und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung
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<strong>TK</strong>G 2003 – Gesetzesziele<br />
Wettbewerbsziele<br />
Schaffung einer modernen <strong>TK</strong>-Infrastruktur zur<br />
Förderung der Standortqualität auf hohem<br />
Niveau,<br />
Sicherstellung eines chancengleichen <strong>und</strong><br />
funktionsfähigen Wettbewerbs<br />
– Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen oder<br />
Wettbewerbsbeschränkungen<br />
– Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen <strong>und</strong><br />
Innovationen<br />
– Sicherstellung einer effizienten Nutzung <strong>und</strong><br />
Verwaltung von Frequenzen <strong>und</strong> Nummern<br />
Technologieneutralität<br />
<strong>TK</strong>G 2003 – Gesetzesziele<br />
Verbraucherschutzziele<br />
Sicherstellung eines flächendeckenden Universaldienstes<br />
Schutz der Nutzer, insb.<br />
– einfache <strong>und</strong> kostengünstige Streitbeilegung<br />
– hohes Datenschutzniveau<br />
Transparenz von Entgelten <strong>und</strong> AGB<br />
Integrität <strong>und</strong> Sicherheit von öffentlichen Netzen<br />
„größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis <strong>und</strong><br />
Qualität für alle Nutzer“ (soll durch die Förderung des<br />
Wettbewerbs erreicht werden), „wobei den Interessen<br />
behinderter Nutzer besonders Rechnung zu tragen ist“<br />
Nicht ausdrücklich umgesetzte Ziele<br />
des Art 8 Rahmen-RL:<br />
Abbau verbleibender Hindernisse für die<br />
Bereitstellung von Netzen <strong>und</strong> Diensten auf<br />
europäischer Ebene<br />
Förderung transeuropäischer Netze <strong>und</strong><br />
europaweiter Interoperabilität von Diensten<br />
Nichtdiskriminierende Behandlung der Anbieter<br />
Entwicklung einheitlicher Regulierungspraxis<br />
Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter<br />
gesellschaftlicher Gruppen (hinsichtlich<br />
Behinderter nunmehr in § 1 Abs 2 Z 2 lit a <strong>TK</strong>G)<br />
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