br />
den Betrieb <strong>der</strong> Einrichtung (hier Kleinkindgruppen),<br />
einer Erlaubnis. Der Träger soll mit<br />
dem Antrag die Konzeption <strong>der</strong> Einrichtung<br />
vorlegen (Näheres siehe „Vor <strong>der</strong> Eröffnung:<br />
Betriebserlaubnis einholen!“)<br />
Meldepflicht nach § 47 SGB VII<br />
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Ein rich -<br />
tung hat <strong>der</strong> zuständigen Behörde nach<br />
§ 47 SGB VII<br />
1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Trägers, Art<br />
<strong>und</strong> Standort <strong>der</strong> Einrichtung, <strong>der</strong> Zahl<br />
<strong>der</strong> verfügbaren Plätze sowie <strong>der</strong> Namen<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> beruflichen Ausbildung des<br />
Leiters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betreuungskräfte sowie<br />
2. die bevorstehende Schließung <strong>der</strong><br />
Einrichtung unverzüglich anzuzeigen.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> in Nummer 1 bezeichneten<br />
Angaben sowie <strong>der</strong> Konzeption sind <strong>der</strong><br />
zuständigen Behörde unverzüglich, die Zahl<br />
<strong>der</strong> belegten Plätze ist jährlich einmal zu<br />
melden.<br />
KVJS<br />
In das Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz –<br />
KiTaG – des Landes Baden-Württemberg<br />
wurden ausdrücklich die Betreuung in Kin<strong>der</strong>krippen<br />
<strong>und</strong> die Betreuung durch Tagespflegepersonen<br />
aufgenommen. Damit wurde ein<br />
Schwerpunkt des Kin<strong>der</strong>betreuungskonzepts<br />
<strong>der</strong> Landesregierung „Kin<strong>der</strong>fre<strong>und</strong> liches<br />
Baden-Württemberg“ aufgegriffen <strong>und</strong> das<br />
bisherige Kin<strong>der</strong>gartengesetz zu einem<br />
umfassenden Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz ausgebaut.<br />
Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong> 13