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Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...

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3.4.8.1 Grün<strong>land</strong><br />

Zur stabilisierung des Bodengefüges ist in den ersten drei auf <strong>die</strong> ansaat folgenden jahren keine<br />

Bodenbearbeitung, kein Beweiden <strong>und</strong> in der Regel kein eingrasen zulässig. Zur vermeidung von<br />

Bodenschadverdichtungen hat im ersten jahr bevorzugt eine heunutzung zu erfolgen, da dabei ein<br />

Befahren bei zu feuchten Bodenverhältnissen praktisch ausgeschlossen ist. eine intensive nutzung der<br />

Bestände (mehr als drei schnitte pro jahr) hat in <strong>die</strong>sem Zeitraum jedenfalls zu unterbleiben.<br />

3.4.8.2 Acker<br />

<strong>die</strong> wurzeln der leguminosen wachsen bei ausreichender entwicklungszeit bis in tiefe Bodenschichten<br />

<strong>und</strong> tragen wesentlich zur stabilisierung des Bodengefüges durch lebendverbauung bei. daher sollten<br />

<strong>die</strong> leguminosengemenge ca. drei jahre erhalten bleiben. eine etwaige futternutzung hat in <strong>die</strong>ser<br />

Zeit bodenschonend bei befahrbaren Böden (anhang 7.3) zu erfolgen. eine ausgleichsdüngung unter<br />

Berücksichtigung des leguminosenanteiles ist zu empfehlen. wird keine futternutzung durchgeführt, so<br />

ist der Bestand durch regelmäßiges häckseln (Mulchen) vor einer allfälligen verunkrautung zu schützen.<br />

eine düngung ist nicht erforderlich.<br />

nach dem dritten jahr ist eine ackernutzung möglich, wobei jene kulturen zu bevorzugen sind, <strong>die</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

der intensität der erforderlichen Bodenbearbeitung <strong>und</strong> des gewichtes der zur verfügung stehenden<br />

erntetechnik eine möglichst hohe Bodenschonung gewährleisten. so kann z. B. ab dem herbst des<br />

dritten folgejahres der anbau von wintergetreide empfohlen werden. ab dem fünften folgejahr können<br />

weitere kulturen angebaut werden.<br />

3.4.8.3 Wald<br />

ausgefallene Pflanzen sind nachzubessern.<br />

Meist ist ein schutz vor wildschäden (verbiss, verfegen) in form von einzelschutz oder Zäunung<br />

erforderlich.<br />

auf manchen standorten kann eine dichte vergrasung <strong>die</strong> aufforstung behindern, sodass eine mechanische<br />

Bekämpfung erforderlich wird.<br />

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