und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung
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Ordnungsrecht:<br />
Marktzutritt für Anbieter von<br />
Kommunikationsnetzen <strong>und</strong><br />
-diensten<br />
Europarechtlicher Hintergr<strong>und</strong>:<br />
Genehmigungs-RL<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich Allgemeingenehmigung,<br />
Anzeigepflicht ist zulässig; Behörde hat<br />
Bestätigung auszustellen<br />
besondere Genehmigungen nur mehr für<br />
Nutzungsrechte für Funkfrequenzen <strong>und</strong><br />
Nummern<br />
Katalog zulässiger Bedingungen für<br />
Allgemeingenehmigungen (zB in Verordnung<br />
aufzunehmen)<br />
Liberalisierung -<br />
Infrastruktur <strong>und</strong> Dienste<br />
Freiheit zur Bereitstellung von<br />
Kommunikationsnetzen oder –diensten<br />
(§ 14 <strong>TK</strong>G 2003)<br />
Anzeigepflicht an Regulierungsbehörde<br />
Anbieter elektronischer<br />
Kommunikationsnetze <strong>und</strong> –dienste<br />
unterliegen nicht der GewO (auch nicht<br />
dem Betriebsanlagenverfahren!)<br />
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