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Ausgabe 4012.pdf - Ihre Zeitung im Rodgau

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Mittwoch, den 3. Oktober 2012 Seite 9<br />

§ Recht und SteueRn §<br />

Übertragung von Immobilien-Privatvermögen nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht –<br />

Gestaltungspotenziale nutzen!<br />

Für alle Erbschaften oder Schenkungen<br />

gelten ab 2009 die neuen<br />

Regelungen, die mit dem Gesetz<br />

zur Reform des Erbschafts-<br />

und Bewertungsrechts vom 24.<br />

Dezember 2008 eingeführt wurden.<br />

Eine weitergehende Änderung<br />

erfolgte durch das am 1.<br />

Januar 2010 in Kraft getretene<br />

Erbrechtsreformgesetz und das<br />

Wachstumbeschleunigungsgesetz.<br />

Klarstellend sind zudem die<br />

neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien<br />

2011 in allen offenen Fällen<br />

seit 1. Januar 2009 anzuwenden.<br />

Die neuen gesetzlichen Regelungen<br />

haben sowohl belastende<br />

als auch entlastende Elemente.<br />

Belastend ist die jetzt umgesetzte<br />

einheitliche Bewertung mit dem<br />

so genannten gemeinen Wert.<br />

Dies hat unter anderem zur Folge,<br />

dass die bisher bewerteten<br />

Vermögensgegenstände (insbesondere<br />

Immobilien) mit einem<br />

höheren Betrag in die steuerliche<br />

Bemessungsgrundlage eingehen.<br />

Im Gegenzug hat der Gesetzgeber<br />

Entlastungen vorgesehen.<br />

Diese bestehen <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

aus der erheblichen Erhöhung<br />

der persönlichen Freibeträge für<br />

die so genannte Kernfamilie. Darüber<br />

hinaus kommt es bei Schen-<br />

kungen unter Nießbrauchvorbehalt<br />

(Nutzungsauflage) künftig<br />

zu einer steuergünstigen Minderung<br />

um den Kapitalwert des<br />

Nießbrauchs oder Wohnrechts.<br />

Viele Steuerzahler dürften aktuell<br />

von folgenden Regelungen<br />

profitieren:<br />

• höhere persönliche Freibeträge<br />

• vermietete Wohngrundstücke<br />

werden künftig nur mit 90 Prozent<br />

ihres Wertes erfasst.<br />

• Steuerbefreiung für Familienhe<strong>im</strong>e,<br />

die <strong>im</strong> Falle einer Erbschaft<br />

durch den Ehegatten oder<br />

die Kinder genutzt werden können.<br />

Ob sich die höhere Bewertung<br />

einerseits und die stärkere Entlastung<br />

andererseits <strong>im</strong> konkreten<br />

Einzelfall kompensieren, kann<br />

nicht allgemein, sondern nur <strong>im</strong><br />

Einzelfall berechnet werden.<br />

Achtung: Vor dem Hintergrund<br />

der leeren Staatskassen und<br />

vor der nächsten Bundestagswahl<br />

in 2013 werden in den<br />

Parteien übergreifend Erhöhungen/Änderungen<br />

des bestehenden<br />

– wohl „günstigen“ – Erbschaftsteuerrechts<br />

diskutiert!<br />

Diesbezüglich werden für die<br />

Übertragung von selbst genutz-<br />

ten Familienwohnhe<strong>im</strong>en, als<br />

auch von vermieteten Wohngrundstücken<br />

nachfolgende Hinweise<br />

und Handlungsempfehlungen<br />

<strong>im</strong> Überblick dargestellt:<br />

Selbstgenutzte Familienhe<strong>im</strong>e<br />

Der steuerliche Wert von selbst<br />

genutzten EFH/ZFH best<strong>im</strong>mt<br />

sich nach dem so genannten<br />

Vergleichswertverfahren.<br />

Dazu werden Vergleichsgrundstücke<br />

herangezogen, die hinsichtlich<br />

der wertbeeinflussenden<br />

Faktoren mit dem Wert der<br />

Grundstücke übereinst<strong>im</strong>men.<br />

