VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg
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anträge<br />
4. Schiedsrichtereinsatz<br />
4.1 Schiedsrichter sind einzusetzen<br />
- bei Pflichtspielen des DVV und VLW,<br />
- bei sonstigen Spielen, die vom DVV oder VLW ausgeschrieben<br />
sind,<br />
- auf Antrag von Vereinen, Organen oder Beauftragten<br />
des VLW.<br />
4.2 Jedes Spiel muß von geprüften Schiedsrichtern geleitet<br />
werden. Schiedsrichter, die nicht durch einen Schiedsrichterwart<br />
eingeteilt wurden, haben ihre Lizenzen unaufgefordert vor Spielbeginn<br />
den Mannschaftsführern vorzulegen.<br />
4.4 Jeder geprüfte Schiedsrichter hat Anspruch auf Auslagenersatz<br />
(vgl. 10), Fortbildung und auf die Durchführung von<br />
Prüfungen für die höheren Lizenzen.<br />
4.5 Jeder geprüfte Schiedsrichter ist verpflichtet, die ihm<br />
übertragene Aufgabe als Kampfrichter zu übernehmen. Auf<br />
seine spielerischen Verpflichtungen ist beim Einsatz möglichst<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
4.6 Die Vereine haben für jede gemeldete Mannschaft ihre<br />
Verpflichtung aus Nr. 7.3 LSO zu erfüllen. Ein Schiedsrichter<br />
kann grundsätzlich nur von einem Verein gemeldet werden.<br />
4.7 Werden Pflichtspielrunden in Dreierturnieren durchgeführt,<br />
so können Schiedsrichter der spielfreien Mannschaft eingesetzt<br />
werden. Diese Schiedsrichter haben keinen Anspruch<br />
auf Auslagenersatz. Ist eine der beteiligten Mannschaften mit<br />
dieser Regelung nicht einverstanden, so hat sie rechtzeitig über<br />
den Schiedsrichterausschuss für ein neutrales Schiedsgericht zu<br />
sorgen. Sie trägt die Kosten dieses Einsatzes.<br />
4.8 Beim Schiedsrichtereinsatz sind Qualifikation, Neutralität<br />
und Anfahrtswege zu berücksichtigen.<br />
4.9 Die Schiedsrichter, die zu Pflichtspielen der Landesliga<br />
Herren und den Oberligen Damen und Herren eingesetzt<br />
werden, erhalten mit ihren Einsatzplänen entsprechende Informationen<br />
über Spieltermin, Spielort, Spielhalle und Spielbeginn.<br />
Eventuelle Unklarheiten sind bei den ausrichtenden Vereinen<br />
anzufragen. Änderungen des Termins, des Ortes, der Halle<br />
und/oder des Beginns müssen vom Ausrichter den eingeteilten<br />
Schiedsrichtern und dem Landesschiedsrichterwart sowie dem<br />
Einsatzleiter unverzüglich mitgeteilt werden.<br />
4.10 Schiedsrichter, denen Pflichtspiele übertragen worden<br />
sind, müssen bei Verhinderung für Ersatz sorgen und den zuständigen<br />
Schiedsrichterwart, den Einsatzleiter und den Ausrichter<br />
benachrichtigen.<br />
4. Schiedsrichtereinsatz<br />
4.1 Schiedsrichter sind einzusetzen<br />
- bei Pflichtspielen des VLW,<br />
- bei sonstigen Spielen, die vom DVV oder VLW ausge<br />
schrieben sind, in Absprache mit dem LSRW,<br />
- auf Antrag von Vereinen, Organen oder Beauftragten<br />
des VLW.<br />
4.2 Jedes Spiel muss muß von geprüften Schiedsrichtern<br />
geleitet werden. Schiedsrichter, die nicht durch einen Schiedsrichterwart<br />
eingeteilt wurden, haben den Mannschaftskapitänen<br />
ihre Lizenzen unaufgefordert vor Spielbeginn den Mannschaftsführern<br />
vorzulegen.<br />
4.4 Jeder geprüfte Schiedsrichter hat Anspruch auf Auslagenersatz<br />
(vgl. 11 10), Fortbildung und auf die Durchführung von<br />
Prüfungen für die höheren Lizenzen.<br />
4.5 Jeder geprüfte Schiedsrichter ist verpflichtet, die ihm<br />
übertragene Aufgabe als Schiedsrichter Kampfrichter zu übernehmen.<br />
Auf seine spielerischen Verpflichtungen ist beim Einsatz<br />
möglichst Rücksicht zu nehmen.<br />
4.6 Die Vereine haben für jede gemeldete Mannschaft ihre<br />
Verpflichtung aus Nr. 7.3 LSO zu erfüllen. Ein Schiedsrichter<br />
kann grundsätzlich nur von einem und für einen einem Verein<br />
als Pflichtschiedsrichter gemeldet werden.<br />
4.7 Werden Pflichtspielrunden in Dreierturnieren<br />
durchgeführt, so können Schiedsrichter der spielfreien<br />
Mannschaft eingesetzt werden. Diese Schiedsrichter haben<br />
keinen Anspruch auf Auslagenersatz. Ist eine der beteiligten<br />
Mannschaften mit dieser Regelung nicht einverstanden,<br />
so hat sie rechtzeitig über den Schiedsrichterausschuss für<br />
ein neutrales Schiedsgericht zu sorgen. Sie trägt die Kosten<br />
dieses Einsatzes.<br />
4.7 4.8 Beim Schiedsrichtereinsatz sind Qualifikation, Neutralität<br />
und Anfahrtswege zu berücksichtigen.<br />
4.8 4.9 Die Schiedsrichter, die zu Pflichtspielen des VLW der<br />
Landesliga Herren und den Oberligen Damen und Herren<br />
eingesetzt werden, erhalten über das Web-Portal der Schiedsrichter-Einsatzleitung<br />
mit ihren Einsatzplänen entsprechende<br />
alle relevanten Informationen zum Einsatz. über Spieltermin,<br />
Spielort, Spielhalle und Spielbeginn. Eventuelle Unklarheiten<br />
sind bei den ausrichtenden Vereinen anzufragen. Änderungen<br />
des Termins, des Ortes, der Halle und/oder des Beginns müssen<br />
vom Ausrichter dem LSRW , Einsatzleiter, Staffelleiter, und<br />
dem Pressewart den eingeteilten Schiedsrichtern und dem<br />
Landesschiedsrichterwart sowie dem Einsatzleiter unverzüglich<br />
mitgeteilt werden.<br />
4.9 4.10 Schiedsrichter, denen Pflichtspiele übertragen worden<br />
sind, müssen bei Verhinderung selbst für Ersatz sorgen und<br />
dies unverzüglich dem LSRW und dem Einsatzleiter mitteilen.<br />
den zuständigen Schiedsrichterwart, den Einsatzleiter<br />
und den Ausrichter benachrichtigen Jeder Tausch oder<br />
Wechsel ist genehmigungspflichtig.<br />
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