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Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...

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Welche Formen <strong>der</strong> Kleinkindbetreuung<br />

gibt es?<br />

Eine Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen<br />

für Kin<strong>der</strong> im Alter von 2 Monaten bis<br />

3 Jahren findet in Baden-Württemberg in<br />

zwei Formen statt:<br />

a) In Betreuten <strong>Spielgruppen</strong> mit einer<br />

Öffnungszeit von 10 bis 15 St<strong>und</strong>en in<br />

<strong>der</strong> Woche<br />

b) In Kin<strong>der</strong>krippen mit einer Öffnungszeit<br />

über 15 St<strong>und</strong>en in <strong>der</strong> Woche<br />

Wie an<strong>der</strong>e Tageseinrichtungen auch haben<br />

Kleinkindgruppen einen Betreuungs-,<br />

Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag nach § 22<br />

SGB VIII/KJHG <strong>und</strong> § 2 des KiTaG (näheres<br />

hierzu siehe Seite 12).<br />

Welche Qualifikationen<br />

müssen die Fachkräfte<br />

mitbringen?<br />

KVJS<br />

Zu den Einrichtungen, die in den Geltungsbereich<br />

des Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetzes<br />

fallen, gehören als Kleinkindgruppen<br />

auch die Kin<strong>der</strong>krippen (§ 1 Abs.1 KiTaG ).<br />

Deshalb werden hier die gleichen Fachkräfte<br />

eingesetzt wie in Kin<strong>der</strong>gärten (§ 7 KiTaG,<br />

vgl. Seite 18). Ausnahmen kann das Landesjugendamt<br />

im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben (§ 7 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 KiTaG) zulassen.<br />

Die Betreuten <strong>Spielgruppen</strong> sind im Kin<strong>der</strong>tagesbetreuungsgesetz<br />

nicht ausdrücklich<br />

erwähnt. Deshalb ist <strong>der</strong> Personenkreis, <strong>der</strong><br />

mit den Kin<strong>der</strong>n in dieser Betreuungsform<br />

arbeiten kann, nicht so eng gefasst. Es<br />

können alle Fachkräfte im Sinne des § 21<br />

Abs.1 des Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes<br />

Baden-Württemberg (LKJHG) eingesetzt<br />

werden. Dabei handelt es sich um pädagogische<br />

<strong>und</strong> therapeutische Fachkräfte,<br />

die über eine einschlägige, staatlich anerkannte<br />

o<strong>der</strong> eine gleichwertige Fachausbildung<br />

verfügen, sofern nicht in ihrer Person<br />

liegende Gründe sie ungeeignet erscheinen<br />

lassen. An<strong>der</strong>e Personen kann das Landesjugendamt<br />

nach dem LKJHG im Einzelfall<br />

auf Antrag des Trägers zulassen, wenn sie<br />

nach Vorbildung <strong>und</strong> Erfahrung geeignet<br />

erscheinen. Die Zulassung kann mit Auflagen<br />

verb<strong>und</strong>en werden.<br />

Gerade <strong>der</strong> Umgang mit Kleinkin<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>t<br />

ein beson<strong>der</strong>es Einfühlungsvermögen<br />

<strong>der</strong> pädagogischen Fachkräfte. Von ihnen<br />

wird ein hohes Maß an reflektierter Bindungsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> -gestaltung verlangt, da<br />

Kleinkin<strong>der</strong> für Ihre Entwicklung auf sichere<br />

Bindung angewiesen sind.<br />

Kleinkin<strong>der</strong> können das, was sie wollen o<strong>der</strong><br />

was sie bedrückt, verbal nur sehr eingeschränkt<br />

ausdrücken. Deshalb werden vom<br />

Personal Kenntnisse über die den Kin<strong>der</strong>n<br />

eigenen Ausdrucksmöglichkeiten erwartet.<br />

Die Entwicklungsphasen bzw. <strong>der</strong> tatsächliche<br />

Entwicklungsstand <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> müssen<br />

je<strong>der</strong>zeit berücksichtigt werden.<br />

Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong> 5

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