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VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg

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anträge<br />

5.2.1 Der Ausweisstufe B wird eine Kandidatur vorangestellt.<br />

5.2.2 Für jeden Lehrgang wird eine Gebühr erhoben, die das<br />

Präsidium auf Vorschlag des Schiedsrichterausschusses festsetzt.<br />

5.2.3 Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt<br />

werden.<br />

5.3 D-Schiedsrichter-Lizenz<br />

5.3.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einem D-Lizenz-<br />

Lehrgang sind:<br />

- Mindestalter 15 Jahre,<br />

- Besitz der neuesten Auflage der Internationalen <strong>Volleyball</strong>spielregeln,<br />

- Mindestkenntnisse der Regeln und Schiedsrichterzeichen,<br />

- Vorkenntnisse in der Anschreibetätigkeit.<br />

5.3.2 Der D-Lizenz-Lehrgang vermittelt grundlegende Kenntnisse<br />

des Regelwerks sowie der wichtigen Ordnungen. Der theoretische<br />

Teil schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, wobei<br />

die Prüfungsbogen des DVV zu verwenden sind. Innerhalb von<br />

40 Minuten sind von 50 Fragen 40 richtig zu beantworten. Im<br />

praktischen Teil hat jeder Prüfling als 1. und 2. Schiedsrichter<br />

sowie als Anschreiber tätig zu sein. In einem Gespräch sollen<br />

die Prüflinge zu typischen Spielsituationen Stellung nehmen. Der<br />

Prüfer soll ihnen weitere Hinweise zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit<br />

geben.<br />

5.3.3 Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ist der Teilnehmer<br />

D-Schiedsrichter.<br />

5.4 C-Schiedsrichter-Lizenz<br />

5.4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem C-Prüfungslehrgang<br />

ist der Besitz der D-Lizenz seit mindestens einem<br />

Jahr.<br />

5.4.2 Der C-Lizenz-Lehrgang dauert in der Regel einen Tag.<br />

Der Lehrgang dient der Vertiefung der Regelkenntnisse und Auslegung<br />

sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung<br />

der Leistungen. Die Prüfung wird von einem Prüfberechtigten<br />

abgenommen. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung, in der<br />

innerhalb von 30 Minuten von 20 Fragen mindestens 16 richtig<br />

zu beantworten sind, hat der Prüfling mindestens einen Satz<br />

als 1. Schiedsrichter und je einen Satz als 2. Schiedsrichter und<br />

Anschreiber zu absolvieren. Er hat dabei nachzuweisen, dass er<br />

zur sicheren Leitung eines Spieles imstande ist.<br />

5.4.3 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer C-<br />

Schiedsrichter. Er erhält eine DVV Schiedsrichter-lizenz. Diese<br />

ist nur mit dem jeweiligen Jahresstempel des Schiedsrichterausschusses<br />

gültig.<br />

5.5 B-Kandidatur<br />

6.2.1 5.2.1 Der Ausweisstufe B wird eine Kandidatur vorangestellt.<br />

6.2.2 5.2.2 Für jeden regulären Ausbildungslehrgang<br />

wird eine Gebühr erhoben, die das Präsidium auf Vorschlag des<br />

LSRA Schiedsrichterausschusses festsetzt.<br />

5.2.3 Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt<br />

werden.<br />

6.3 5.3 D-Schiedsrichter-Lizenz<br />

6.3.1 5.3.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an einem D-<br />

Lizenz-Lehrgang sind:<br />

- Mindestalter 15 Jahre,<br />

- Besitz der neuesten Auflage der Internationalen <strong>Volleyball</strong>spielregeln,<br />

- Mindestkenntnisse der Regeln und Schiedsrichterzeichen,<br />

- Vorkenntnisse in der Anschreibetätigkeit.<br />

6.3.2 5.3.2 Der D-AusbildungslLizenz-Lehrgang vermittelt<br />

grundlegende Kenntnisse des Regelwerks sowie der<br />

wichtigen Ordnungen. Der theoretische Teil schließt mit einer<br />

schriftlichen Prüfung ab, wobei die Prüfungsböogen des DVV zu<br />

verwenden sind. Innerhalb von 40 Minuten sind von 50 Fragen<br />

40 richtig zu beantworten. Im praktischen Teil hat jeder<br />

Prüfling als 1. und 2. Schiedsrichter sowie als Anschreiber tätig<br />

zu sein. In einem Gespräch sollen die Prüflinge zu typischen<br />

Spielsituationen Stellung nehmen. Der Prüfer soll ihnen weitere<br />

Hinweise zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit<br />

geben.<br />

5.3.3 Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ist der<br />

Teilnehmer D-Schiedsrichter.<br />

6.4 5.4 C-Schiedsrichter-Lizenz<br />

6.4.1 5.4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem<br />

C-Prüfungslehrgang ist der Besitz der D-Lizenz seit mindestens<br />

einem Jahr.<br />

6.4.2 5.4.2 Der C-Lizenz-Lehrgang dauert in der Regel<br />

einen Tag. Der C-Ausbildungslehrgang dient der Vertiefung<br />

der Regelkenntnisse und Auslegung sowie dem Erfahrungsaustausch<br />

und der Angleichung der Leistungen. Die Prüfung wird<br />

von einem Prüfberechtigten abgenommen. Der theoretische<br />

Teil schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, wobei die<br />

Prüfungsbögen des DVV zu verwenden sind. Nach Bestehen<br />

der theoretischen Prüfung, in der innerhalb von 30 Minuten<br />

von 20 Fragen mindestens 16 richtig zu beantworten sind,<br />

hat der Prüfling mindestens einen Satz als 1. Schiedsrichter<br />

und je einen Satz als 2. Schiedsrichter sowie und als Anschreiber<br />

zu absolvieren. Er hat dabei nachzuweisen, dass er zur sicheren<br />

Leitung eines Spieles imstande ist.<br />

5.4.3 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer C-<br />

Schiedsrichter. Er erhält eine DVV Schiedsrichter-lizenz.<br />

Diese ist nur mit dem jeweiligen Jahresstempel des Schiedsrichterausschusses<br />

gültig.<br />

6.5 5.5 B-Kandidatur<br />

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