Grundlage hierfür sind von den<br />

Gutachterausschüssen mitgeteilte<br />

Vergleichspreise.<br />

Die Schenkung des Familienhe<strong>im</strong>s<br />

an den Ehegatten ist wie<br />

bisher steuerfrei. Die Schenkung<br />

an Kinder ist steuerpflichtig, allerdings<br />

greifen künftig höhere<br />

persönliche Freibeträge (EUR<br />

400.000,00 statt bisher EUR<br />

205.000,00). Im Falle der Vererbung<br />

von Familienhe<strong>im</strong>en an<br />

Ehegatten oder Kinder kann eine<br />

neue sachliche Steuerbefreiungsvorschrift<br />

(§ 13 Abs. 1 Nr. 4 c<br />

ErbStG) genutzt werden. Diese<br />

setzt neben der Erbschaft durch<br />

Kinder oder Ehegatten voraus,<br />

dass die Immobilie<br />

• vom Erblasser zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wurde<br />

oder dieser aus zwingenden<br />

Gründen an einer Selbstnutzung<br />

zu Wohnzwecken gehindert war<br />

(zum Beispiel Unterbringung <strong>im</strong><br />

Pflegehe<strong>im</strong>)<br />

• vom Erben unverzüglich zur<br />

Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken<br />

best<strong>im</strong>mt ist (und für 10<br />

Jahre beibehalten wird) und<br />

• die Wohnfläche 200 m 2 nicht<br />

übersteigt<br />

Bei Einhaltung dieser Bedingungen<br />

ergibt sich die vollständige<br />

Steuerbefreiung des Familienwohnhe<strong>im</strong>s,<br />

entsprechend ist<br />

durch eine sorgfältige Vorplanung<br />

und Analyse der persönlichen<br />

Verhältnisse gerade in typischen<br />

Familienkonstellationen<br />

eine nicht unerhebliche Steuerbefreiung<br />

erreichbar.<br />

Vermietete Wohn<strong>im</strong>mobilien<br />

Anders als das so genannte Familienhe<strong>im</strong><br />

sind vermietete Wohn-<br />

<strong>im</strong>mobilien grundsätzlich nach<br />

dem Ertragswertverfahren zu bewerten.<br />

Dieses ergibt sich aus einer<br />

amtlich festgelegten Berechnungsmethode,<br />

die <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

auf der Grundlage des jährlichen<br />

Rohertrags des Gebäudes<br />

Kirchenchor ,St. Cäcilia‘ Nieder-Roden in Lorsch<br />

Über achtzig Sängerinnen und Sänger des katholischen Kirchenchors<br />

„St. Cäcilia“ Nieder-Roden machten sich auf den Weg nach<br />

Lorsch an der Bergstraße. Be<strong>im</strong> Sonntags-Gottesdienst in der Pfarrkirche<br />

„St. Nazarius“ wurde die Messfeier vom Chor mit liturgischen<br />

Gesängen mitgestaltet. Pfarrer Differenz von „St. Nazarius“, der ein<br />

echter Jügeshe<strong>im</strong>er ist, begrüßte den Chor aus seiner He<strong>im</strong>at <strong>Rodgau</strong><br />

sehr, sehr herzlich.<br />

Beeindruckend für die Reisegruppe war anschließend eine Führung<br />

auf dem ehemaligen Gelände des Reichsklosters Lorsch, das ja eine<br />

gewisse Beziehung zu „Roden“ hat, wurde doch in einer Urkunde<br />

aus dem Jahre 886 berichtet, dass das Kloster „Rotaha“ dem Kloster<br />

Lorsch geschenkt wurde. Allerdings weiß man bis zum heutigen Tag<br />

nicht, ob das in den Annalen aufgeführte Kloster „Rotaha“ in Nieder-Roden<br />

oder in Ober-Roden stand.<br />

Zum Reiseprogramm gehörte an diesem Sonntag auch ein Besuch<br />

des Grabes des früheren Nieder-Röder Pfarrers Konstantin Keitzer<br />

in Alsbach an der Bergstraße. Mit einem gemeinsamen Gebet am<br />

Grab gedachte man dem sehr geachteten Geistlichen.<br />

Zum geselligen und sehr fröhlichen Abschluss setzte man sich in<br />

Klingenberg am Main zum Essen und be<strong>im</strong> „Klingenberger Roten“<br />

