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VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg

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anträge<br />

4. Schiedsrichtereinsatz<br />

4.1 Schiedsrichter sind einzusetzen<br />

- bei Pflichtspielen des DVV und VLW,<br />

- bei sonstigen Spielen, die vom DVV oder VLW ausgeschrieben<br />

sind,<br />

- auf Antrag von Vereinen, Organen oder Beauftragten<br />

des VLW.<br />

4.2 Jedes Spiel muß von geprüften Schiedsrichtern geleitet<br />

werden. Schiedsrichter, die nicht durch einen Schiedsrichterwart<br />

eingeteilt wurden, haben ihre Lizenzen unaufgefordert vor Spielbeginn<br />

den Mannschaftsführern vorzulegen.<br />

4.4 Jeder geprüfte Schiedsrichter hat Anspruch auf Auslagenersatz<br />

(vgl. 10), Fortbildung und auf die Durchführung von<br />

Prüfungen für die höheren Lizenzen.<br />

4.5 Jeder geprüfte Schiedsrichter ist verpflichtet, die ihm<br />

übertragene Aufgabe als Kampfrichter zu übernehmen. Auf<br />

seine spielerischen Verpflichtungen ist beim Einsatz möglichst<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

4.6 Die Vereine haben für jede gemeldete Mannschaft ihre<br />

Verpflichtung aus Nr. 7.3 LSO zu erfüllen. Ein Schiedsrichter<br />

kann grundsätzlich nur von einem Verein gemeldet werden.<br />

4.7 Werden Pflichtspielrunden in Dreierturnieren durchgeführt,<br />

so können Schiedsrichter der spielfreien Mannschaft eingesetzt<br />

werden. Diese Schiedsrichter haben keinen Anspruch<br />

auf Auslagenersatz. Ist eine der beteiligten Mannschaften mit<br />

dieser Regelung nicht einverstanden, so hat sie rechtzeitig über<br />

den Schiedsrichterausschuss für ein neutrales Schiedsgericht zu<br />

sorgen. Sie trägt die Kosten dieses Einsatzes.<br />

4.8 Beim Schiedsrichtereinsatz sind Qualifikation, Neutralität<br />

und Anfahrtswege zu berücksichtigen.<br />

4.9 Die Schiedsrichter, die zu Pflichtspielen der Landesliga<br />

Herren und den Oberligen Damen und Herren eingesetzt<br />

werden, erhalten mit ihren Einsatzplänen entsprechende Informationen<br />

über Spieltermin, Spielort, Spielhalle und Spielbeginn.<br />

Eventuelle Unklarheiten sind bei den ausrichtenden Vereinen<br />

anzufragen. Änderungen des Termins, des Ortes, der Halle<br />

und/oder des Beginns müssen vom Ausrichter den eingeteilten<br />

Schiedsrichtern und dem Landesschiedsrichterwart sowie dem<br />

Einsatzleiter unverzüglich mitgeteilt werden.<br />

4.10 Schiedsrichter, denen Pflichtspiele übertragen worden<br />

sind, müssen bei Verhinderung für Ersatz sorgen und den zuständigen<br />

Schiedsrichterwart, den Einsatzleiter und den Ausrichter<br />

benachrichtigen.<br />

4. Schiedsrichtereinsatz<br />

4.1 Schiedsrichter sind einzusetzen<br />

- bei Pflichtspielen des VLW,<br />

- bei sonstigen Spielen, die vom DVV oder VLW ausge<br />

schrieben sind, in Absprache mit dem LSRW,<br />

- auf Antrag von Vereinen, Organen oder Beauftragten<br />

des VLW.<br />

4.2 Jedes Spiel muss muß von geprüften Schiedsrichtern<br />

geleitet werden. Schiedsrichter, die nicht durch einen Schiedsrichterwart<br />

eingeteilt wurden, haben den Mannschaftskapitänen<br />

ihre Lizenzen unaufgefordert vor Spielbeginn den Mannschaftsführern<br />

vorzulegen.<br />

4.4 Jeder geprüfte Schiedsrichter hat Anspruch auf Auslagenersatz<br />

(vgl. 11 10), Fortbildung und auf die Durchführung von<br />

Prüfungen für die höheren Lizenzen.<br />

4.5 Jeder geprüfte Schiedsrichter ist verpflichtet, die ihm<br />

übertragene Aufgabe als Schiedsrichter Kampfrichter zu übernehmen.<br />

Auf seine spielerischen Verpflichtungen ist beim Einsatz<br />

möglichst Rücksicht zu nehmen.<br />

4.6 Die Vereine haben für jede gemeldete Mannschaft ihre<br />

Verpflichtung aus Nr. 7.3 LSO zu erfüllen. Ein Schiedsrichter<br />

kann grundsätzlich nur von einem und für einen einem Verein<br />

als Pflichtschiedsrichter gemeldet werden.<br />

4.7 Werden Pflichtspielrunden in Dreierturnieren<br />

durchgeführt, so können Schiedsrichter der spielfreien<br />

Mannschaft eingesetzt werden. Diese Schiedsrichter haben<br />

keinen Anspruch auf Auslagenersatz. Ist eine der beteiligten<br />

Mannschaften mit dieser Regelung nicht einverstanden,<br />

so hat sie rechtzeitig über den Schiedsrichterausschuss für<br />

ein neutrales Schiedsgericht zu sorgen. Sie trägt die Kosten<br />

dieses Einsatzes.<br />

4.7 4.8 Beim Schiedsrichtereinsatz sind Qualifikation, Neutralität<br />

und Anfahrtswege zu berücksichtigen.<br />

4.8 4.9 Die Schiedsrichter, die zu Pflichtspielen des VLW der<br />

Landesliga Herren und den Oberligen Damen und Herren<br />

eingesetzt werden, erhalten über das Web-Portal der Schiedsrichter-Einsatzleitung<br />

mit ihren Einsatzplänen entsprechende<br />

alle relevanten Informationen zum Einsatz. über Spieltermin,<br />

Spielort, Spielhalle und Spielbeginn. Eventuelle Unklarheiten<br />

sind bei den ausrichtenden Vereinen anzufragen. Änderungen<br />

des Termins, des Ortes, der Halle und/oder des Beginns müssen<br />

vom Ausrichter dem LSRW , Einsatzleiter, Staffelleiter, und<br />

dem Pressewart den eingeteilten Schiedsrichtern und dem<br />

Landesschiedsrichterwart sowie dem Einsatzleiter unverzüglich<br />

mitgeteilt werden.<br />

4.9 4.10 Schiedsrichter, denen Pflichtspiele übertragen worden<br />

sind, müssen bei Verhinderung selbst für Ersatz sorgen und<br />

dies unverzüglich dem LSRW und dem Einsatzleiter mitteilen.<br />

den zuständigen Schiedsrichterwart, den Einsatzleiter<br />

und den Ausrichter benachrichtigen Jeder Tausch oder<br />

Wechsel ist genehmigungspflichtig.<br />

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