Fahrfähigkeit Thema: Grundlagen der Rechtsmedizin Fahrfähigkeit ...
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lief mit <strong>der</strong> Revision des Betäubungsmittelgesetzes (1975) die Einführung einer<br />
Registrierungs und Kontrollpflicht sowie einer Indikationsregelung mit restriktiven<br />
Zugangskriterien an. Bestimmte Psychiater wurden als Indikationsärzte bezeichnet. Zu jener<br />
Zeit zählte <strong>der</strong> Kanton Zürich ca. 200 Methadonpatienten. In den Jahren 1983 - 87 trat eine<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> drogenabhängigen Klientel auf, arbeitsrehabilitative Massnahmen wurden<br />
geför<strong>der</strong>t, die Indikationspraxis blieb aber weiterhin restriktiv. Im Kanton Zürich waren nun<br />
zwischen 300 und 400 Methadonbezüger registriert. Nur ein verschwindend kleiner Anteil<br />
unterzog sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung. Ab 1987 än<strong>der</strong>te sich unter dem<br />
Vorzeichen <strong>der</strong> AIDS-Prävention die Indikationspraxis radikal: Abschaffung des<br />
Indikationsarztes und deutliche Lockerung <strong>der</strong> Zugangskriterien zu den<br />
Substitutionsprogrammen. Ende 1987 wies <strong>der</strong> Kanton Zürich deshalb beinahe eine<br />
Verdoppelung <strong>der</strong> Methadonbezüger auf ca. 600, Ende 1993 noch einmal eine<br />
Vervierfachung auf rund 2500 aus. Diese Klientel ist zur Zeit überwiegend zwischen 23 und<br />
27 Jahre alt, hat vorangegangene Entgiftungs- o<strong>der</strong> Entwöhnungsversuche hinter sich und<br />
weist starke Tendenzen zur Polytoxikomanie auf.<br />
Verkehrsmedizinische Beurteilung<br />
[nach oben]<br />
Nach gängiger Zürcher Praxis wird ein sozial mehr o<strong>der</strong> weniger aufgefangener<br />
Methadonsubstituierter i. d. R. frühestens nach 6monatiger Stabilisierung im geregelten<br />
Programm unter <strong>der</strong> Auflage des Nachweises <strong>der</strong> Drogenabstinenz während vorerst weiterer<br />
6 Monate zur aktiven Verkehrsteilnahme zugelassen. Eine Alkoholabstinenz im<br />
Methadonprogramm ist zwar vorgesehen, wird jedoch nicht ausdrücklich im Sinne einer<br />
Auflage verlangt.<br />
1. Eignungsbegutachtungen<br />
Die Daten zur Fahreignungsabklärung sind das Ergebnis einer retrospektiven Auswertung<br />
von 293 Fällen, die im Zeitraum von 1987 bis 1992 am Institut für <strong>Rechtsmedizin</strong> <strong>der</strong><br />
Universität Zürich im Auftrage <strong>der</strong> Administrativbehörde untersucht bzw. begutachtet<br />
wurden. Die Kontrollperiode beträgt minimal 1 1/2, maximal 7 1/2 Jahre. Angaben zur<br />
Dauer <strong>der</strong> Methadonsubstitution bzw. zur Methadondosis beziehen sich auf den Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Untersuchung bzw. Begutachtung.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Substitutionspraxis zeigt sich ein deutlicher Anstieg <strong>der</strong><br />
Fahreignungsbegutachtungen Methadonsubstituierter ab 1987. Seit 1988 erfolgen jährlich<br />
durchschnittlich 52 Begutachtungen. Rund 30 % <strong>der</strong> Begutachtungen werden primär<br />
lediglich anhand therapeutischer Zeugnisse vorgenommen, davon ca. 17 % aus<br />
unterschiedlichen Gründen (ungenügende Zeugnisse, Zweifel etc.) schliesslich aber doch<br />
noch zur Untersuchung an unser Institut aufgeboten. Gut 75 % <strong>der</strong> administrativ erfassten<br />
Methadonbezüger werden demnach nicht nur durch unsere Verkehrsmedizinische Abteilung<br />
begutachtet son<strong>der</strong>n selbst untersucht.<br />
Von den im genannten Zeitraum insgesamt begutachteten 293 Methadonsubstituierten<br />
wurden ca. 28 % als ungeeignet abgelehnt und ca. 67 % konnten unter den angegebenen<br />
Auflagen befürwortet werden. Bei ca. 5 % war keine verbindliche Stellungnahme möglich.<br />
Zum Vergleich: 1992, also in einem Jahr, wurden insgesamt 254 Drogenkonsumenten<br />
begutachtet, 114 (45 %) zugelassen, 140 (55%) abgelehnt.