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Die Rentenversicherung in Deutschland muss<br />

belastbar weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Vor <strong>de</strong>m Hintergrund<br />

steigen<strong>de</strong>r Lebenserwartung und sinken<strong>de</strong>r<br />

Geburtenzahlen ist dieser Schritt unausweichlich.<br />

Für die Große Koalition ist die schrittweise<br />

und langfristige Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenze<br />

für die Regelaltersrente <strong>auf</strong> das 67. Lebensjahr<br />

bis zum Jahr 2029 die zentrale rentenpolitische<br />

Maßnahme in dieser Legislaturperio<strong>de</strong>.<br />

Dieser Schritt ist unausweichlich, wenn Richtschnur<br />

für die Entscheidungen in dieser Frage<br />

die Einhaltung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n rentenpolitischen<br />

Ziele sind, <strong>auf</strong> die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag<br />

verständigt haben: <strong>de</strong>r Beitragssatz<br />

soll bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 %, bis<br />

zum Jahr 2020 nicht über 20 % und bis zum Jahr<br />

2030 nicht über 22 % steigen.<br />

Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern)<br />

soll 46 % bis zum Jahr 2020 und 43 % bis<br />

zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, wobei ein<br />

Niveau von 46 % auch über 2020 hinaus angestrebt<br />

wird. Die sicherlich nicht sehr populäre<br />

Maßnahme <strong>de</strong>r Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenze trägt<br />

dazu bei, die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

auch zukünftig in einem ausgewogenen<br />

Verhältnis zwischen <strong>de</strong>n Generationen sicherzustellen.<br />

Die beitragsbezogene, gesetzliche Altersrente<br />

bleibt damit <strong>de</strong>r verlässliche Kern <strong>de</strong>r<br />

Altersicherung.<br />

Kombilohn<br />

Die Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze <strong>auf</strong> 67<br />

Jahre darf nicht ausschließlich als Instrument<br />

zur langfristigen Finanzierbarkeit <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesetzesinitiative muss auch ein Signal an<br />

Gesellschaft und Wirtschaft sein, dass nicht nur<br />

eine Umorientierung in <strong>de</strong>r Haltung zur Rolle <strong>de</strong>r<br />

Älteren in Gesellschaft und Wirtschaft notwendig<br />

ist son<strong>de</strong>rn dass dieser Umorientierung auch<br />

eine konkrete Verhaltensän<strong>de</strong>rung folgen muss.<br />

Die Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze ist nur die<br />

eine Seite <strong>de</strong>r Medaille. Die an<strong>de</strong>re Seite ist die<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Beschäftigungsquote älterer Menschen.<br />

Der Bund unterstützt dies mit <strong>de</strong>r „Initiative<br />

50plus“ und einer Reihe von Mo<strong>de</strong>llprojekten<br />

in <strong>de</strong>n Regionen. Darüber hinaus prüfen wir<br />

die Einführung eines speziellen Kombilohnes für<br />

ältere Langzeitarbeitslose, um diesen gezielt<br />

eine Brücke in <strong>de</strong>n Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Ebenso gefor<strong>de</strong>rt sind Wirtschaft<br />

und Gewerkschaften, im Arbeitsleben<br />

Bedingungen zu gestalten, die<br />

die Beschäftigungsfähigkeit im<br />

Alter erhalten und die Beschäftigung<br />

älterer Menschen erhöhen.<br />

Die Rentnerinnen und Rentner<br />

leisten seit Jahren ihren Beitrag zur<br />

Neuausrichtung <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung und zur Konsolidierung<br />

