Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land - und ...
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7.7.4 natuRschutZRecht<br />
der naturschutz fällt in Österreich in den kompetenzbereich der B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> ist daher in neun<br />
<strong>land</strong>es-naturschutzgesetzen unterschiedlich geregelt. <strong>für</strong> gelände verändernde Maßnahmen, u.a. <strong>Bodenrekultivierung</strong>en,<br />
finden sich häufig „schwellenwerte“ in den einzelnen gesetzen, bei deren überschreiten<br />
eine Bewilligungspflicht vorliegt. <strong>die</strong> größe der fläche reicht dabei von 1.000 m², sofern sich das niveau<br />
um mehr als einen Meter verändert (niederösterreich <strong>und</strong> wien) über 2.000 m² (oberösterreich <strong>und</strong><br />
kärnten) bis zu 5.000 m² (tirol <strong>und</strong> salzburg).<br />
7.7.5 foRstRecht<br />
waldböden unterliegen im gegensatz zu den <strong>land</strong>wirtschaftlichen Böden einem einheitlichen forstrecht<br />
(BgBl 440/1975 idgf). in der Zielbestimmung ist <strong>die</strong> erhaltung des waldes <strong>und</strong> des waldbodens festgeschrieben.<br />
ebenso wird darin eine waldbehandlung gefordert, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Produktionskraft des Bodens erhält<br />
<strong>und</strong> <strong>die</strong> nutz-, schutz-, wohlfahrts- <strong>und</strong> erholungswirkungen des waldes nachhaltig sichert. eine<br />
Rekultivierungsmaßnahme im wald ist so auszuführen, dass eine waldverwüstung im sinne des § 16 nicht<br />
eintritt. das forstgesetz regelt indirekt auch <strong>die</strong> wiederbewaldung nach Bodeneingriffen, wobei insbesondere<br />
auf eine standortsgerechte Bepflanzung Rücksicht zu nehmen ist.<br />
7.7.6 uMweltveRtRÄglichkeitsPRüfung (uvP) – uvP-Pflicht<br />
das umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (BgBl.nr. 697/1993 idgf) regelt <strong>die</strong> überprüfung der<br />
umweltauswirkung von vorhaben generell, wobei auch der Boden als ein schutzgut einbezogen werden<br />
muss. <strong>die</strong>se umweltauswirkungen werden in einer umfassenden <strong>und</strong> integrativen weise ermittelt, beschrieben<br />
sowie bewertet <strong>und</strong> sind anschließend im genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.<br />
eine vielzahl von uvP-pflichtigen vorhaben ist mit eingriffen in <strong>die</strong> Böden <strong>und</strong> anschließender<br />
wiederherstellung verb<strong>und</strong>en. eine <strong>sachgerechte</strong> vorgehensweise bei der <strong>Bodenrekultivierung</strong> ist als bewertungsrelevant<br />
anzusehen.<br />
7.7.7 BauRecht<br />
auf eine mögliche baurechtliche Bewilligungspflicht von geländeverändernden Maßnahmen gemäß den<br />
jeweiligen ländergesetzen wird hingewiesen.<br />
7.8 noRMen<br />
im Bereich der <strong>land</strong>- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen nutzung sind <strong>die</strong> ÖnoRMen der serie l maßgeblich. deren<br />
anwendung wird gr<strong>und</strong>sätzlich empfohlen. weiters behandeln einige s-normen ähnliche fragestellungen<br />
(vgl. auch literaturverzeichnis).<br />
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