Fahrfähigkeit Thema: Grundlagen der Rechtsmedizin Fahrfähigkeit ...
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Medikamenteneinfluss als auch für solche unter Alkoholeinwirkung zu. Auch bei<br />
Blutalkoholwerten unter 0,8 Gewichtspromill ist beispielsweise eine Verurteilung wegen<br />
Fahren in angetrunkenem Zustand (FIAZ) möglich, wenn an<strong>der</strong>e Beweise - hauptsächlich die<br />
ärztliche Untersuchung - die Angetrunkenheit belegen. Unabdingbare Voraussetzung ist aber<br />
die wi<strong>der</strong>spruchsfreie und vollständige Abfassung des Untersuchungsprotokolles und die<br />
Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> angegebenen ärztlichen Einschätzung des Grades <strong>der</strong><br />
Alkoholwirkung.<br />
Ärztliche Untersuchung des Lenkers<br />
[nach oben]<br />
Medikamente (z. B. Beruhigungsmittel) und Drogen (z. B. Opiate) mit sedierendem Effekt<br />
stehen im Mittelpunkt zahlreicher verkehrsbezogener experimenteller Untersuchungen. Im<br />
Gegensatz dazu werden Substanzen mit zentraler Erregung wie Kokain, Amphetamine,<br />
gewisse Antidepressiva usw. noch viel zu wenig in Betracht gezogen. Zu den stimulierenden<br />
Medikamenten gehören auch die häufig angewendeten ephedrin-, norpseudoephedrin- und<br />
coffeinhaltigen Kombinationspräparate gegen Erkältung und Appetitzügler. Ebenso müssen<br />
anlässlich sogenannter Techno-Parties konsumierte, stark koffeinhaltige Getränke wie Red<br />
Bull und synthetische Amphetamine (Ecstasy) gewertet werden. Die Substanzen putschen<br />
anfänglich auf bzw. steigern die Leistungsfähigkeit und erweitern das Bewusstsein, dann<br />
folgen praktisch ohne Vorwarnung rasche Ermüdung und Leistungszusammenbruch mit ev.<br />
fataler Auswirkung v. a. auf Langzeitfahrten.<br />
Auch ohne eigentliche Abhängigkeit o<strong>der</strong> Sucht kann <strong>der</strong> regelmässige Gebrauch bestimmter<br />
Schmerz o<strong>der</strong> Schlafmittel mit beson<strong>der</strong>s langer Nachwirkung (hangover) sowie von<br />
Psychopharmaka unkontrollierbar zur Aufhebung <strong>der</strong> <strong>Fahrfähigkeit</strong> führen. Gleiches gilt für<br />
die Halluzinogene, die nicht nur psychische Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Leistungsschwächen im<br />
akuten Rauschzustand, son<strong>der</strong>n auch nach Abklingen <strong>der</strong> Rauschsymptomatik in <strong>der</strong><br />
Nachwirkungsphase hervorrufen. Cannabis schliesslich kann nach einem symptomfreien<br />
Intervall von Tagen ein Wie<strong>der</strong>aufflammen <strong>der</strong> Rauschsymptome (flashback, Echorausch)<br />
bewirken.<br />
Durch ihre je nach Substanz unterschiedlich starke sedativhypnotische und<br />
muskelrelaxierende Wirkung beeinflussen neben den sog. Drogen die weitverbreiteten<br />
Benzodiazepine beson<strong>der</strong>s häufig die <strong>Fahrfähigkeit</strong>.<br />
[nach oben]<br />
In <strong>der</strong> Begutachtungspraxis häufige Vertreter sind Flunitrazepam (z. B. Rohypnol®),<br />
Bromazepam (z. B. Lexotanil®), Lorazepam (z. B. Temesta®), Oxazepam (z. B. Seresta®)<br />
und Diazepam (z. B. Valium®). Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind einige kurzwirksame<br />
Benzodiazepine wie Midazolam (z. B. Dormicum®) und Triazolam (z. B. Halcion®), die in<br />
seltenen Fällen eine anterograde Amnesie und Dämmerzustände mit gefährlichem<br />
Fahrverhalten hervorrufen können.<br />
Grundsätzlich gibt es medizinisch zwischen einer Fahrt unter Drogen und einer solchen unter<br />
Alkoholeinfluss (FIAZ) keine Unterschiede. Es existieren bei Drogen und Medikamenten<br />
jedoch bis heute keine Grenzwerte analog den 0,8 Gewichtspromill Blutalkohol, ab denen<br />
Fahrunfähigkeit in jedem Falle auch ohne zusätzliche Beweise (hauptsächlich Ergebnis <strong>der</strong><br />
ärztlichen Untersuchung) erwiesen ist (Strassenverkehrsgesetz Art. 55).