VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg
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34 anträge<br />
Änderung der Landesspielordnung<br />
Beschluss Präsidium 13.08.2011<br />
Bisher Neu<br />
12.10 Wirkung von Sperren – Rechtsmittel bei Sperren<br />
12.10 Wirkung von Sperren – Rechtsmittel bei Sperren<br />
12.10.1 a) Eine Sperre nach Strafenkatalog 2.2.1 gilt automatisch<br />
….<br />
b) In den Fällen Strafenkatalog 2.2.2, 2.2.3 und 2.2.5 gilt automatisch<br />
und ohne<br />
12.10.2<br />
a) Schiedsrichterentscheidungen, die eine Bestrafung nach Strafenkatalog<br />
2.2 zur Folge haben, sind mit Rechtsmittel nicht angreifbar.<br />
b) Gegen automatische Sperren sind Rechtsmittel nach der<br />
Rechtsordnung nicht zugelassen.<br />
12.10.3 Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach LSO 12.2,<br />
12.3, 12.4, 12.6 und 12.7 gilt die Rechtsordnung.<br />
Beschluss Präsidium 07.06.2011<br />
12.10.1 Wirkung von Sperren<br />
Sperren nach Strafenkatalog 2.2.1 und 2.2.2 gelten jeweils<br />
gesondert für Pflichtspiele der Aktiven, Pflichtspiele der Jugend<br />
und Senioren-Meisterschaften.<br />
a) wie bisher….<br />
b) wie bisher<br />
c) Sperren aufgrund von Verstößen gegen die aktuell gültigen<br />
Bestimmungen der NADA werden nach den NADA<br />
Richtlinien ausgesprochen.<br />
12.10.2 Rechtsmittel gegen Sperren<br />
a) Schiedsrichterentscheidungen, die eine Bestrafung nach Strafenkatalog<br />
2.2 zur Folge haben, sind mit Rechtsmittel nicht angreifbar.<br />
b) Gegen automatische Sperren sind Rechtsmittel nach<br />
der Rechtsordnung nicht zugelassen.<br />
c) Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach LSO 12.2, 12.3,<br />
12.4, 12.6 und 12.7 gilt die Rechtsordnung .<br />
Bisher Neu<br />
4.4.4 Abweichend von LSO 4.8.3 (..) sich nicht fest.<br />
4.4.4 Abweichend von LSO 4.8.3 (..) sich nicht fest.<br />
Für diese Regelung gilt:<br />
- Zur ausschlaggebend (..) (vgl. LSO 4.4.3).<br />
- Die Regelung (..) Oberliga.<br />
- Das Höherspielen (..) eingetragen.<br />
Das Höherspielen (..) zulässig (vgl. LSO 5.6):<br />
- LSO 4.8.2 Satz 3 (..) gestattet.<br />
- Pro Tag darf (..) Relegationsspiele.<br />
- Ein Jugendspieler (..) uneingeschränkt (vgl. LSO 4.8).<br />
4.8.3 Festspielen<br />
Wird derselbe Spieler (..) spielberechtigt. Der Spielerpass<br />
muss unaufgefordert innerhalb von acht Tagen dem zuständigen<br />
Staffelleiter zur Eintragung des neuen Staffelleitervermerks<br />
vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.12). Ein mehrmaliges<br />
Festspielen ist möglich.<br />
7.1 Der Einsatz der Schiedsrichter erfolgt durch den<br />
Schiedsrichterwart oder seinen Vertreter für alle Spiele ab Landesliga<br />
(nur bei Einzelspielen) und Endrundenspielen um die<br />
<strong>Württemberg</strong>ische Meisterschaft der Jungsenioren und der Senioren<br />
1.<br />
a) Für diese Regelung gilt:<br />
- Zur (..) ausschlaggebend (vgl. LSO 4.4.3).<br />
- Die Regelung (..) Oberliga.<br />
- Das Höherspielen (..) eingetragen.<br />
b) Das Höherspielen (..)zulässig (vgl. LSO 5.6):<br />
- LSO 4.8.2 Satz 3 (..) gestattet.<br />
- Pro Tag darf (..) Relegationsspiele.<br />
- Ein Jugendspieler (..) uneingeschränkt (vgl. LSO 4.8).<br />
c) Der Aktvienspielerpass des Jugendspielers muss,<br />
nach dem ersten Höherspielen in der Spielklasse, unaufgefordert<br />
innerhalb einer Woche dem zuständigen Staffelleiter<br />
zur Überprüfung vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.2).<br />
4.8.3 Festspielen<br />
Wird derselbe Spieler (..) spielberechtigt. Ein mehrmaliges<br />
Festspielen ist möglich.<br />
Der Spielerpass muss unaufgefordert innerhalb von einer Woche<br />
dem zuständigen Staffelleiter zur Eintragung des neuen<br />
Staffelleitervermerks vorgelegt werden (Strafenkatalog 1.12).<br />
7.1 Der Einsatz der Schiedsrichter erfolgt durch den<br />
Schiedsrichterwart oder seinen Vertreter für alle Spiele der<br />
Oberligen und Endrundenspielen um die <strong>Württemberg</strong>ische<br />
Meisterschaft der Jungsenioren, Senioren 1+2, Seniorinnen<br />
1+2.