zusammen, um noch manches Lied unter der bewährten Leitung<br />

des Chordirigenten Frank Manus zum Besten zu geben.<br />

Familiengottesdienst zum Erntedankfest am 7. Oktober<br />

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Roden feiert wieder auf<br />

dem „Rollwaldhof“<br />

Am Erntedankfest geht es um die Dankbarkeit vor allem für die ganz<br />

grundlegenden Dinge des Lebens. Es ist ein naheliegender Gedanke,<br />

an diesem Tag dorthin zu gehen, wo auch Nahrungsmittel produziert<br />

werden.<br />

Ganz herzlich lädt die Evangelische Kirchengemeinden Nieder-Roden<br />

deshalb wieder Erwachsene und Kinder zum Erntedank-Gottesdienst<br />

am 7. Oktober um 11 Uhr auf dem Gelände des „Rollwaldhofs“ von<br />

Bauer J. Werlé ein (einen weiteren Gottesdienst in der Kirche oder <strong>im</strong><br />

Gemeindehaus gibt es an diesem Tag dann nicht.) An diesem Gottesdienst<br />

mit sicherlich besonderer Atmosphäre werden die Kindergartenkinder<br />

der Evangelischen Kindertagesstätte Birkenhain und der<br />

Posaunenchor Dudenhofen mitwirken. Anschließend wird es ein warmes<br />

Mittagessen (Eintopf) geben, bereitgestellt von der Familie Werlé.<br />

Sogar an die Möglichkeit schlechten Wetters ist gedacht: Die Kirchengemeinde<br />

wird für ein (Zelt-)Dach über dem Kopf sorgen.<br />

pauschaliert ermittelt wird. Zum<br />

so ermittelten Gebäudereinertrag<br />

wird der Bodenwert nach den Bodenrichtwerten<br />

hinzugerechnet.<br />

Der so verbleibende Wert wird zu<br />

90 Prozent in die steuerliche Bemessungsgrundlage<br />

einbezogen.<br />

Vor dem Hintergrund der hieraus<br />

erwarteten erheblichen Werterhöhung<br />

gegenüber der bisherigen<br />

Bewertungspraxis bieten<br />

sich folgende grundsätzliche Gestaltungsoptionen<br />

und vorbereitende<br />

Gestaltungshandlungen an:<br />

• Lebzeitige Übertragung unter<br />

Nießbrauchvorbehalt<br />

Hier kann in Abhängigkeit vom<br />

erreichten Lebensalter des Schenkers<br />

eine nicht unerhebliche<br />

Minderung des Steuerwertes des<br />

Grundstücks erreicht werden. Bei<br />

sorgfältiger notarieller Vertragsgestaltung<br />

können insoweit die<br />

Sicherung der wirtschaftlichen<br />

Interessen (Altersabsicherung,<br />

etc.) des Schenkers und das Erbschafts-<br />

bzw. Schenkungssteuer-<br />

Risiko idealerweise verknüpft<br />

werden.<br />

• Kettenschenkung zwischen<br />

Eltern <strong>im</strong> Vorfeld<br />

Bei vorliegender Bündelung des<br />

Immobilienbesitzes in der Person<br />

eines Ehegatten kann unter Berücksichtigung<br />

von notwendigen<br />

Fristen, unter Ausnutzung der erheblichen<br />

Freibeträge <strong>im</strong> Vorfeld<br />

eine steuerunschädliche Aufteilung<br />

des Vermögens zwischen<br />

den Eltern-Ehegatten erreicht<br />

werden. Im 2. Schritt kann dann<br />

unter Ausnutzung der persönlichen<br />

Freibeträge jedes Elternteils<br />

zu jedem Kind eine Verdoppelung<br />

der Ausnutzung der persönlichen<br />

Freibeträge erreicht werden.<br />

• Gestaltungsmittel Familienpool/<br />

Familiengesellschaft<br />

Diese Variante bietet sich insbesondere<br />

bei großem Immobilienvermögen<br />

bzw. mehreren Immobilien/Vermögensgegenständen<br />

an.<br />

Das Familienvermögen bzw. Teilvermögen<br />

wird hierbei auf eine<br />

eigens gegründete Familiengesellschaft<br />

übertragen. Die Beteiligung<br />

am Vermögen wird über die<br />

Beteiligung an der Gesellschaft<br />

geregelt. In der Folge kann nun<br />

durch schenkungsweise Übertragung<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

