Vorlesung Strafrecht Allg. Teil I WS 1996/97 - Studentenverbindung ...
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Proff. K.-L. Kunz und G. Jenny <strong>WS</strong> <strong>1996</strong>/<strong>97</strong><br />
10. Kapitel: Die Prozessvoraussetzungen<br />
[STRATENWERTH AT 1: 136-139]<br />
Objektive Strafbarkeitsbedingungen<br />
Jenseits der Abklärung von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld sind zusätzlich die<br />
objektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit (objektive Strafbarkeitsbedingungen) zu<br />
prüfen. Das sind „Tatbestandselemente“, auf die sich der Vorsatz nicht richten muss, um<br />
trotzdem Strafbarkeit zu bewirken. Diese Strafbarkeitsbedingungen sind aber eher selten.<br />
Tatbestand<br />
Obj. Tb<br />
Handlung, Kausalität, Erfolg Obj. Strafbark.bed.<br />
Subj. Tb Vorsatz Subjektive<br />
Unrechtselemente<br />
Die objektiven Strafbarkeitsbedingungen könnten wie oben in das Tatbestandsschema<br />
eingefügt werden. (Ohne Gewähr. Anm. d. Red.)<br />
Prozessvoraussetzungen<br />
Die Prozessvoraussetzungen regeln die Bedingungen unter welchen ein Prozess<br />
durchgeführt werden darf.<br />
Strafantrag: Delikte sind zumeist von Amtes wegen zu verfolgen. Antragsdelikte bedürfen<br />
jedoch eines Antrages des Verletzten, wenn sie verfolgt werden<br />
sollen. Dabei handelt es sich meistens um Delikte mittlerer bis leichter<br />
Schwere.<br />
Zu unterscheiden sind absolute Antragsdelikte, deren Verfolgung ganz<br />
von der Antragstellung abhängig ist (z.B. Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch<br />
usf.), und relative Antragsdelikte, die an sich von Amtes wegen<br />
verfolgt würden, unter bestimmten Bedingungen aber nur auf Antrag<br />
verfolgt werden (z.B. Art. 139 IV StGB).<br />
Der Strafantrag kann widerrufen werden.<br />
Verjährung: Die Tat darf nicht verjährt sein. (Abzugrenzen ist die Verfolgungsverjährung<br />
von der Vollzugsverjährung.)<br />
Der Strafanspruch vermindert sich, je längere Zeit seit der Tat vergangen<br />
ist, und je mehr „die Wogen sich geglättet“ haben. Ausserdem wird die<br />
Aufklärung schwieriger.<br />
Unverjährbar sind Verbrechen wie Völkermord usf.<br />
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