Referent: Prof. Dr. Josef. K. Felixberger PCI Augsburg GmbH Leiter ...
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EMICODE - Blauer Engel – Ü-Zeichen<br />
Gütesiegel für das Emissionsverhalten von Bodenverlegewerkstoffen<br />
Anlage 1/18.3 (BRL 2009/2)<br />
© <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Josef</strong> <strong>Felixberger</strong><br />
<strong>Leiter</strong> Anwendungstechnik<br />
FachkräfteSEMINAR 2011<br />
© <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Josef</strong> K. <strong>Felixberger</strong><br />
Ü-Zeichen<br />
Bodenverlegewerkstoffe<br />
Bodenbeläge nach der Norm EN 14342, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden,<br />
bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen baufaufsichtlichen<br />
Zulassung; dabei werden die „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung der<br />
Emissionen von Bauprodukten in Innenräumen“ zugrunde gelegt. Ausgenommen von der<br />
Zulassungspflicht sind massive unbehandelte Holzfußböden, die zudem vor Ort nicht<br />
beschichtet und/oder verklebt werden.<br />
Hinweis: Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort beschichtet, behandelt und/oder<br />
verklebt, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe als nicht geregelte<br />
Bauprodukte aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine<br />
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.<br />
Die Veröffentlichung der Anlage 1/18.3 zur Bauregelliste vom Juni<br />
2009 durch den DIBt hat in Ihren Fachkreisen einen regelrechten<br />
Entrüstungsturm hervorgerufen, da gemäß dieser Anlage<br />
Parkettverlegewerkstoffe ab 1. Januar 2010 eine allgemein<br />
bauaufsichtliche Zulassung benötigt hätten.<br />
Da diese Ankündigung kurzfristig ohne Einbeziehung der Fachkreise<br />
und der Bauchemie erfolgte, wären zum geforderten Zeitpunkt keine<br />
zugelassenen Produkte am Markt erhältlich gewesen.<br />
Dies hätte bedeutet, dass ihre Werksleistung nicht den gesetzlichen<br />
Vorgaben entsprochen hätte. Ein Schlachtfest für jeden Juristen.<br />
Durch massive Einsprüche beim DIBt durch Innungen,<br />
Parkettverband und dem Industrieverband Klebstoffe konnte diese<br />
Frist um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben werden, so<br />
dass wir als Produkthersteller die Zeit haben Ihnen<br />
Parkettverlegewerkstoffe mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung<br />
bereitzustellen.<br />
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