Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...
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3.4.8.1 Grün<strong>land</strong><br />
Zur stabilisierung des Bodengefüges ist in den ersten drei auf <strong>die</strong> ansaat folgenden jahren keine<br />
Bodenbearbeitung, kein Beweiden <strong>und</strong> in der Regel kein eingrasen zulässig. Zur vermeidung von<br />
Bodenschadverdichtungen hat im ersten jahr bevorzugt eine heunutzung zu erfolgen, da dabei ein<br />
Befahren bei zu feuchten Bodenverhältnissen praktisch ausgeschlossen ist. eine intensive nutzung der<br />
Bestände (mehr als drei schnitte pro jahr) hat in <strong>die</strong>sem Zeitraum jedenfalls zu unterbleiben.<br />
3.4.8.2 Acker<br />
<strong>die</strong> wurzeln der leguminosen wachsen bei ausreichender entwicklungszeit bis in tiefe Bodenschichten<br />
<strong>und</strong> tragen wesentlich zur stabilisierung des Bodengefüges durch lebendverbauung bei. daher sollten<br />
<strong>die</strong> leguminosengemenge ca. drei jahre erhalten bleiben. eine etwaige futternutzung hat in <strong>die</strong>ser<br />
Zeit bodenschonend bei befahrbaren Böden (anhang 7.3) zu erfolgen. eine ausgleichsdüngung unter<br />
Berücksichtigung des leguminosenanteiles ist zu empfehlen. wird keine futternutzung durchgeführt, so<br />
ist der Bestand durch regelmäßiges häckseln (Mulchen) vor einer allfälligen verunkrautung zu schützen.<br />
eine düngung ist nicht erforderlich.<br />
nach dem dritten jahr ist eine ackernutzung möglich, wobei jene kulturen zu bevorzugen sind, <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
der intensität der erforderlichen Bodenbearbeitung <strong>und</strong> des gewichtes der zur verfügung stehenden<br />
erntetechnik eine möglichst hohe Bodenschonung gewährleisten. so kann z. B. ab dem herbst des<br />
dritten folgejahres der anbau von wintergetreide empfohlen werden. ab dem fünften folgejahr können<br />
weitere kulturen angebaut werden.<br />
3.4.8.3 Wald<br />
ausgefallene Pflanzen sind nachzubessern.<br />
Meist ist ein schutz vor wildschäden (verbiss, verfegen) in form von einzelschutz oder Zäunung<br />
erforderlich.<br />
auf manchen standorten kann eine dichte vergrasung <strong>die</strong> aufforstung behindern, sodass eine mechanische<br />
Bekämpfung erforderlich wird.<br />
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