relativ zielgenau ein entsprechender<br />

Anteil des Gesamtvermögens<br />

auf die nachfolgende<br />

Generation übertragen werden,<br />

Das Welttheaterfieber geht wieder<br />

um. Es haben sich bereits<br />

viele angesteckt. Es gibt auch<br />

keine Gegenmittel. Man muss<br />

dabei sein, als Zuschauer,<br />

Schauspielerin/Schauspieler,<br />

Tonmeister, Lichttechniker, Bühnenmaler<br />

oder <strong>im</strong> Regieteam.<br />

So wie Jens Förtig, der zusammen<br />

mit Melanie Werner und<br />

Anja Werner das Regieteam bildet.<br />

Und Jens Förtig hat zusammengefasst,<br />

wie die St<strong>im</strong>mung<br />

bei der Vorbereitung ist:<br />

Mit Mut, Witz<br />

und Leidenschaft<br />

Der aus der Provinz angereiste<br />

junge Emil verfolgt den mysteriösen<br />

Grundeis quer durch die glitzernden<br />

Straßen des Berlin der<br />

1920er Jahre. Auf der Zugreise<br />

nach Berlin hat dieser Emils ganzes<br />

Geld gestohlen. Während<br />

Emil noch verzweifelt überlegt,<br />

wie er sein Geld zurückbekommen<br />

kann, begegnet er dem frechen<br />

Berliner Jungen „Gustav mit<br />

der Hupe“, der ihm prompt verspricht<br />

zu helfen. Und dann tritt<br />

Gustav vor und fängt plötzlich<br />

lauthals an zu singen... Nicht nur<br />

schauspielern, sondern singend<br />

Schauspielern, dieser Art Herausforderung<br />

sehen sich seit April<br />

diesen Jahres gleich viele junge<br />

und alte Darsteller der Weltthea-<br />

ohne dass einzelne Vermögensgegenstände<br />

oder Bruchteile davon<br />

übertragen werden müssten.<br />

Dies schützt insgesamt vor einer<br />

nicht gewollten Zersplitterung<br />

des Vermögens.<br />

In Abhängigkeit von den Ausgestaltungen<br />

<strong>im</strong> notwendigen Gesellschaftsvertrag<br />

bietet eine solche<br />

Gesellschaft gleichzeitig die<br />

Möglichkeit, die nächste Generation<br />

gezielt an das Vermögen<br />

und seine Verwaltung heranzuführen,<br />

gleichzeitig aber auch<br />

genügend Sicherheit für die Vermögensinhaber,<br />

auch künftig<br />

über das Vermögen verfügen zu<br />

können.<br />

• Steuerfreie Übertragung auf<br />

den Ehegatten durch Güterstandschaukel<br />

Die Beendigung der Zugewinngemeinschaft<br />

zwischen Ehegatten,<br />

der Ausgleichsforderung und<br />

die anschließende Neugründung<br />

der Zugewinngemeinschaft wird<br />

als so genannte „Güterstandschaukel“<br />

bezeichnet. Die Besonderheit<br />

ist hier, dass unentgeltliche<br />

Übertragungen auf den Ehegatten<br />

<strong>im</strong> Rahmen dieses Ausgleichsanspruches<br />

nach § 5 Abs.<br />

2 Erbschaftsteuergesetz steuerfrei<br />

sind. Nach der vorliegenden<br />

Rechtsprechung ist es unschädlich,<br />

wenn die Zugewinngemeinschaft<br />

anschließend neu gegründet<br />

wird.<br />

Abschließend ist generell anzuraten,<br />

bestehende testamentarische<br />

Regelungen vor dem Hintergrund<br />

der neuen gesetzlichen<br />

Regelungen seit 2009 einer sachgerechten<br />

Prüfung <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf rechtliche und vor allem steuerrechtlicheÄnderungsnotwendigkeiten<br />

