Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...
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3)<br />
<strong>die</strong> mit der <strong>Bodenrekultivierung</strong> angestrebten Bodeneigenschaften, geländeformen <strong>und</strong> nutzungseignun-<br />
Planung <strong>und</strong> duRchfühRung<br />
von BodenRekultivieRungen<br />
3.1 RekultivieRungsZiel<br />
gen der Böden stellen das Rekultivierungsziel dar. <strong>die</strong> relevanten Bodenfunktionen sind dabei unter<br />
vermeidung unerwünschter nebeneffekte (z. B. schadverdichtung, Pflanzenunverträglichkeit) nachhaltig<br />
zu erhalten oder herzustellen.<br />
<strong>die</strong> verbesserung der Bodeneigenschaften, wie z. B. <strong>die</strong> erhöhung der ertragsfähigkeit, der speicherfähigkeit<br />
(z. B. wasser, nährstoffe) oder der gründigkeit bzw. des durchwurzelbaren Raumes sowie <strong>die</strong> erleichterung<br />
der Bewirtschaftbarkeit, gelten unter Berücksichtigung der Beurteilung der nützlichkeit (kriterien siehe<br />
anhang 7.1) als Rekultivierungsziele.<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich haben sich <strong>die</strong> Rekultivierungsziele an den natürlichen Boden- <strong>und</strong> nutzungsverhältnissen in<br />
der Region zu orientieren <strong>und</strong> <strong>die</strong> standortsverhältnisse vor ort sind zu berücksichtigen. eine abweichung<br />
davon ist mit entsprechender Begründung möglich, wenn übergeordnete erfordernisse, z. B. aus den<br />
Bereichen naturschutz, <strong>land</strong>- <strong>und</strong> forstwirtschaft oder der Raumplanung, vorliegen oder wenn der<br />
ausgangszustand der Böden bereits durch menschliche eingriffe stark gestört ist.<br />
3.2 ausgangsZustand<br />
<strong>die</strong> Beschreibung des ausgangszustandes des zu rekultivierenden standortes geht der <strong>Bodenrekultivierung</strong><br />
voran <strong>und</strong> bildet auch <strong>die</strong> Basis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beurteilung der nützlichkeit <strong>und</strong> <strong>die</strong> ökologische Beweissicherung.<br />
Zur charakterisierung des ausgangszustandes eignen sich folgende Parameter:<br />
n allgemeine standortscharakteristika: lage, (klein-)Produktionsgebiet, klima, vegetation, Boden- <strong>und</strong><br />
nutzungsverhältnisse der Region bzw. wuchsgebiet/-bezirk (natürliche waldgesellschaft).<br />
n <strong>für</strong> jede Bodeneinheit: Bodentyp, ober- <strong>und</strong> unterbodenmächtigkeit, gründigkeit, Bodenart,<br />
grobboden (art, größe <strong>und</strong> gehalt), humus (art <strong>und</strong> gehalt), wasserhaushalt (Bodenwasserhaushalt<br />
<strong>und</strong> gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse).<br />
n hinweise auf (mögliche) schadstoffbelastungen.<br />
n geländeform, insbesondere hangneigung <strong>und</strong> kleinrelief.<br />
n aktuelle nutzung <strong>und</strong> potenzielle nutzungseignung des standortes.<br />
n technische einbauten, z. B. drainagen.<br />
Zentrale hilfsmittel <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschreibung des ausgangszustandes der Böden sind <strong>die</strong> Österreichische<br />
Bodenkartierung, <strong>die</strong> ergebnisse der Bodenschätzung, <strong>die</strong> forstlichen wuchsgebiete, allfällige standortskartierungen<br />
im wald sowie <strong>die</strong> Bodenzustandsinventuren der länder (siehe anhang 7.10 bis 7.12).<br />
je nach situation sind neben der Beschreibung des ausgangszustandes zusätzliche bodenk<strong>und</strong>liche<br />
erk<strong>und</strong>ungen, Beprobungen <strong>und</strong> analysen erforderlich.<br />
3.3 anfoRdeRungen<br />
je nach anwendungsbereich sind folgende anforderungen in Bezug auf den standort <strong>und</strong> das Material<br />
zu bewerten, wobei jedenfalls naturschutzrechtliche, wasserrechtliche, abfallrechtliche oder sonstige gesetzliche<br />
gegebenheiten <strong>und</strong> vorgaben zu beachten sind. im Bereich gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusster Böden<br />
gelten darüber hinaus besondere sorgfaltspflichten.<br />
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