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VOLLEY NEWS - Volleyball Landesverband Württemberg

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46 anträge<br />

5.5.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem B-Kandidaten-Lehrgang<br />

sind:<br />

- gültige C-Lizenz,<br />

- Mindestalter 18 Jahre,<br />

- mindestens zweijährige Tätigkeit als C-Schiedsrichter.<br />

5.5.2 Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vertiefung der<br />

Regelkenntnisse sowie deren Auslegung und wird in Form von<br />

Diskussion und praktischer Unterweisung durchgeführt. Dabei<br />

werden auch schwierige spieltypische Situationen behandelt.<br />

Der Prüfer soll den Kandidaten weitere Hinweise zur Verbesserung<br />

ihrer Spielleitungsfähigkeit geben. Der Lehrgang schließt<br />

mit einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer unter Verwendung<br />

der DVV-Prüfungsbogen; der Kandidat muss zum Bestehen<br />

der Prüfung 80% der erzielbaren Punkte erreichen.<br />

5.5.3 Die Kandidatur wird durch Eintrag in die Lizenz bestätigt.<br />

Die Kandidatur ist auf zwei Jahre beschränkt, in denen der B<br />

Kandidat jeweils pro Spieljahr mindestens sieben Spiele in Spielen<br />

ab Landesliga Herren bzw. Oberliga Damen zu leiten hat.<br />

5.6 B-Schiedsrichter<br />

5.6.1 Zum Erwerb der B-Lizenz wird der B-Kandidat bei mehreren<br />

Spielen mit mindestens Landesliganiveau beobachtet.<br />

Die Beobachtung wird dem Kandidaten vorher nicht mitgeteilt.<br />

Im anschließenden Gespräch sollen dem Kandidaten Hinweise<br />

zur Verbesserung seiner Spielleitungsfähigkeit gegeben werden.<br />

Der Kandidat muss bei Fragen über schwierige Spielsituationen<br />

schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit beweisen.<br />

5.6.2 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer B-<br />

Schiedsrichter. Die B Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig mit dem<br />

Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes.<br />

5.6.3 B-Kandidaten und B-Schiedsrichter können vom<br />

Schiedsrichterausschuss oder vom Regionalschiedsrichterausschuss<br />

zu besonderen Einsätzen im Rahmen von DVV Meisterschaften<br />

usw. berufen werden.<br />

5.7 Jugendschiedsrichter<br />

Der Jugendschiedsrichter gliedert sich in zwei Bereiche,<br />

den „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ und den „Jugendschiedsrichter<br />

Großfeld“.<br />

5.7.1 „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ (JSK)<br />

Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis zu 14 Jahren<br />

können in speziellen Lehrgängen die Befähigung zur Leitung von<br />

Jugendspielen auf dem Kleinfeld (U12, U13, U14 und U16-MIDI)<br />

erlangen („Jugendschiedsrichter Kleinfeld“). Der Lehrgang umfasst<br />

ca. 1 h Theorie und ca. 3-4 h Praxis. Die Teilnahme wird<br />

durch eine Bescheinigung mit Lichtbild bestätigt. Der „Jugendschiedsrichter<br />

Kleinfeld“ ist ausschließlich zur Leitung von Jugendspielen<br />

auf dem Kleinfeld gemäß 5.10 berechtigt. Es gibt keine<br />

Fortbildungspflicht. Die Lizenz ist gültig, solange der Spieler<br />

in der Jugend spielberechtigt ist.<br />

6.5.1 5.5.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem<br />

B-Kandidaten-Lehrgang sind:<br />

- gültige C-Lizenz,<br />

- mindestens zweijährige Tätigkeit als C-Schiedsrichter.<br />

6.5.2 5.5.2 Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vertiefung<br />

der Regelkenntnisse sowie deren Auslegung. und wird in<br />

Form von Diskussion und praktischer Unterweisung durchgeführt.<br />

Dabei werden auch schwierige spieltypische Situationen<br />

behandelt. Der Prüfer soll den Kandidaten weitere Hinweise<br />

zur Verbesserung ihrer Spielleitungsfähigkeit geben. Der Prüfling<br />

hat mindestens einen Satz als 1. und als 2. Schiedsrichter<br />

zu leiten. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen<br />

Prüfung von 90 Minuten Dauer unter Verwendung der DVV-<br />

Prüfungsböogen ab.; der Kandidat muss zum Bestehen der<br />

Prüfung 80% der erzielbaren Punkte erreichen.<br />

5.5.3 Die Kandidatur wird durch Eintrag in die Lizenz bestätigt.<br />

Die Kandidatur ist auf zwei Jahre beschränkt, in denen<br />

der B Kandidat jeweils pro Spieljahr mindestens sieben<br />

Spiele in Spielen ab Landesliga Herren bzw. Oberliga Damen<br />

zu leiten hat.<br />

6.6 5.6 B-Schiedsrichter<br />

6.6.1 5.6.1 Zum Erwerb der B-Lizenz wird der B-Kandidat<br />

bei mehreren Spielen mit mindestens LandesOberliganiveau<br />

beobachtet. Die Beobachtung wird dem Kandidaten vorher nicht<br />

mitgeteilt. Im anschließenden Gespräch sollen dem Kandidaten<br />

Hinweise zur Verbesserung seiner Spielleitungsfähigkeit gegeben<br />

werden. Der Kandidat muss bei Fragen über schwierige<br />

Spielsituationen schnelle und sichere Entscheidungsfähigkeit<br />

beweisen.<br />

5.6.2 Nach erfolgreicher Prüfung ist der Teilnehmer B-<br />

Schiedsrichter. Die B Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig mit<br />

dem Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes.<br />

5.6.3 B-Kandidaten und B-Schiedsrichter können vom<br />

Schiedsrichterausschuss oder vom Regionalschiedsrichterausschuss<br />

zu besonderen Einsätzen im Rahmen von<br />

DVV Meisterschaften usw. berufen werden.<br />

6.7 5.7 Jugendschiedsrichter<br />

Der Jugendschiedsrichter gliedert sich in zwei Bereiche,<br />

den „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ und den „Jugendschiedsrichter<br />

Großfeld“.<br />

6.7.1 5.7.1 „Jugendschiedsrichter Kleinfeld“ (JSK)<br />

Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis zu 14 Jahren<br />

können in speziellen Lehrgängen die Befähigung zur Leitung von<br />

Jugendspielen auf dem Kleinfeld (U12, U13, U14 und U16-MIDI)<br />

erlangen („Jugendschiedsrichter Kleinfeld“). Der Lehrgang umfasst<br />

ca. 1 h Theorie und ca. 3-4 h Praxis. Die Teilnahme wird<br />

durch eine Bescheinigung mit Lichtbild bestätigt. Der „Jugendschiedsrichter<br />

Kleinfeld“ ist ausschließlich zur Leitung von Jugendspielen<br />

auf dem Kleinfeld gemäß 5.10 berechtigt. Es gibt keine<br />

Fortbildungspflicht. Die Lizenz ist gültig, solange der Spieler<br />

in der Jugend spielberechtigt ist.

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