zu unterziehen. In diesem<br />

Zusammenhang ist auf die<br />

Mitberücksichtigung von möglichen<br />

Vermächtnisregelungen zu<br />

Gunsten der nachfolgenden Generation<br />

bzw. der Begünstigten<br />

hinzuweisen. Auch sollten alle<br />

vorliegenden Fälle überdacht<br />

werden, in denen keine testamentarischen<br />

Regelungen bestehen,<br />

entsprechend greift hier die<br />

gesetzliche Erbfolgeregelung. In<br />

diesem Zusammenhang kann es<br />

zu einem erheblichen Bündelungseffekt<br />

kommen und der<br />

Verlust einer idealerweise möglichen<br />

Nutzung von Freibeträgen<br />

mit einhergehen.<br />

StB/Dipl.-Kfm. Armin Girz<br />

Fachberater für Unternehmensnachfolge<br />

(DStV e.V.)<br />

ter-Truppe gegenüber. Denn schon<br />

mit der Entscheidung, das Musical<br />

„Emil und die Detektive“ auf<br />

die <strong>Rodgau</strong>er Bühne zu bringen,<br />

steht fest, dass man den Zuschauern<br />

ein echtes Musiktheaterstück<br />

bieten will, ohne Gesang<br />

vom Band.<br />

„Detektive jesucht“ –<br />

Wer macht mit?<br />

„Aber ich kann doch gar nicht<br />

singen“, ist ein Satz, den sich das<br />

Regieteam anfangs recht oft anhören<br />

muss. Wo sich nicht gleich<br />

Freiwillige finden, wird in manchen<br />

Fällen einfach mit etwas<br />

Überredungskunst nachgeholfen.<br />

Für die Besetzung der Kinderrollen<br />

findet sogar extra ein Casting<br />

statt, nachdem schnell die wichtigsten<br />

Charaktere zugewiesen<br />

werden können. Und dann starten<br />

auch schon die wöchentlichen<br />

Proben, die von allen Beteiligten<br />

viel Mut, Witz und Leidenschaft<br />

verlangen. Zum ersten Mal<br />

müssen die Darsteller ihre Hemmungen<br />

ablegen und vor kleinem<br />

Publikum singen, über Patzer<br />

wird gemeinsam viel gelacht<br />

und es ist jeder gefragt, sich auf<br />

die Suche nach zeitgemäßen<br />

Kostümen und Requisiten zu machen.<br />

Hinter den Kulissen werden<br />

unterdessen Choreografien entworfen,<br />

über die Inszenierung<br />

diskutiert, das Bühnenbild besprochen,<br />

Probenpläne erstellt<br />

und noch vieles mehr.<br />

Parole Emil –<br />

Start in die heiße Phase<br />

Mitte August 2012 – die heiße<br />

Phase beginnt. Erstmals kann <strong>im</strong><br />

Bürgerhaus geprobt werden, dem<br />

Ort der späteren Aufführung. Die<br />

Szenenbilder stehen, die Texte<br />

sitzen großteils, die Statisten stoßen<br />

zu den Proben. Die Schlagzahl<br />

wird erhöht und allen mehr<br />

abverlangt, denn jetzt muss das<br />

Stück mit Leben und Emotionen<br />

gefüllt werden. Ein erstes Probenwochenende<br />

mit zwei Gesamtdurchläufen<br />

zeigt, dass man auf<br />

Tanzen kennt keine Altersgrenze<br />

Strahlende Gesichter be<strong>im</strong> zweiten Tanzfest der Freien Musikschule <strong>Rodgau</strong><br />

Das nun schon seit knapp zweieinhalb Jahren bestehende Projekt „Mensch – tanz doch mit!“ (Zielgruppe<br />

50 +/-) der Freien Musikschule e.V. zieht seine Kreise. Am Samstag lud die Musikschule zum<br />

zweiten Mal zu einem Tanzfest in das Bürgerhaus Weiskirchen ein. Über sechsundsiebzig Tänzerinnen<br />

und Tänzer <strong>im</strong> Alter von 45 bis weit über 80 trafen sich in fröhlicher Runde und wirbelten zu Kreis-,<br />

