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Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...

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4)<br />

durch ungeeignete arbeitstechniken, unzureichende Materialqualität sowie durch falschen aufbau der<br />

QualitÄtsBeuRteilung<br />

<strong>und</strong> nachkontRolle<br />

4.1 allgeMeines<br />

erfahrungsgemäß sind <strong>die</strong> wesentlichen Mängel bzw. schwachstellen von <strong>Bodenrekultivierung</strong>en<br />

Rekultivierungsschicht begründet. <strong>die</strong> folgen können vielfältig sein <strong>und</strong> zeigen sich als verdichtungen<br />

bzw. verknetungen, schlechter Pflanzenwuchs, verunkrautung, vernässungsstellen, humusmangel, hoher<br />

stein- bzw. fremdmaterialanteil, erschwerte Bodenbearbeitung, schadstoffbelastungen sowie fehlende<br />

oder vermischte Bodenschichten (Bodenhorizonte).<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> überprüfung einer fachgerechten Rekultivierung werden feldbodenk<strong>und</strong>liche, bodenphysikalische<br />

sowie bodenchemische Parameter vor ort erhoben (vgl. erhebungsbögen im kapitel 7.5 – abbildungen 7<br />

bis 11).<br />

<strong>für</strong> größere <strong>Bodenrekultivierung</strong>en wird eine „Bodenk<strong>und</strong>liche Baubegleitung“ empfohlen. <strong>die</strong> aufgaben<br />

der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung werden im kapitel 7.6 dargestellt, können aber im einzelfall davon<br />

abweichen.<br />

4.2 QualitÄtsBeuRteilung<br />

der Prozess der Qualitätsbeurteilung setzt sich im wesentlichen aus den folgenden vier Punkten<br />

zusammen:<br />

n fotodokumentation: empfohlen wird eine fotodokumentation (vor, während <strong>und</strong> nach dem eingriff).<br />

jedenfalls ist eine fotodokumentation der Qualitätsbeurteilung der rekultivierten fläche sowie der<br />

Bodenprofile nach fertigstellung erforderlich.<br />

n Beurteilung der Rekultivierungsfläche (oberfläche) unmittelbar nach der fertigstellung (kriterien siehe<br />

anhang 7.5, erhebungsbogen 1, abb. 7 <strong>und</strong> 8).<br />

n Beurteilung des Profilaufbaues <strong>und</strong> der Materialqualität anhand von Bodenprofilen bzw. Bohrkernen an<br />

mehreren repräsentativen Punkten (kriterien siehe anhang 7.5, erhebungsbogen 2, abb. 9 <strong>und</strong> 10).<br />

n abnahme bzw. übergabe der fläche im Beisein der gr<strong>und</strong>stückseigentümer, Baudurchführenden sowie<br />

allfälliger Behördenvertreter <strong>und</strong> der bodenk<strong>und</strong>lichen Baubegleitung<br />

oder<br />

festlegung von sanierungsplänen (z. B. bei unzureichender Materialqualität oder falschem<br />

schichtaufbau).<br />

4.3 nachkontRolle<br />

<strong>die</strong> <strong>Bodenrekultivierung</strong> ist zwei jahre nach fertigstellung von einer fachk<strong>und</strong>igen Person in hinblick<br />

auf verdichtungen, vernässungen oder trockenstellen bzw. <strong>die</strong> Qualität der Rekultivierung zu beurteilen<br />

<strong>und</strong> zu dokumentieren. eine weitere überprüfung auf eventuell aufgetretene verdichtungen,<br />

setzungsschäden, nass- oder trockenstellen kann nach fünf jahren zweckmäßig sein. auch hier<strong>für</strong> können<br />

<strong>die</strong> erhebungsbögen in anhang 7.5 verwendet werden.<br />

festgestellte Mängel sind durch geeignete Maßnahmen zu beheben (siehe kapitel 5.).<br />

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