und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung
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Funkanlagen <strong>und</strong> Endgeräte<br />
- <strong>TK</strong>G 2003<br />
– § 78 <strong>TK</strong>G 203: Verbot missbräuchlicher<br />
Verwendung von Funkanlagen <strong>und</strong> Endgeräten<br />
- Nachrichtenübermittlung, welche gegen Gesetze,<br />
öffentliche Ordnung g oder Sittlichkeit ggefährdet<br />
- Grobe Belästigung oder Verängstigung Anderer (zB<br />
„Telefonterror“), vgl nun auch § 107a StGB („Stalking“)<br />
- Verletzung der Geheimhaltungspflicht<br />
- Nachrichtenübermittlung gegen den Zweck der<br />
Funkanlage (zB: Betriebsfunk für private Kommunikation)<br />
– Verpflichtung, geeignete Maßnahmen gegen<br />
missbräuchliche Verwendung zu treffen<br />
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