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VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg

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34 anträge<br />

Änderung der Landesspielordnung<br />

Beschluss Präsidium 13.08.2011<br />

Bisher Neu<br />

12.10 Wirkung von Sperren – Rechtsmittel bei Sperren<br />

12.10 Wirkung von Sperren – Rechtsmittel bei Sperren<br />

12.10.1 a) Eine Sperre nach Strafenkatalog 2.2.1 gilt automatisch<br />

….<br />

b) In den Fällen Strafenkatalog 2.2.2, 2.2.3 und 2.2.5 gilt automatisch<br />

und ohne<br />

12.10.2<br />

a) Schiedsrichterentscheidungen, die eine Bestrafung nach Strafenkatalog<br />

2.2 zur Folge haben, sind mit Rechtsmittel nicht angreifbar.<br />

b) Gegen automatische Sperren sind Rechtsmittel nach der<br />

Rechtsordnung nicht zugelassen.<br />

12.10.3 Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach LSO 12.2,<br />

12.3, 12.4, 12.6 und 12.7 gilt die Rechtsordnung.<br />

Beschluss Präsidium 07.06.2011<br />

12.10.1 Wirkung von Sperren<br />

Sperren nach Strafenkatalog 2.2.1 und 2.2.2 gelten jeweils<br />

gesondert für Pflichtspiele der Aktiven, Pflichtspiele der Jugend<br />

und Senioren-Meisterschaften.<br />

a) wie bisher….<br />

b) wie bisher<br />

c) Sperren aufgrund von Verstößen gegen die aktuell gültigen<br />

Bestimmungen der NADA werden nach den NADA<br />

Richtlinien ausgesprochen.<br />

12.10.2 Rechtsmittel gegen Sperren<br />

a) Schiedsrichterentscheidungen, die eine Bestrafung nach Strafenkatalog<br />

2.2 zur Folge haben, sind mit Rechtsmittel nicht angreifbar.<br />

b) Gegen automatische Sperren sind Rechtsmittel nach<br />

der Rechtsordnung nicht zugelassen.<br />

c) Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach LSO 12.2, 12.3,<br />

12.4, 12.6 und 12.7 gilt die Rechtsordnung .<br />

Bisher Neu<br />

4.4.4 Abweichend von LSO 4.8.3 (..) sich nicht fest.<br />

4.4.4 Abweichend von LSO 4.8.3 (..) sich nicht fest.<br />

Für diese Regelung gilt:<br />

- Zur ausschlaggebend (..) (vgl. LSO 4.4.3).<br />

- Die Regelung (..) Oberliga.<br />

- Das Höherspielen (..) eingetragen.<br />

Das Höherspielen (..) zulässig (vgl. LSO 5.6):<br />

- LSO 4.8.2 Satz 3 (..) gestattet.<br />

- Pro Tag darf (..) Relegationsspiele.<br />

- Ein Jugendspieler (..) uneingeschränkt (vgl. LSO 4.8).<br />

4.8.3 Festspielen<br />

Wird derselbe Spieler (..) spielberechtigt. Der Spielerpass<br />

muss unaufgefordert innerhalb von acht Tagen dem zuständigen<br />

Staffelleiter zur Eintragung des neuen Staffelleitervermerks<br />

vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.12). Ein mehrmaliges<br />

Festspielen ist möglich.<br />

7.1 Der Einsatz der Schiedsrichter erfolgt durch den<br />

Schiedsrichterwart oder seinen Vertreter für alle Spiele ab Landesliga<br />

(nur bei Einzelspielen) und Endrundenspielen um die<br />

<strong>Württemberg</strong>ische Meisterschaft der Jungsenioren und der Senioren<br />

1.<br />

a) Für diese Regelung gilt:<br />

- Zur (..) ausschlaggebend (vgl. LSO 4.4.3).<br />

- Die Regelung (..) Oberliga.<br />

- Das Höherspielen (..) eingetragen.<br />

b) Das Höherspielen (..)zulässig (vgl. LSO 5.6):<br />

- LSO 4.8.2 Satz 3 (..) gestattet.<br />

- Pro Tag darf (..) Relegationsspiele.<br />

- Ein Jugendspieler (..) uneingeschränkt (vgl. LSO 4.8).<br />

c) Der Aktvienspielerpass des Jugendspielers muss,<br />

nach dem ersten Höherspielen in der Spielklasse, unaufgefordert<br />

innerhalb einer Woche dem zuständigen Staffelleiter<br />

zur Überprüfung vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.2).<br />

4.8.3 Festspielen<br />

Wird derselbe Spieler (..) spielberechtigt. Ein mehrmaliges<br />

Festspielen ist möglich.<br />

Der Spielerpass muss unaufgefordert innerhalb von einer Woche<br />

dem zuständigen Staffelleiter zur Eintragung des neuen<br />

Staffelleitervermerks vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.12).<br />

7.1 Der Einsatz der Schiedsrichter erfolgt durch den<br />

Schiedsrichterwart oder seinen Vertreter für alle Spiele der<br />

Oberligen und Endrundenspielen um die <strong>Württemberg</strong>ische<br />

Meisterschaft der Jungsenioren, Senioren 1+2, Seniorinnen<br />

1+2.

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