Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...
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4)<br />
durch ungeeignete arbeitstechniken, unzureichende Materialqualität sowie durch falschen aufbau der<br />
QualitÄtsBeuRteilung<br />
<strong>und</strong> nachkontRolle<br />
4.1 allgeMeines<br />
erfahrungsgemäß sind <strong>die</strong> wesentlichen Mängel bzw. schwachstellen von <strong>Bodenrekultivierung</strong>en<br />
Rekultivierungsschicht begründet. <strong>die</strong> folgen können vielfältig sein <strong>und</strong> zeigen sich als verdichtungen<br />
bzw. verknetungen, schlechter Pflanzenwuchs, verunkrautung, vernässungsstellen, humusmangel, hoher<br />
stein- bzw. fremdmaterialanteil, erschwerte Bodenbearbeitung, schadstoffbelastungen sowie fehlende<br />
oder vermischte Bodenschichten (Bodenhorizonte).<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> überprüfung einer fachgerechten Rekultivierung werden feldbodenk<strong>und</strong>liche, bodenphysikalische<br />
sowie bodenchemische Parameter vor ort erhoben (vgl. erhebungsbögen im kapitel 7.5 – abbildungen 7<br />
bis 11).<br />
<strong>für</strong> größere <strong>Bodenrekultivierung</strong>en wird eine „Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung“ empfohlen. <strong>die</strong> aufgaben<br />
der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung werden im kapitel 7.6 dargestellt, können aber im einzelfall davon<br />
abweichen.<br />
4.2 QualitÄtsBeuRteilung<br />
der Prozess der Qualitätsbeurteilung setzt sich im wesentlichen aus den folgenden vier Punkten<br />
zusammen:<br />
n fotodokumentation: empfohlen wird eine fotodokumentation (vor, während <strong>und</strong> nach dem eingriff).<br />
jedenfalls ist eine fotodokumentation der Qualitätsbeurteilung der rekultivierten fläche sowie der<br />
Bodenprofile nach fertigstellung erforderlich.<br />
n Beurteilung der Rekultivierungsfläche (oberfläche) unmittelbar nach der fertigstellung (kriterien siehe<br />
anhang 7.5, erhebungsbogen 1, abb. 7 <strong>und</strong> 8).<br />
n Beurteilung des Profilaufbaues <strong>und</strong> der Materialqualität anhand von Bodenprofilen bzw. Bohrkernen an<br />
mehreren repräsentativen Punkten (kriterien siehe anhang 7.5, erhebungsbogen 2, abb. 9 <strong>und</strong> 10).<br />
n abnahme bzw. übergabe der fläche im Beisein der gr<strong>und</strong>stückseigentümer, Baudurchführenden sowie<br />
allfälliger Behördenvertreter <strong>und</strong> der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung<br />
oder<br />
festlegung von sanierungsplänen (z. B. bei unzureichender Materialqualität oder falschem<br />
schichtaufbau).<br />
4.3 nachkontRolle<br />
<strong>die</strong> <strong>Bodenrekultivierung</strong> ist zwei jahre nach fertigstellung von einer fachk<strong>und</strong>igen Person in hinblick<br />
auf verdichtungen, vernässungen oder trockenstellen bzw. <strong>die</strong> Qualität der Rekultivierung zu beurteilen<br />
<strong>und</strong> zu dokumentieren. eine weitere überprüfung auf eventuell aufgetretene verdichtungen,<br />
setzungsschäden, nass- oder trockenstellen kann nach fünf jahren zweckmäßig sein. auch hier<strong>für</strong> können<br />
<strong>die</strong> erhebungsbögen in anhang 7.5 verwendet werden.<br />
festgestellte Mängel sind durch geeignete Maßnahmen zu beheben (siehe kapitel 5.).<br />
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