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und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung

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<strong>TK</strong>G 2003 – Gesetzesziele<br />

Wettbewerbsziele<br />

Schaffung einer modernen <strong>TK</strong>-Infrastruktur zur<br />

Förderung der Standortqualität auf hohem<br />

Niveau,<br />

Sicherstellung eines chancengleichen <strong>und</strong><br />

funktionsfähigen Wettbewerbs<br />

– Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen oder<br />

Wettbewerbsbeschränkungen<br />

– Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen <strong>und</strong><br />

Innovationen<br />

– Sicherstellung einer effizienten Nutzung <strong>und</strong><br />

Verwaltung von Frequenzen <strong>und</strong> Nummern<br />

Technologieneutralität<br />

<strong>TK</strong>G 2003 – Gesetzesziele<br />

Verbraucherschutzziele<br />

Sicherstellung eines flächendeckenden Universaldienstes<br />

Schutz der Nutzer, insb.<br />

– einfache <strong>und</strong> kostengünstige Streitbeilegung<br />

– hohes Datenschutzniveau<br />

Transparenz von Entgelten <strong>und</strong> AGB<br />

Integrität <strong>und</strong> Sicherheit von öffentlichen Netzen<br />

„größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis <strong>und</strong><br />

Qualität für alle Nutzer“ (soll durch die Förderung des<br />

Wettbewerbs erreicht werden), „wobei den Interessen<br />

behinderter Nutzer besonders Rechnung zu tragen ist“<br />

Nicht ausdrücklich umgesetzte Ziele<br />

des Art 8 Rahmen-RL:<br />

Abbau verbleibender Hindernisse für die<br />

Bereitstellung von Netzen <strong>und</strong> Diensten auf<br />

europäischer Ebene<br />

Förderung transeuropäischer Netze <strong>und</strong><br />

europaweiter Interoperabilität von Diensten<br />

Nichtdiskriminierende Behandlung der Anbieter<br />

Entwicklung einheitlicher Regulierungspraxis<br />

Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter<br />

gesellschaftlicher Gruppen (hinsichtlich<br />

Behinderter nunmehr in § 1 Abs 2 Z 2 lit a <strong>TK</strong>G)<br />

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