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Fahrfähigkeit Thema: Grundlagen der Rechtsmedizin Fahrfähigkeit ...

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Bedeutung<br />

1992 betrug unser Konsum reinen Alkohols pro Kopf 10,1 Liter: 4 Liter Spirituosen, 46 Liter<br />

Wein und 68 Liter Bier. Damit könnten bei einmaliger Einnahme über 40 Männer vergiftet<br />

werden. 7 - 10 % <strong>der</strong> Bevölkerung konsumieren 50 % des gesamthaft verbrauchten<br />

Alkohols. Rund 150000 gelten als alkoholkrank und etwa 600000 als gesundheitlich<br />

gefährdet. Jedes vierte Kind unter zehn Jahren soll mindestens einmal Alkohol getrunken<br />

haben. Bei den 12 bis 16jährigen liegt dieser Anteil angeblich bereits bei 70 - 83 %. Nach<br />

<strong>der</strong> gleichen Quelle sollen 13 % <strong>der</strong> befragten Knaben (8 % <strong>der</strong> Mädchen) einen, 12 % (6 %)<br />

schon mehr als einen Rausch erlebt haben.<br />

1992 wurden in <strong>der</strong> Schweiz 47333 Führerausweise entzogen, davon 15665 (33,1 %) wegen<br />

Angetrunkenheit und 415 (0,88 %) wegen Trunksucht. Alkoholbedingte Strassenunfälle<br />

ereigneten sich erwartungsgemäss überproportional häufig am Wochenende (Samstag und<br />

Sonntag zusammen ca. 47 %) und zwischen 18 und 7 Uhr (rund 77 %). Bei über 20 % im<br />

Strassenverkehr Verletzter war Alkohol im Spiel. Eine Spitalstudie wies in fast 30 % <strong>der</strong><br />

männlichen Fahrzeuglenker und in 12,5 % <strong>der</strong> Passagiere eine Alkoholisierung über 0,8<br />

Gewichtspromill nach. In einer nicht veröffentlichten Untersuchung des Institutes für<br />

<strong>Rechtsmedizin</strong> <strong>der</strong> Universität Zürich lag <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Blutproben auffälliger<br />

Verkehrsteilnehmer mit unter 0,8 Gewichtspromill bei 14 %, mit 0,8 - 1,5 Gewichtspromill<br />

bei 36 % und mit 1,5 - 4,15 Gewichtspromill bei 50 %, mit steigendem Anteil <strong>der</strong> Werte über<br />

3 Gewichtspromill. 93 - 94 % dieser Blutproben stammen von Männern.<br />

Fahren in angetrunkenem Zustand (FIAZ)<br />

[nach oben]<br />

Der Bundesrat legt fest, bei welcher Blutalkoholkonzentration unabhängig von weiteren<br />

Beweisen und individueller Alkoholverträglichkeit Angetrunkenheit im Sinne des Gesetzes<br />

angenommen wird. Art. 2 VRV hält fest: "… Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung<br />

(Angetrunkenheit) gilt in jedem Falle als erwiesen, wenn <strong>der</strong> Fahrzeugführer eine<br />

Blutalkoholkonzentration von 0,8 o<strong>der</strong> mehr Gewichtspromill aufweist o<strong>der</strong> eine<br />

Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt. …"<br />

Alkohol wird aus dem Verdauungstrakt durch Diffusion resorbiert. 90 - 95 % werden in <strong>der</strong><br />

Leber in einer konstanten stündlichen Menge nahezu unabhängig von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong><br />

Blutalkoholkonzentration abgebaut. Der Rest wird zu je ca. 2 % unverän<strong>der</strong>t abgeatmet,<br />

ausgeschwitzt und über den Urin ausgeschieden. Die Alkoholwirkung kann verstärkt<br />

(Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Toleranz), selten etwas abgeschwächt (Steigerung <strong>der</strong> Toleranz) werden.<br />

Eine vermin<strong>der</strong>te Toleranz liegt z. B. bei Frauen, altersabhängig bei Kin<strong>der</strong>n, bei Krankheit,<br />

nach längerer Abstinenz, bei Ermüdung, Medikamenten- und Drogeneinnahme etc. vor. Eine<br />

leicht gesteigerte Toleranz kann beim Alkoholkranken nachgewiesen werden.<br />

Die Stadien <strong>der</strong> Alkoholintoxikation werden durch dämpfende und schliesslich lähmende<br />

Einflüsse auf das Zentralnervensystem hervorgerufen. Das Anfangsstadium setzt mit dem<br />

Wegfall hemmen<strong>der</strong> Gehirnfunktionen bereits ab 0,1 - 0,3 Gewichtspromill ein. Mit Blick<br />

auf den Verkehrsteilnehmer sind v. a. die frühe Kritikschwächung und die<br />

Antriebssteigerung (Selbstüberschätzung) hervorzuheben. Gefährlich sind auch die<br />

Störungen <strong>der</strong> Sehleistung: Verschlechterung <strong>der</strong> Sehschärfe, Tunnelblick, Störung des<br />

Tiefensehens, des Fusionsvermögens, verstärkte Blendwirkung und Nachtblindheit. Der<br />

Fahrer ist "benebelt", erkennt wenig kontrastierende Gegenstände nicht (Nachtfahrt!), schätzt

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