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Referent: Prof. Dr. Josef. K. Felixberger PCI Augsburg GmbH Leiter ...

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EMICODE - Blauer Engel – Ü-Zeichen<br />

Gütesiegel für das Emissionsverhalten von Bodenverlegewerkstoffen<br />

Anlage 1/18.3 (BRL 2009/2)<br />

© <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Josef</strong> <strong>Felixberger</strong><br />

<strong>Leiter</strong> Anwendungstechnik<br />

FachkräfteSEMINAR 2011<br />

© <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Josef</strong> K. <strong>Felixberger</strong><br />

Ü-Zeichen<br />

Bodenverlegewerkstoffe<br />

Bodenbeläge nach der Norm EN 14342, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden,<br />

bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen baufaufsichtlichen<br />

Zulassung; dabei werden die „Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung der<br />

Emissionen von Bauprodukten in Innenräumen“ zugrunde gelegt. Ausgenommen von der<br />

Zulassungspflicht sind massive unbehandelte Holzfußböden, die zudem vor Ort nicht<br />

beschichtet und/oder verklebt werden.<br />

Hinweis: Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort beschichtet, behandelt und/oder<br />

verklebt, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe als nicht geregelte<br />

Bauprodukte aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine<br />

allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.<br />

Die Veröffentlichung der Anlage 1/18.3 zur Bauregelliste vom Juni<br />

2009 durch den DIBt hat in Ihren Fachkreisen einen regelrechten<br />

Entrüstungsturm hervorgerufen, da gemäß dieser Anlage<br />

Parkettverlegewerkstoffe ab 1. Januar 2010 eine allgemein<br />

bauaufsichtliche Zulassung benötigt hätten.<br />

Da diese Ankündigung kurzfristig ohne Einbeziehung der Fachkreise<br />

und der Bauchemie erfolgte, wären zum geforderten Zeitpunkt keine<br />

zugelassenen Produkte am Markt erhältlich gewesen.<br />

Dies hätte bedeutet, dass ihre Werksleistung nicht den gesetzlichen<br />

Vorgaben entsprochen hätte. Ein Schlachtfest für jeden Juristen.<br />

Durch massive Einsprüche beim DIBt durch Innungen,<br />

Parkettverband und dem Industrieverband Klebstoffe konnte diese<br />

Frist um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben werden, so<br />

dass wir als Produkthersteller die Zeit haben Ihnen<br />

Parkettverlegewerkstoffe mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung<br />

bereitzustellen.<br />

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