Krippen und Spielgruppen - Landesverband der Tagesmütter ...
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Jugendlichen in <strong>der</strong> Einrichtung nicht<br />
gewährleistet ist <strong>und</strong> dies auch nicht durch<br />
Erteilung von Auflagen erreicht werden kann.<br />
Der Träger erhält die Betriebserlaubnis in<br />
Form eines Bescheides (Verwaltungsakt).<br />
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen<br />
(Auflagen) versehen werden<br />
(§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII). Für eine er -<br />
laubnispflichtige Einrichtung kann eine Aufsicht<br />
auch nach an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften<br />
bestehen (vgl. § 45 Abs. 4 SGB VIII).<br />
In jedem Fall zu beteiligen sind:<br />
• Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
Gem. § 9 Nr. 1 ÖGDG wachen die Ge -<br />
s<strong>und</strong> heitsämter bei Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
darüber, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Hygiene eingehalten werden. Daher sind<br />
sie vor Inbetriebnahme vom Träger <strong>der</strong><br />
Einrichtung zu benachrichtigen.<br />
Vom Ges<strong>und</strong>heitsamt des Landkreises<br />
erhält <strong>der</strong> Träger Hinweise darauf, was<br />
im Hinblick auf Hygiene <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsfragen<br />
in Kleinkindgruppen zu beachten<br />
ist. Dabei geht es auch um Hygiene<br />
<strong>und</strong> Ausstattung <strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Räumlichkeiten wie Pflegebereich<br />
für Kin<strong>der</strong>, Sanitärbereich für Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />
Erwachsene sowie Küchen. Wird in <strong>der</strong><br />
Einrichtung gekocht o<strong>der</strong> Essen verteilt,<br />
kann <strong>der</strong> Lebensmittelkontrolldienst über<br />
die Hygieneanfor<strong>der</strong>ungen in diesem<br />
Bereich Auskunft geben.<br />
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am<br />
1. Januar 2001 in Kraft <strong>und</strong> ersetzt das<br />
B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz. Die §§ 33 ff IfSG<br />
enthalten beson<strong>der</strong>e Bestimmungen für<br />
Schulen, <strong>Krippen</strong>, Kin<strong>der</strong>gärten, Horte<br />
u. ä.. Neu ist unter an<strong>der</strong>em die Verpflichtung<br />
des Trägers <strong>der</strong> Einrichtung, das Personal<br />
gem. § 35 IfSG regelmäßig über die<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> die<br />
Mitwirkungspflichten (Benachrichtigung<br />
des Ges<strong>und</strong>heitsamtes gem. § 34 IfSG) zu<br />
belehren.<br />
KVJS<br />
• Baurechtsbehörde<br />
Parallel dazu ist die Kontaktaufnahme mit<br />
dem zuständigen Baurechtsamt notwendig.<br />
Dieses klärt mit dem Träger z.B. die<br />
Fragen, ob bei <strong>der</strong> Nutzung von vorhandenen<br />
Räumen eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />
erfor<strong>der</strong>lich wird <strong>und</strong> welche baulichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Einrichtung für<br />
Kleinkindgruppen gestellt werden (z.B.<br />
Fluchtwegsicherung).<br />
Die gesetzlichen Vorschriften <strong>der</strong> Landesbauordnung<br />
(LBO) sind zu beachten.<br />
So wird z. B. in § 39 LBO verlangt, dass<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen barrierefrei<br />
sind.<br />
(Vgl. weitergehend auch das Arbeitspapier<br />
„Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen für den Bau<br />
von Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong>“ des<br />
Landesjugendamts.)<br />
• Unfallkasse Baden-Württemberg<br />
Die Unfallkasse Baden-Württemberg<br />
(www.uk-bw.de) informiert darüber, was<br />
in Bezug auf die Unfallverhütung in einer<br />
Einrichtung mit Kleinkindgruppen zu<br />
beachten ist: „Unfallverhütungsvorschrift<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen vom Mai 2007“,<br />
gültig seit 01.04.2009, vom B<strong>und</strong>esverband<br />
<strong>der</strong> Unfallversicherungsträger <strong>der</strong><br />
öffentlichen Hand e.V.<br />
Kin<strong>der</strong>krippen <strong>und</strong> Betreute <strong>Spielgruppen</strong> 9