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und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung

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Funkanlagen <strong>und</strong> Endgeräte<br />

- <strong>TK</strong>G 2003<br />

– § 78 <strong>TK</strong>G 203: Verbot missbräuchlicher<br />

Verwendung von Funkanlagen <strong>und</strong> Endgeräten<br />

- Nachrichtenübermittlung, welche gegen Gesetze,<br />

öffentliche Ordnung g oder Sittlichkeit ggefährdet<br />

- Grobe Belästigung oder Verängstigung Anderer (zB<br />

„Telefonterror“), vgl nun auch § 107a StGB („Stalking“)<br />

- Verletzung der Geheimhaltungspflicht<br />

- Nachrichtenübermittlung gegen den Zweck der<br />

Funkanlage (zB: Betriebsfunk für private Kommunikation)<br />

– Verpflichtung, geeignete Maßnahmen gegen<br />

missbräuchliche Verwendung zu treffen<br />

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