<strong>de</strong>r Haushalte, so dass<br />

eine verlässliche Rentenhöhe für<br />

die Rentenbezieher gegenwärtig<br />

von größter Be<strong>de</strong>utung ist. Deshalb<br />

verhin<strong>de</strong>rt eine im Jahr 2004<br />

eingeführte Schutzklausel, dass es<br />

Rottweil 11/2006 • Seite 14<br />

Bun<strong>de</strong>stagsabgeordneter Volker Kau<strong>de</strong>r:<br />

Ein notwendiger Schritt - die Rente ab 67<br />

durch die Anwendung <strong>de</strong>s Faktors für die Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Beitragssatzes zur Rentenversicherung<br />

und <strong>de</strong>s Altersvorsorgeanteils bzw. <strong>de</strong>s<br />

Nachhaltigkeitsfaktors zu einer Verringerung<br />

<strong>de</strong>s bisherigen Monatsbetrages <strong>de</strong>r Rente<br />

kommt. Dies ist sozialpolitisch sinnvoll und notwendig,<br />

um die Rentnerinnen und Rentner nicht<br />

zu stark zu belasten. Als wesentliche flankieren<strong>de</strong><br />

Maßnahme ist überdies einvernehmlich festgeschrieben<br />

wor<strong>de</strong>n, dass Versicherte, die min<strong>de</strong>stens<br />

45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung,<br />

Erwerbstätigkeit, Kin<strong>de</strong>rerziehung und<br />

Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei<br />

in Rente gehen können. Um kin<strong>de</strong>rerziehen<strong>de</strong><br />

Elternteile nicht zu benachteiligen,<br />

wer<strong>de</strong>n hierbei auch Kin<strong>de</strong>rberücksichtigungszeiten<br />

bis zum 10. Lebensjahr <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s vorgesehen.<br />

Nach 45 Jahren<br />

Im Einzelnen sind folgen<strong>de</strong> Schritte geplant.<br />

Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an - beginnend<br />

mit <strong>de</strong>m Jahrgang 1947 - bis zum Jahr 2029<br />

schrittweise <strong>auf</strong> 67 Jahre angehoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Stufen <strong>de</strong>r Anhebung sollen zunächst einen<br />

Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate<br />

pro Jahr (66 bis 67) betragen. Für die Geburtsjahrgänge<br />

ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze 67<br />

Jahre. Mit Beginn <strong>de</strong>r stufenweisen Anhebung<br />

<strong>de</strong>r Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wird<br />

für beson<strong>de</strong>rs langjährig Versicherte eine neue<br />

Altersrente eingeführt. Anspruch <strong>auf</strong> einen abschlagsfreien<br />

Renteneintritt nach Vollendung<br />

<strong>de</strong>s 65. Lebensjahres haben Versicherte, die<br />

min<strong>de</strong>stens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus<br />

Beschäftigung, Erwerbstätigkeit und Pflege<br />

sowie Kin<strong>de</strong>rerziehungs-/Berücksichtigungszeiten<br />

bis zum 3./10. Lebensjahr <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s erreichen.<br />

Diese neue Rentenart kann nicht vorzeitig in<br />

Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Die vorzeitige Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Altersrente für langjährig<br />

Versicherte mit 35 Versicherungsjahren soll<br />

künftig frühestens mit 63 Jahren möglich sein.<br />

Die Inanspruchnahme dieser vorgezogenen Altersrente<br />

ist mit einem Rentenabschlag von<br />

14,4% verbun<strong>de</strong>n. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie<br />

Altersrente für schwerbehin<strong>de</strong>rte<br />

Menschen wird stufenweise von 63 <strong>auf</strong> 65 Jahre<br />

angehoben. Das Referenzalter für die Inanspruchnahme<br />

einer Rente wegen vermin<strong>de</strong>rter<br />

Emil Lehmann Fliesenfachgeschäft<br />

Wagenweg 4/1 • 78727 Oberndorf<br />

Tel. 0 74 23 / 25 52 • Fax 8 25 21<br />

Aus <strong>de</strong>m Kreis<br />

Erwerbsfähigkeit o<strong>de</strong>r einer Hinterbliebenenrente<br />

wird <strong>auf</strong> 65 Jahre angehoben. Für erwerbsgemin<strong>de</strong>rte<br />

Versicherte mit einer durchgängigen<br />

Erwerbsbiographie bleibt es beim Referenzalter<br />

63 Jahre. Danach können 63-jährige Versicherte<br />

mit 35 Beitragsjahren bis zum Jahr 2023 weiter<br />

abschlagsfrei eine Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrente beziehen.<br />

