VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg
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46 anträge<br />
5.5.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem B-Kandidaten-Lehrgang<br />
sind:<br />
- gültige C-Lizenz,<br />
- Mindestalter 18 Jahre,<br />
- mindestens zweijährige Tätigkeit als C-Schiedsrichter.<br />
5.5.2 Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vertiefung der<br />
Regelkenntnisse sowie deren Auslegung und wird in Form von<br />
Diskussion und praktischer Unterweisung durchgeführt. Dabei<br />
werden auch schwierige spieltypische Situationen behandelt.<br />
Der Prüfer soll den Kandidaten weitere Hinweise zur Verbesserung<br />
ihrer Spielleitungsfähigkeit geben. Der Lehrgang schließt<br />
mit einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer unter Verwendung<br />
der DVV-Prüfungsbogen; der Kandidat muss zum Bestehen<br />
der Prüfung 80% der erzielbaren Punkte erreichen.<br />
5.5.3 Die Kandidatur wird durch Eintrag in die Lizenz bestätigt.<br />
Die Kandidatur ist auf zwei Jahre beschränkt, in denen der B<br />
Kandidat jeweils pro Spieljahr mindestens sieben Spiele in Spielen<br />
ab Landesliga Herren bzw. Oberliga Damen zu leiten hat.<br />
5.6 B-Schiedsrichter<br />
5.6.1 Zum Erwerb der B-Lizenz wird der B-Kandidat bei mehreren<br />
Spielen mit mindestens Landesliganiveau beobachtet.<br />
Die Beobachtung wird dem Kandidaten vorher nicht mitgeteilt.<br />
Im anschließenden Gespräch sollen dem Kandidaten Hinweise<br />
zur Verbesserung seiner Spielleitungsfähigkeit gegeben werden.<br />
Der Kandidat muss bei Fragen über schwierige Spielsituationen<br />
schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit beweisen.<br />
5.6.2 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer B-<br />
Schiedsrichter. Die B Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig mit dem<br />
Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes.<br />
5.6.3 B-Kandidaten und B-Schiedsrichter können vom<br />
Schiedsrichterausschuss oder vom Regionalschiedsrichterausschuss<br />
zu besonderen Einsätzen im Rahmen von DVV Meisterschaften<br />
usw. berufen werden.<br />
5.7 Jugendschiedsrichter<br />
Der Jugendschiedsrichter gliedert sich in zwei Bereiche,<br />
den „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ und den „Jugendschiedsrichter<br />
Großfeld“.<br />
5.7.1 „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ (JSK)<br />
Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis zu 14 Jahren<br />
können in speziellen Lehrgängen die Befähigung zur Leitung von<br />
Jugendspielen auf dem Kleinfeld (U12, U13, U14 und U16-MIDI)<br />
erlangen („Jugendschiedsrichter Kleinfeld“). Der Lehrgang umfasst<br />
ca. 1 h Theorie und ca. 3-4 h Praxis. Die Teilnahme wird<br />
durch eine Bescheinigung mit Lichtbild bestätigt. Der „Jugendschiedsrichter<br />
Kleinfeld“ ist ausschließlich zur Leitung von Jugendspielen<br />
auf dem Kleinfeld gemäß 5.10 berechtigt. Es gibt keine<br />
Fortbildungspflicht. Die Lizenz ist gültig, solange der Spieler<br />
in der Jugend spielberechtigt ist.<br />
6.5.1 5.5.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem<br />
B-Kandidaten-Lehrgang sind:<br />
- gültige C-Lizenz,<br />
- mindestens zweijährige Tätigkeit als C-Schiedsrichter.<br />
6.5.2 5.5.2 Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vertiefung<br />
der Regelkenntnisse sowie deren Auslegung. und wird in<br />
Form von Diskussion und praktischer Unterweisung durchgeführt.<br />
Dabei werden auch schwierige spieltypische Situationen<br />
behandelt. Der Prüfer soll den Kandidaten weitere Hinweise<br />
zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit geben. Der Prüfling<br />
hat mindestens einen Satz als 1. und als 2. Schiedsrichter<br />
zu leiten. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen<br />
Prüfung von 90 Minuten Dauer unter Verwendung der DVV-<br />
Prüfungsböogen ab.; der Kandidat muss zum Bestehen der<br />
Prüfung 80% der erzielbaren Punkte erreichen.<br />
5.5.3 Die Kandidatur wird durch Eintrag in die Lizenz bestätigt.<br />
Die Kandidatur ist auf zwei Jahre beschränkt, in denen<br />
der B Kandidat jeweils pro Spieljahr mindestens sieben<br />
Spiele in Spielen ab Landesliga Herren bzw. Oberliga Damen<br />
zu leiten hat.<br />
6.6 5.6 B-Schiedsrichter<br />
6.6.1 5.6.1 Zum Erwerb der B-Lizenz wird der B-Kandidat<br />
bei mehreren Spielen mit mindestens LandesOberliganiveau<br />
beobachtet. Die Beobachtung wird dem Kandidaten vorher nicht<br />
mitgeteilt. Im anschließenden Gespräch sollen dem Kandidaten<br />
Hinweise zur Verbesserung seiner Spielleitungsfähigkeit gegeben<br />
werden. Der Kandidat muss bei Fragen über schwierige<br />
Spielsituationen schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit<br />
beweisen.<br />
5.6.2 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer B-<br />
Schiedsrichter. Die B Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig mit<br />
dem Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes.<br />
5.6.3 B-Kandidaten und B-Schiedsrichter können vom<br />
Schiedsrichterausschuss oder vom Regionalschiedsrichterausschuss<br />
zu besonderen Einsätzen im Rahmen von<br />
DVV Meisterschaften usw. berufen werden.<br />
6.7 5.7 Jugendschiedsrichter<br />
Der Jugendschiedsrichter gliedert sich in zwei Bereiche,<br />
den „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ und den „Jugendschiedsrichter<br />
Großfeld“.<br />
6.7.1 5.7.1 „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ (JSK)<br />
Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis zu 14 Jahren<br />
können in speziellen Lehrgängen die Befähigung zur Leitung von<br />
Jugendspielen auf dem Kleinfeld (U12, U13, U14 und U16-MIDI)<br />
erlangen („Jugendschiedsrichter Kleinfeld“). Der Lehrgang umfasst<br />
ca. 1 h Theorie und ca. 3-4 h Praxis. Die Teilnahme wird<br />
durch eine Bescheinigung mit Lichtbild bestätigt. Der „Jugendschiedsrichter<br />
Kleinfeld“ ist ausschließlich zur Leitung von Jugendspielen<br />
auf dem Kleinfeld gemäß 5.10 berechtigt. Es gibt keine<br />
Fortbildungspflicht. Die Lizenz ist gültig, solange der Spieler<br />
in der Jugend spielberechtigt ist.