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und Telekommunikationsrecht Übersicht TK-Recht - Einführung

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Ordnungsrecht:<br />

Marktzutritt für Anbieter von<br />

Kommunikationsnetzen <strong>und</strong><br />

-diensten<br />

Europarechtlicher Hintergr<strong>und</strong>:<br />

Genehmigungs-RL<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich Allgemeingenehmigung,<br />

Anzeigepflicht ist zulässig; Behörde hat<br />

Bestätigung auszustellen<br />

besondere Genehmigungen nur mehr für<br />

Nutzungsrechte für Funkfrequenzen <strong>und</strong><br />

Nummern<br />

Katalog zulässiger Bedingungen für<br />

Allgemeingenehmigungen (zB in Verordnung<br />

aufzunehmen)<br />

Liberalisierung -<br />

Infrastruktur <strong>und</strong> Dienste<br />

Freiheit zur Bereitstellung von<br />

Kommunikationsnetzen oder –diensten<br />

(§ 14 <strong>TK</strong>G 2003)<br />

Anzeigepflicht an Regulierungsbehörde<br />

Anbieter elektronischer<br />

Kommunikationsnetze <strong>und</strong> –dienste<br />

unterliegen nicht der GewO (auch nicht<br />

dem Betriebsanlagenverfahren!)<br />

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