Ab <strong>de</strong>m Jahr 2024 gilt dies nur noch für<br />

63-jährige erwerbsgemin<strong>de</strong>rte Versicherte, die<br />

40 Beitragsjahre erreicht haben. Die Altersgrenze<br />

für die „Große Witwenrente“ wird um zwei<br />

Jahre <strong>auf</strong> das 47. Lebensjahr her<strong>auf</strong>gesetzt. Die<br />

für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen<br />

Regelungen zur Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen<br />

sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Unterschiedlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Systeme wirkungsgleich in<br />

das Versorgungsrecht <strong>de</strong>r Beamten und wirkungsgleich<br />

<strong>auf</strong> die Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n. Es erfolgt jedoch eine<br />

Ausnahme. In <strong>de</strong>r Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte<br />

wird eine neue vorzeitige Altersrente ab 65 - mit<br />

Abschlägen - eingeführt.<br />

Ein wichtiger Aspekt bei <strong>de</strong>r Umstellung <strong>de</strong>r<br />

Regelaltersrente <strong>auf</strong> 67 ist <strong>de</strong>r Vertrauensschutz.<br />

Vertrauensschutz ist grundsätzlich dadurch gegeben,<br />

daß die Anhebung erst im Jahre 2012 beginnt<br />

und in mo<strong>de</strong>raten Schritten erfolgt. Durch<br />

eine Vorl<strong>auf</strong>zeit von fünf Jahren haben Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber genügend Zeit, um ihre<br />

Planungen anzupassen. Beson<strong>de</strong>ren Vertrauensschutz<br />

bei <strong>de</strong>r Anhebung <strong>de</strong>r Altersgrenzen<br />

für die Altersrenten haben Angehörige <strong>de</strong>r Geburtsjahrgänge<br />

bis 1954, wenn sie bereits vor<br />

einem festzulegen<strong>de</strong>n Stichtag verbindlich Altersteilzeit<br />

vereinbart haben.<br />

Die Beitragseinnahmen in <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung haben sich in diesem Jahr<br />

positiv entwickelt. Die günstige wirtschaftliche<br />

Entwicklung im l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Jahr und die sich für<br />

2007 abzeichnen<strong>de</strong>, stabilisiert die Einnahmen<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>utlich. Die Koalition<br />

strebt eine weitere Konsolidierung und Stabilisierung<br />

<strong>de</strong>r Rentenfinanzen in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />

Jahren an. Um auch in <strong>de</strong>n Jahren 2008 und<br />

2009 einen stabilen Beitragssatz von 19,9 % zu<br />

erreichen, wird an <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Koalitionsvereinbarung<br />

beschlossenen Anhebung <strong>de</strong>s Beitragssatzes<br />

<strong>auf</strong> 19,9 % für das Jahr 2007 festgehalten.<br />

Die Fraktionen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb kurzfristig ein<br />

Gesetz zur Festsetzung <strong>de</strong>s Beitragssatzes für<br />

das Jahr 2007 <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Weg bringen, das rechtzeitig<br />

zum 1. Januar 2007 in Kraft treten wird.<br />

Soli<strong>de</strong> und generationengerecht<br />

Nach unserer Planung soll die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

<strong>de</strong>n Deutschen Bun<strong>de</strong>stag vom Jahr 2010<br />

an alle vier Jahre über die Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Beschäftigung älterer Arbeitnehmer<br />

unterrichten und eine<br />

Einschätzung darüber abgeben, ob<br />

die Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsmarktlage sowie <strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlichen und sozialen Situation<br />

älterer Arbeitnehmer vertretbar<br />

erscheint und die getroffenen gesetzlichen<br />

Regelungen bestehen<br />

bleiben können.<br />

So wird auch für die Zukunft sicher-<br />

gestellt, daß die gesetzliche Rentenversicherung<br />

soli<strong>de</strong> und generationengerecht<br />

bleibt. ■

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