Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...
Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...
Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Welche Formen <strong>der</strong> Kleinkindbetreuung<br />
gibt es?<br />
Eine Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen<br />
für Kin<strong>der</strong> im Alter von 2 Monaten bis<br />
3 Jahren findet in Baden-Württemberg in<br />
zwei Formen statt:<br />
a) In Betreuten <strong>Spielgruppen</strong> mit einer<br />
Öffnungszeit von 10 bis 15 St<strong>und</strong>en in<br />
<strong>der</strong> Woche<br />
b) In Kin<strong>der</strong>krippen mit einer Öffnungszeit<br />
über 15 St<strong>und</strong>en in <strong>der</strong> Woche<br />
Wie an<strong>der</strong>e Tageseinrichtungen auch haben<br />
Kleinkindgruppen einen Betreuungs-,<br />
Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag nach § 22<br />
SGB VIII/KJHG <strong>und</strong> § 2 des KiTaG (näheres<br />
hierzu siehe Seite 12).<br />
Welche Qualifikationen<br />
müssen die Fachkräfte<br />
mitbringen?<br />
KVJS<br />
Zu den Einrichtungen, die in den Geltungsbereich<br />
des Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetzes<br />
fallen, gehören als Kleinkindgruppen<br />
auch die Kin<strong>der</strong>krippen (§ 1 Abs.1 KiTaG ).<br />
Deshalb werden hier die gleichen Fachkräfte<br />
eingesetzt wie in Kin<strong>der</strong>gärten (§ 7 KiTaG,<br />
vgl. Seite 18). Ausnahmen kann das Landesjugendamt<br />
im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vorgaben (§ 7 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 KiTaG) zulassen.<br />
Die Betreuten <strong>Spielgruppen</strong> sind im Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz<br />
nicht ausdrücklich<br />
erwähnt. Deshalb ist <strong>der</strong> Personenkreis, <strong>der</strong><br />
mit den Kin<strong>der</strong>n in dieser Betreuungsform<br />
arbeiten kann, nicht so eng gefasst. Es<br />
können alle Fachkräfte im Sinne des § 21<br />
Abs.1 des Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />
Baden-Württemberg (LKJHG) eingesetzt<br />
werden. Dabei handelt es sich um pädagogische<br />
<strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte,<br />
die über eine einschlägige, staatlich anerkannte<br />
o<strong>der</strong> eine gleichwertige Fachausbildung<br />
verfügen, sofern nicht in ihrer Person<br />
liegende Gründe sie ungeeignet erscheinen<br />
lassen. An<strong>der</strong>e Personen kann das Landesjugendamt<br />
nach dem LKJHG im Einzelfall<br />
auf Antrag des Trägers zulassen, wenn sie<br />
nach Vorbildung <strong>und</strong> Erfahrung geeignet<br />
erscheinen. Die Zulassung kann mit Auflagen<br />
verb<strong>und</strong>en werden.<br />
Gerade <strong>der</strong> Umgang mit Kleinkin<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>t<br />
ein beson<strong>der</strong>es Einfühlungsvermögen<br />
<strong>der</strong> pädagogischen Fachkräfte. Von ihnen<br />
wird ein hohes Maß an reflektierter Bindungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> -gestaltung verlangt, da<br />
Kleinkin<strong>der</strong> für Ihre Entwicklung auf sichere<br />
Bindung angewiesen sind.<br />
Kleinkin<strong>der</strong> können das, was sie wollen o<strong>der</strong><br />
was sie bedrückt, verbal nur sehr eingeschränkt<br />
ausdrücken. Deshalb werden vom<br />
Personal Kenntnisse über die den Kin<strong>der</strong>n<br />
eigenen Ausdrucksmöglichkeiten erwartet.<br />
Die Entwicklungsphasen bzw. <strong>der</strong> tatsächliche<br />
Entwicklungsstand <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> müssen<br />
je<strong>der</strong>zeit berücksichtigt werden.<br />
Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong> 5