VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg
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anträge<br />
5.2.1 Der Ausweisstufe B wird eine Kandidatur vorangestellt.<br />
5.2.2 Für jeden Lehrgang wird eine Gebühr erhoben, die das<br />
Präsidium auf Vorschlag des Schiedsrichterausschusses festsetzt.<br />
5.2.3 Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt<br />
werden.<br />
5.3 D-Schiedsrichter-Lizenz<br />
5.3.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einem D-Lizenz-<br />
Lehrgang sind:<br />
- Mindestalter 15 Jahre,<br />
- Besitz der neuesten Auflage der Internationalen <strong>Volleyball</strong>spielregeln,<br />
- Mindestkenntnisse der Regeln und Schiedsrichterzeichen,<br />
- Vorkenntnisse in der Anschreibetätigkeit.<br />
5.3.2 Der D-Lizenz-Lehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse<br />
des Regelwerks sowie der wichtigen Ordnungen. Der theoretische<br />
Teil schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, wobei<br />
die Prüfungsbogen des DVV zu verwenden sind. Innerhalb von<br />
40 Minuten sind von 50 Fragen 40 richtig zu beantworten. Im<br />
praktischen Teil hat jeder Prüfling als 1. und 2. Schiedsrichter<br />
sowie als Anschreiber tätig zu sein. In einem Gespräch sollen<br />
die Prüflinge zu typischen Spielsituationen Stellung nehmen. Der<br />
Prüfer soll ihnen weitere Hinweise zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit<br />
geben.<br />
5.3.3 Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ist der Teilnehmer<br />
D-Schiedsrichter.<br />
5.4 C-Schiedsrichter-Lizenz<br />
5.4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem C-Prüfungslehrgang<br />
ist der Besitz der D-Lizenz seit mindestens einem<br />
Jahr.<br />
5.4.2 Der C-Lizenz-Lehrgang dauert in der Regel einen Tag.<br />
Der Lehrgang dient der Vertiefung der Regelkenntnisse und Auslegung<br />
sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung<br />
der Leistungen. Die Prüfung wird von einem Prüfberechtigten<br />
abgenommen. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung, in der<br />
innerhalb von 30 Minuten von 20 Fragen mindestens 16 richtig<br />
zu beantworten sind, hat der Prüfling mindestens einen Satz<br />
als 1. Schiedsrichter und je einen Satz als 2. Schiedsrichter und<br />
Anschreiber zu absolvieren. Er hat dabei nachzuweisen, dass er<br />
zur sicheren Leitung eines Spieles imstande ist.<br />
5.4.3 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer C-<br />
Schiedsrichter. Er erhält eine DVV Schiedsrichter-lizenz. Diese<br />
ist nur mit dem jeweiligen Jahresstempel des Schiedsrichterausschusses<br />
gültig.<br />
5.5 B-Kandidatur<br />
6.2.1 5.2.1 Der Ausweisstufe B wird eine Kandidatur vorangestellt.<br />
6.2.2 5.2.2 Für jeden regulären Ausbildungslehrgang<br />
wird eine Gebühr erhoben, die das Präsidium auf Vorschlag des<br />
LSRA Schiedsrichterausschusses festsetzt.<br />
5.2.3 Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt<br />
werden.<br />
6.3 5.3 D-Schiedsrichter-Lizenz<br />
6.3.1 5.3.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einem D-<br />
Lizenz-Lehrgang sind:<br />
- Mindestalter 15 Jahre,<br />
- Besitz der neuesten Auflage der Internationalen <strong>Volleyball</strong>spielregeln,<br />
- Mindestkenntnisse der Regeln und Schiedsrichterzeichen,<br />
- Vorkenntnisse in der Anschreibetätigkeit.<br />
6.3.2 5.3.2 Der D-AusbildungslLizenz-Lehrgang vermittelt<br />
grundlegende Kenntnisse des Regelwerks sowie der<br />
wichtigen Ordnungen. Der theoretische Teil schließt mit einer<br />
schriftlichen Prüfung ab, wobei die Prüfungsböogen des DVV zu<br />
verwenden sind. Innerhalb von 40 Minuten sind von 50 Fragen<br />
40 richtig zu beantworten. Im praktischen Teil hat jeder<br />
Prüfling als 1. und 2. Schiedsrichter sowie als Anschreiber tätig<br />
zu sein. In einem Gespräch sollen die Prüflinge zu typischen<br />
Spielsituationen Stellung nehmen. Der Prüfer soll ihnen weitere<br />
Hinweise zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit<br />
geben.<br />
5.3.3 Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ist der<br />
Teilnehmer D-Schiedsrichter.<br />
6.4 5.4 C-Schiedsrichter-Lizenz<br />
6.4.1 5.4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem<br />
C-Prüfungslehrgang ist der Besitz der D-Lizenz seit mindestens<br />
einem Jahr.<br />
6.4.2 5.4.2 Der C-Lizenz-Lehrgang dauert in der Regel<br />
einen Tag. Der C-Ausbildungslehrgang dient der Vertiefung<br />
der Regelkenntnisse und Auslegung sowie dem Erfahrungsaustausch<br />
und der Angleichung der Leistungen. Die Prüfung wird<br />
von einem Prüfberechtigten abgenommen. Der theoretische<br />
Teil schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, wobei die<br />
Prüfungsbögen des DVV zu verwenden sind. Nach Bestehen<br />
der theoretischen Prüfung, in der innerhalb von 30 Minuten<br />
von 20 Fragen mindestens 16 richtig zu beantworten sind,<br />
hat der Prüfling mindestens einen Satz als 1. Schiedsrichter<br />
und je einen Satz als 2. Schiedsrichter sowie und als Anschreiber<br />
zu absolvieren. Er hat dabei nachzuweisen, dass er zur sicheren<br />
Leitung eines Spieles imstande ist.<br />
5.4.3 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer C-<br />
Schiedsrichter. Er erhält eine DVV Schiedsrichter-lizenz.<br />
Diese ist nur mit dem jeweiligen Jahresstempel des Schiedsrichterausschusses<br />
gültig.<br />
6.5 5.5 B-Kandidatur<br />
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