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Zusammenfassung EHK Villingen Schwenningen

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Ein Einzelhandelskonzept kann darüber hinaus auch, wenn es durch den Gemeinderat<br />

beschlossen wird, als sonstiges informelles städtebauliches Entwicklungskonzept im<br />

Sinne des § 1 (6) Satz 11 BauGB 5 angesehen werden, so dass auf dieser Basis in<br />

Gebieten, die nach § 34 BauGB zu bewerten sind, einfache Steuerungsmöglichkeiten<br />

für den Einzelhandel nach § 9 (2a) BauGB möglich sind.<br />

Ein auf dem Gutachten basierendes Einzelhandelskonzept erfüllt auch die Anforde-<br />

rungen an einen Fachbeitrag Einzelhandel zum FNP 2025, wie er im Einzelhandels-<br />

erlass bei der Neuaufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen gefor-<br />

dert wird (Ziff. 4.1). Nicht zuletzt sollen die Ergebnisse der Aktualisierung dieses<br />

Einzelhandelsleitbildes auch dazu dienen, die inhaltlichen Anforderungen an den<br />

Regionalplan seitens der Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> auszufüllen.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> das Büro Dr. Acocella<br />

damit beauftragt, ein Einzelhandelsgutachten als Grundlage für ein kommunales Ein-<br />

zelhandelskonzept zu erstellen. Die vorliegende <strong>Zusammenfassung</strong> stellt lediglich<br />

die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens dar: Für die politische Verabschiedung<br />

eines Konzeptes ist hingegen im Rahmen der Abwägung auch eine intensive Ausei-<br />

nandersetzung mit der Ist-Situation, Zielen, Prognose und räumlichen Entwicklungs-<br />

möglichkeiten für den Einzelhandel in <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> erforderlich.<br />

Eine detaillierte Darstellung erfolgt im Gutachten. Dieses enthält darüber hinaus<br />

eine Darstellung der Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung, ausführli-<br />

chere Erläuterungen zu den planungsrechtlichen Vorgaben und eine genaue Darstel-<br />

lung des methodischen Vorgehens.<br />

5 § 1 (6) Satz 11 BauGB: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:[...]<br />

die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes<br />

oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung,[...].“<br />

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