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Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...

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KVJS<br />

Vor <strong>der</strong> Eröffnung:<br />

Betriebserlaubnis einholen!<br />

Der Träger einer Einrichtung, in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> Jugendliche ganztägig o<strong>der</strong> für einen<br />

Teil des Tages betreut werden, bedarf für<br />

den Betrieb <strong>der</strong> Einrichtung <strong>der</strong> Erlaubnis<br />

durch das Landesjugendamt.<br />

Die nach § 45 Abs. 1 SGB VIII erfor<strong>der</strong>liche<br />

Betriebserlaubnis hat <strong>der</strong> Träger vor <strong>der</strong><br />

Eröffnung <strong>der</strong> Einrichtung einzuholen.<br />

Wer eine Einrichtung ohne die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Betriebserlaubnis betreibt, begeht eine<br />

Ordnungswidrigkeit (vgl. § 104 Abs. 1 Nr. 2<br />

SGB VIII).<br />

Das Landesjugendamt berät Träger bei <strong>der</strong><br />

Planung <strong>und</strong> Betriebsführung einer Kleinkindgruppe.<br />

Ein Schema zur Ablaufplanung<br />

ist auf Seite 15 beigefügt.<br />

8 Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong><br />

Die Betriebserlaubnis ist vom Träger beim<br />

Landesjugendamt zu beantragen.<br />

Antragsformulare werden auf Anfor<strong>der</strong>ung<br />

zugesandt o<strong>der</strong> können unter www.kvjs.de<br />

– Jugendhilfe – Tagesbetreuung von Kin<strong>der</strong>n<br />

abgerufen werden. Ein maßstabsgerechter<br />

Gr<strong>und</strong>rissplan sowie ein Finanzierungsplan<br />

<strong>und</strong> bei Vereinen ein Satzungs- <strong>und</strong> Vereinsregisterauszug<br />

sind beizufügen.<br />

Träger kann jede Privatperson, Personengemeinschaft<br />

o<strong>der</strong> juristische Person des<br />

öffentlichen o<strong>der</strong> privaten Rechts sein,<br />

wobei es nicht darauf ankommt, ob <strong>der</strong><br />

Einrichtungsträger als „Träger <strong>der</strong> freien<br />

Jugendhilfe“ auftritt o<strong>der</strong> als solcher anerkannt<br />

ist. Auch staatliche o<strong>der</strong> kommunale<br />

Träger unterliegen <strong>der</strong> Erlaubnispflicht.<br />

Die Erteilung <strong>der</strong> Erlaubnis liegt nicht im<br />

Ermessen des Landesjugendamts, d. h.<br />

die Erlaubnis muss erteilt werden, wenn<br />

keine Versagungsgründe vorliegen. Eine<br />

beantragte Betriebserlaubnis ist zu versagen,<br />

wenn das Wohl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong>

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