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Fahrfähigkeit Thema: Grundlagen der Rechtsmedizin Fahrfähigkeit ...

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fundierte Aussagen zur <strong>Fahrfähigkeit</strong> machen. In solchen Fällen dient die chemische<br />

Untersuchung <strong>der</strong> Asservate lediglich noch dem Nachweis <strong>der</strong> ärztlicherseits anhand<br />

charakteristischer Befunde (z. B. Miose - Opiate; Mydriase - Kokain usw.) ev. bereits<br />

vermuteten Ursache <strong>der</strong> Fahrunfähigkeit. Die chemische Auswertung <strong>der</strong> Asservate eilt nicht<br />

und kann nach Vorliegen eines gerichteten Verdachtes in Auftrag gegeben werden. Zwecks<br />

korrekter Lagerung sollen die Asservate aber auf jeden Fall entwe<strong>der</strong> per Polizei o<strong>der</strong> per<br />

PostExpress spätestens am folgenden Arbeitstag dem zur Auswertung legitimierten<br />

forensischen Labor zugestellt werden. Die chemische Untersuchung von Blut und Urin ist i.<br />

a. aus chemisch-analytischen und auch aus medizinischen Gründen (Aussagen zum<br />

Konsumverhalten - Gewöhnung!) unerlässlich. Mit wenigen Ausnahmen sehr schnell<br />

abgebauter bzw. aus dem Blut eliminierter Substanzen lässt aber nur die Untersuchung des<br />

Blutes konkrete, chemisch begründete Aussagen über die aktuelle Beeinflussung zu.<br />

Zur Beurteilung sind neben <strong>der</strong> spezifischen Medikamenten und Drogenwirkung namentlich<br />

auch Interaktionen zwischen mehreren eingenommen Substanzen zu berücksichtigen (z. B.<br />

Alkohol, Methadon und Benzodiazepine). Daneben spielt die individuelle Wirkung in<br />

Abhängigkeit von Alter, Geschlecht, Konstitution, Kondition, Persönlichkeit, Gewöhnung<br />

usw. eine Rolle. In Fällen ärztlich verordneter Medikamente darf die Beurteilung nicht<br />

losgelöst von <strong>der</strong> Grundkrankheit und <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Therapie bzw. Medikamenteneinnahme<br />

erfolgen.<br />

[nach oben]<br />

Zur Erforschung des Einflusses chemischer Substanzen auf die <strong>Fahrfähigkeit</strong> steht analog<br />

zur Fahreignungsforschung eine Reihe von mehr o<strong>der</strong> weniger aufwendigen<br />

Testeinrichtungen bereit. Je nach benutztem Testverfahren und vorherrschendem Testaufbau<br />

ergeben sich teilweise wi<strong>der</strong>sprüchliche Aussagen. Erschwert wird die Beurteilung <strong>der</strong><br />

ermittelten Testresultate hinsichtlich ihrer praktischen Relevanz dadurch, dass die<br />

Versuchspersonen sehr häufig die getesteten Substanzen nur zum Zwecke <strong>der</strong> Untersuchung<br />

einmalig einnehmen. Der Testaufbau wird damit erfahrungsgemäss <strong>der</strong> echten Fahrsituation<br />

aber nicht gerecht (vgl. dazu die diskutablen Ergebnisse über die Untersuchungen von Robbe<br />

zum Einfluss von Marijuana auf die <strong>Fahrfähigkeit</strong>). Aus dem umfangreichen Testangebot <strong>der</strong><br />

Forschung gelangen deshalb für den konkreten Fall in <strong>der</strong> Praxis lediglich die körperliche<br />

Untersuchung und ein rudimentärer Psychostatus - ergänzt mit einzelnen stark vereinfachten<br />

Koordinationstesten - zur Anwendung. Fällt ein Lenker in dieser groben Untersuchung<br />

negativ auf, so muss <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong> eingenommenen Substanzen zweifellos erheblich sein.<br />

Gesamtschweizerisch fehlen <strong>der</strong>zeit noch verbindliche standardisierte<br />

Untersuchungsprotokolle, die eine geregelte ärztliche Untersuchung garantieren würden. Mit<br />

den eingangs erwähnten Empfehlungen ist jedoch ein erster Schritt in diese Richtung getan.<br />

Eine weitergehende Umsetzung dieser For<strong>der</strong>ung wurde mit dem vom Fonds für<br />

Verkehrssicherheit mitfinanzierten Projekt MEDRALEX des Instituts für <strong>Rechtsmedizin</strong> <strong>der</strong><br />

Universität Zürich vorgenommen. Erstmals stehen standardisierte und validierte<br />

Untersuchungsprotokolle für die Ärzte und Rapportprotokolle für die Polizeibeamten zur<br />

Verfügung.<br />

Alkohol<br />

[nach oben]

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