Block- und Kontratänzen durch den Saal. Auch Freunde, Verwandte und Bekannte waren herzlich eingeladen,<br />

das Tanzbein zu schwingen. Im Vorfeld wurden in den Tanzgruppen aus <strong>Rodgau</strong> und Rödermark<br />

alle Tänze bereits einstudiert und geübt.<br />

Volle Konzentration, Koordination und Taktgefühl, gepaart mit viel Spaß und Freude am Tanzen machten<br />

den dreistündigen Nachmittag zu einem tollen, kurzweiligen Erlebnis. Kaffee und Kuchen rundeten<br />

das ganze Fest ab und ließen den Teilnehmern Gelegenheit, sich zwischen den vielseitigen Tänzen<br />

auszuruhen und kennen zu lernen.<br />

Insgesamt dreizehn Tänze aus dem Repertoire des Bundesverbandes für Seniorentanz wurden fachkundig<br />

unter der Leitung von Ute Wassong (Freie Musikschule <strong>Rodgau</strong>), Gisela Bellhäuser (Tanzgruppe<br />

der Evangelischen Gemeinde Urberach) und Christa Wolter (Seniorentanz Ober-Roden) angeleitet.<br />

Nicht nur das Wetter strahlte an diesem wunderschönen Septembertag; auch die Teilnehmer gingen<br />

strahlend nach Hause.<br />

Einladung<br />

zur Veranstaltung ,Besuch einer Stadtverordnetenversammlung<br />

und Diskussion mit Stadtverordneten‘<br />

Im Rahmen des Projekts „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ des<br />

Kreises Offenbach, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend, veranstalten die beiden Vereine ,Pro Jugendhaus<br />

e.V.‘ und ,Türkischer Elternverein <strong>Rodgau</strong> e.V.‘ in diesem<br />

Jahr mehrere Veranstaltungen, die gemeinsam mit jungen Menschen<br />

die Fragen „Wie kann ich etwas bewegen?“ und „Wie werden politische<br />

Entscheidungen getroffen?“ beantworten sollen.<br />

Nach einem Ausflug zur Frankfurter Paulskirche, einer Radtour zum<br />

ehemaligen Lager Rollwald sowie einer Einführung in demokratische<br />

Entscheidungsprozesse soll den jungen Teilnehmer(inne)n nun unter<br />

dem Titel „Besuch einer Stadtverordnetenversammlung und Diskussion<br />

mit Stadtverordneten“ gezeigt werden, wie Kommunalpolitik in der<br />

Praxis funktioniert. Dazu werden die in der Stadtverordnetenversammlung<br />

der Stadt <strong>Rodgau</strong> am 8. Oktober 2012 zur Beratung anstehenden<br />

Themen vorab besprochen und diskutiert, anschließend nehmen<br />

die Teilnehmer(inne)n als Besucher an der Sitzung teil.<br />

Interessierte treffen sich am kommenden Montag (8. Oktober) um<br />

18.30 Uhr am Rathaus in der Hintergasse 15 in Jügeshe<strong>im</strong> (Kontakt<br />

für Fragen: Telefon 2664279). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich,<br />

die Veranstaltung endet um ca. 21.30 Uhr.<br />

Teilnehmen können alle interessierten Jugendlichen zwischen 12 und<br />

20 Jahren. Weitere Infos auf www.pro-jugendhaus.de<br />

Eghalanda Gmoi z‘<strong>Rodgau</strong><br />

Herzliche Einladung zu einem „Kirwa-Frühschoppen”<br />

mit Schweina(r)s, Kraut und Kniadla.<br />

Dieser findet am kommenden Sonntag, 7. Oktober, ab 11 Uhr <strong>im</strong><br />

Gmoihe<strong>im</strong>, Schwesternstraße 18 in Jügeshe<strong>im</strong>, statt.<br />

Wenn Sie gerne daran teilnehmen möchten, bitten wir um Anmeldung<br />

bis zum heutigen 3. Oktober 2012 bei: Toni Tumpach, Nordring<br />

16 in Jügeshe<strong>im</strong>, Telefon 4359.<br />

Theatergruppe ,Großes Welttheater‘ spielt <strong>im</strong> Oktober 2012 das Musical für die ganze Familie ,Emil und die Detektive‘<br />

