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Gesundheitswegweiser Koblenz - Stadt Koblenz

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INFoRMAtIV<br />

Der kritische Patient<br />

Patientenrechte und Patientenschutz<br />

Früher war es eindeutig: Der Doktor<br />

war der Halbgott in weiß. Als<br />

Patient begegnete man ihm mit Ehrfurcht.<br />

Was er sagte, war Gesetz.<br />

Denn das Wissen über Medizin war<br />

ausschließlich Ärzten vorbehalten.<br />

Heutzutage sieht die Situation anders<br />

aus. Denn seit über 40 Jahren<br />

gibt es im Fernsehen, in den Buchhandlungen<br />

und mittlerweile auch<br />

im Internet eine Fülle von laienverständlichenmedizinischen<br />

Informationen.<br />

Die haben das Arzt-<br />

Patienten-Verhältnis<br />

geändert und das<br />

ist auch gut so, denn<br />

nur ein informierter<br />

Patient kann sich aktiv<br />

am Behandlungsprozess<br />

beteiligen<br />

und sich für seine<br />

Rechte engagieren.<br />

Doch wieweit haben<br />

Patienten ein Entscheidungsrecht<br />

bei<br />

ihrer Behandlung?<br />

Und was passiert z.<br />

B. rechtlich bei einem<br />

Behandlungsfehler?<br />

Beispiel Entscheidungsrecht:<br />

So steht in<br />

der Berufsordnung der<br />

Ärzte, dass sie hinsichtlich<br />

ihrer ärztlichen Entscheidungen<br />

keine weisungen<br />

von Nichtärzten – also<br />

von ihren Patienten –<br />

entgegennehmen dürfen.<br />

Allerdings kann man diesen<br />

Passus nicht so interpretieren,<br />

dass die Meinung des Patienten<br />

völlig missachtet werden darf. Im Gegenteil:<br />

Gegen den willen des Patienten darf der<br />

Arzt gar nichts machen, auch wenn die<br />

Behandlung lebensrettend wäre. Eine Ausnahme<br />

ist die Notfallbehandlung, bei der<br />

schnell gehandelt werden muss. Aber abgesehen<br />

davon ist der Arzt an den Patientenwillen<br />

gebunden.<br />

Er kann Sie nicht zu einer bestimmten<br />

Behandlungsmethode zwingen. Allerdings<br />

können Sie umgekehrt den Arzt auch nicht<br />

dazu zwingen, Ihnen ein spezielles Medikament<br />

zu verschreiben, wenn er der Meinung<br />

ist, dass ein anderes Medikament geeigneter<br />

sei. Denn ein Arzt ist rechtlich dazu<br />

verpflichtet, nicht die teuerste, sondern die<br />

vernünftigste therapie durchzuführen.<br />

64<br />

Um hier einen weg im Labyrinth der<br />

Informationen zu finden, haben das Bundesgesundheitsministerium<br />

und das Bundesministerium<br />

der Justiz einen Leitfaden „Patientenrechte<br />

in Deutschland“ herausgegeben.<br />

Dort wird neben vielen anderen Aspekten<br />

auch die Frage nach der Qualität einer medizinischen<br />

Behandlung beantwortet.<br />

Aber was tun, wenn Sie einer Ärztin<br />

oder einem Arzt nicht vertrauen und lieber<br />

Patientenrechte, Patientenschutz<br />

noch eine Zweitmeinung hören möchten?<br />

Auch hier ist der Arzt laut seiner eigenen<br />

Berufsordnung dazu angehalten, sich diesem<br />

wunsch nicht zu widersetzen. Und falls<br />

er mit seinem Latein am Ende ist, muss er<br />

ohnehin andere Ärztinnen und Ärzte hinzuziehen,<br />

bzw. seine Patienten auch zu Fachärzten<br />

überweisen. Diesen anderen Ärzten,<br />

die mit- oder weiterbehandeln, muss er die<br />

erforderlichen Patientenberichte zeitgerecht<br />

zustellen.<br />

Übrigens haben Sie als Patient auch das<br />

Recht, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen<br />

einzusehen und diese zu kopieren<br />

oder auszudrucken – allerdings auf Ihre<br />

Kosten. Ebenfalls können Sie eine Person<br />

Ihres Vertrauens mit der Einsichtnahme beauftragen.<br />

Diese Einsichtnahme bezieht sich<br />

jedoch nicht auf die persönlichen Notizen,<br />

die sich ein Arzt gemacht hat.<br />

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler<br />

sollten Sie zuerst mit Ihrer Ärztin<br />

oder Ihrem Arzt reden. Denn nicht jeder<br />

ausbleibende Behandlungserfolg ist automatisch<br />

ein Behandlungsfehler. Kann der Arzt<br />

den Verdacht nicht ausräumen, sollten Sie<br />

sich Kopien von der Behandlungsdokumentation<br />

machen. Damit können Sie sich dann<br />

an die Ärzte- bzw. Zahnärztekammern,<br />

Krankenkassen, Verbraucherschutzverbän<br />

de oder Patienten- und Selbsthilfeorganisationen<br />

wenden. In Krankenhäusern gibt es<br />

bereits oft Patientenbeschwerdestellen. Kommen<br />

Sie nicht weiter, dann ist juristischer<br />

Rat ihr gutes Recht. Dies muss nicht immer<br />

vor Gericht enden, mittlerweile gibt es auch<br />

Schlichtungsstellen und unabhängige Patientenberatungsstellen,<br />

um den langwierigen<br />

und kostenaufwändigen weg der Justizia<br />

abzukürzen und trotzdem eine faire Lösung<br />

zu finden.<br />

Viele Informationen rund um das thema Patientenrechte<br />

und Patientenschutz finden Sie<br />

auf der website www.blickpunkt-patient.de<br />

zum Herunterladen.

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