Gesundheitswegweiser Koblenz - Stadt Koblenz
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INFoRMAtIV<br />
Der kritische Patient<br />
Patientenrechte und Patientenschutz<br />
Früher war es eindeutig: Der Doktor<br />
war der Halbgott in weiß. Als<br />
Patient begegnete man ihm mit Ehrfurcht.<br />
Was er sagte, war Gesetz.<br />
Denn das Wissen über Medizin war<br />
ausschließlich Ärzten vorbehalten.<br />
Heutzutage sieht die Situation anders<br />
aus. Denn seit über 40 Jahren<br />
gibt es im Fernsehen, in den Buchhandlungen<br />
und mittlerweile auch<br />
im Internet eine Fülle von laienverständlichenmedizinischen<br />
Informationen.<br />
Die haben das Arzt-<br />
Patienten-Verhältnis<br />
geändert und das<br />
ist auch gut so, denn<br />
nur ein informierter<br />
Patient kann sich aktiv<br />
am Behandlungsprozess<br />
beteiligen<br />
und sich für seine<br />
Rechte engagieren.<br />
Doch wieweit haben<br />
Patienten ein Entscheidungsrecht<br />
bei<br />
ihrer Behandlung?<br />
Und was passiert z.<br />
B. rechtlich bei einem<br />
Behandlungsfehler?<br />
Beispiel Entscheidungsrecht:<br />
So steht in<br />
der Berufsordnung der<br />
Ärzte, dass sie hinsichtlich<br />
ihrer ärztlichen Entscheidungen<br />
keine weisungen<br />
von Nichtärzten – also<br />
von ihren Patienten –<br />
entgegennehmen dürfen.<br />
Allerdings kann man diesen<br />
Passus nicht so interpretieren,<br />
dass die Meinung des Patienten<br />
völlig missachtet werden darf. Im Gegenteil:<br />
Gegen den willen des Patienten darf der<br />
Arzt gar nichts machen, auch wenn die<br />
Behandlung lebensrettend wäre. Eine Ausnahme<br />
ist die Notfallbehandlung, bei der<br />
schnell gehandelt werden muss. Aber abgesehen<br />
davon ist der Arzt an den Patientenwillen<br />
gebunden.<br />
Er kann Sie nicht zu einer bestimmten<br />
Behandlungsmethode zwingen. Allerdings<br />
können Sie umgekehrt den Arzt auch nicht<br />
dazu zwingen, Ihnen ein spezielles Medikament<br />
zu verschreiben, wenn er der Meinung<br />
ist, dass ein anderes Medikament geeigneter<br />
sei. Denn ein Arzt ist rechtlich dazu<br />
verpflichtet, nicht die teuerste, sondern die<br />
vernünftigste therapie durchzuführen.<br />
64<br />
Um hier einen weg im Labyrinth der<br />
Informationen zu finden, haben das Bundesgesundheitsministerium<br />
und das Bundesministerium<br />
der Justiz einen Leitfaden „Patientenrechte<br />
in Deutschland“ herausgegeben.<br />
Dort wird neben vielen anderen Aspekten<br />
auch die Frage nach der Qualität einer medizinischen<br />
Behandlung beantwortet.<br />
Aber was tun, wenn Sie einer Ärztin<br />
oder einem Arzt nicht vertrauen und lieber<br />
Patientenrechte, Patientenschutz<br />
noch eine Zweitmeinung hören möchten?<br />
Auch hier ist der Arzt laut seiner eigenen<br />
Berufsordnung dazu angehalten, sich diesem<br />
wunsch nicht zu widersetzen. Und falls<br />
er mit seinem Latein am Ende ist, muss er<br />
ohnehin andere Ärztinnen und Ärzte hinzuziehen,<br />
bzw. seine Patienten auch zu Fachärzten<br />
überweisen. Diesen anderen Ärzten,<br />
die mit- oder weiterbehandeln, muss er die<br />
erforderlichen Patientenberichte zeitgerecht<br />
zustellen.<br />
Übrigens haben Sie als Patient auch das<br />
Recht, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen<br />
einzusehen und diese zu kopieren<br />
oder auszudrucken – allerdings auf Ihre<br />
Kosten. Ebenfalls können Sie eine Person<br />
Ihres Vertrauens mit der Einsichtnahme beauftragen.<br />
Diese Einsichtnahme bezieht sich<br />
jedoch nicht auf die persönlichen Notizen,<br />
die sich ein Arzt gemacht hat.<br />
Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler<br />
sollten Sie zuerst mit Ihrer Ärztin<br />
oder Ihrem Arzt reden. Denn nicht jeder<br />
ausbleibende Behandlungserfolg ist automatisch<br />
ein Behandlungsfehler. Kann der Arzt<br />
den Verdacht nicht ausräumen, sollten Sie<br />
sich Kopien von der Behandlungsdokumentation<br />
machen. Damit können Sie sich dann<br />
an die Ärzte- bzw. Zahnärztekammern,<br />
Krankenkassen, Verbraucherschutzverbän<br />
de oder Patienten- und Selbsthilfeorganisationen<br />
wenden. In Krankenhäusern gibt es<br />
bereits oft Patientenbeschwerdestellen. Kommen<br />
Sie nicht weiter, dann ist juristischer<br />
Rat ihr gutes Recht. Dies muss nicht immer<br />
vor Gericht enden, mittlerweile gibt es auch<br />
Schlichtungsstellen und unabhängige Patientenberatungsstellen,<br />
um den langwierigen<br />
und kostenaufwändigen weg der Justizia<br />
abzukürzen und trotzdem eine faire Lösung<br />
zu finden.<br />
Viele Informationen rund um das thema Patientenrechte<br />
und Patientenschutz finden Sie<br />
auf der website www.blickpunkt-patient.de<br />
zum Herunterladen.