Emil und die Detektive – ein Muscal entsteht<br />

dem richtigen Weg ist.<br />

Noch drei Wochen bis zur Premiere<br />

und alle Abteilungen des<br />

Großen Welttheaters arbeiten fieberhaft<br />

an der Realisierung des<br />

Stückes. Die Kinderdarsteller sind<br />

zu einer richtigen Gemeinschaft<br />

kleiner Detektive herangewachsen.<br />

Jung und Alt haben alle<br />

Scheu abgelegt, singen mit Leidenschaft<br />

und Hingabe und lassen<br />

bereits den Hauch von Großstadtluft<br />

und Abenteuerlust <strong>im</strong><br />

pulsierenden Berlin der 20er Jahre<br />

erkennen.<br />

Das Ziel:<br />

Die Zuschauer verzaubern.<br />

Die Parole: Emil.<br />

Das Abenteuer kann beginnen.<br />

Vorhang auf. Der Vorverkauf ist<br />

in vollem Lauf. Karten sind <strong>im</strong><br />

Vorverkauf wesentlich günstiger.<br />

Karten können Sie auch <strong>im</strong> Internet<br />

bestellen: www.welttheaterrodgau.de<br />

Die Vorverkaufsstellen:<br />

Buchhandlung „In der Gartenstadt“,<br />

Kölner Straße 1<br />

Jürgen Nissen, Potsdamer Straße<br />

21, Tel. 74879<br />

Jügeshe<strong>im</strong>er Bücherstube,<br />

Mühlstraße 2<br />

Vorverkauf: Erwachsene 12 Euro<br />

erm. Karten mit Ausweis 10 Euro-<br />

Kinder bis 14 Jahre 8 Euro<br />

Abendkasse: Erwachsene 15 Euro<br />

erm. Karten mit Ausweis 12 Euro<br />

Kinder bis 14 Jahre 10 Euro<br />

Die Aufführungstermine:<br />

Samstag, 20. Oktober, 19 Uhr,<br />

Sonntag, 21. Oktober, 16 Uhr,<br />

Montag 22. Oktober, 19 Uhr.<br />

Alle Aufführungen <strong>im</strong> Bürgerhaus<br />

Nieder-Roden<br />

Kontakt<br />

Theatergruppe Großes Welttheater<br />

<strong>Rodgau</strong> e.V.<br />

Frank Bichtemann, Tel. 881902<br />

Walter Stolz, Tel. 888 111<br />

AGV ,Volkschor‘<br />

Dudenhofen<br />

Am morgigen Donnerstag, 4. Oktober,<br />

fallen die Übungsstunden<br />

für den gesamten Chor aus.<br />

Nächste Singstunde ist wieder<br />

am 11. Oktober zur üblichen Zeit<br />

an gewohnter Stelle.<br />

Seniorenclub<br />

Weiskirchen<br />

Der Weiskircher Seniorenclub<br />

lädt wieder sehr herzlich zum<br />

nächsten Seniorennachmittag<br />

mit Kaffee, Kuchen und Tanzmusik<br />

am Donnerstag, 4. Oktober,<br />

um 14.30 Uhr ins Bürgerhaus<br />

Weiskirchen ein. Auch neue Gäste<br />

sind jederzeit herzlich willkommen.<br />

Bitte ein Kaffeegedeck mitbringen!<br />

Unsere „Senioren-Sängerknaben”<br />

werden mit einem<br />

fröhlichen Liederreigen wieder<br />

für Unterhaltung sorgen.<br />

Der nächste Ausflug ist geplant<br />

für Donnerstag, 18. Oktober, und<br />

führt nach Bad Münster am<br />

Stein.<br />

Die Abfahrten erfolgen wie <strong>im</strong>mer<br />

um 9.45 Uhr an der Anhalter-/Da<strong>im</strong>lerstraße<br />

und um 10<br />

Uhr am Parkplatz Bürgerhaus.<br />

Anmeldungen bei Sophia Massoth,<br />

Telefon 14339.

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