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Fahrfähigkeit Thema: Grundlagen der Rechtsmedizin Fahrfähigkeit ...

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lief mit <strong>der</strong> Revision des Betäubungsmittelgesetzes (1975) die Einführung einer<br />

Registrierungs und Kontrollpflicht sowie einer Indikationsregelung mit restriktiven<br />

Zugangskriterien an. Bestimmte Psychiater wurden als Indikationsärzte bezeichnet. Zu jener<br />

Zeit zählte <strong>der</strong> Kanton Zürich ca. 200 Methadonpatienten. In den Jahren 1983 - 87 trat eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> drogenabhängigen Klientel auf, arbeitsrehabilitative Massnahmen wurden<br />

geför<strong>der</strong>t, die Indikationspraxis blieb aber weiterhin restriktiv. Im Kanton Zürich waren nun<br />

zwischen 300 und 400 Methadonbezüger registriert. Nur ein verschwindend kleiner Anteil<br />

unterzog sich einer verkehrsmedizinischen Begutachtung. Ab 1987 än<strong>der</strong>te sich unter dem<br />

Vorzeichen <strong>der</strong> AIDS-Prävention die Indikationspraxis radikal: Abschaffung des<br />

Indikationsarztes und deutliche Lockerung <strong>der</strong> Zugangskriterien zu den<br />

Substitutionsprogrammen. Ende 1987 wies <strong>der</strong> Kanton Zürich deshalb beinahe eine<br />

Verdoppelung <strong>der</strong> Methadonbezüger auf ca. 600, Ende 1993 noch einmal eine<br />

Vervierfachung auf rund 2500 aus. Diese Klientel ist zur Zeit überwiegend zwischen 23 und<br />

27 Jahre alt, hat vorangegangene Entgiftungs- o<strong>der</strong> Entwöhnungsversuche hinter sich und<br />

weist starke Tendenzen zur Polytoxikomanie auf.<br />

Verkehrsmedizinische Beurteilung<br />

[nach oben]<br />

Nach gängiger Zürcher Praxis wird ein sozial mehr o<strong>der</strong> weniger aufgefangener<br />

Methadonsubstituierter i. d. R. frühestens nach 6monatiger Stabilisierung im geregelten<br />

Programm unter <strong>der</strong> Auflage des Nachweises <strong>der</strong> Drogenabstinenz während vorerst weiterer<br />

6 Monate zur aktiven Verkehrsteilnahme zugelassen. Eine Alkoholabstinenz im<br />

Methadonprogramm ist zwar vorgesehen, wird jedoch nicht ausdrücklich im Sinne einer<br />

Auflage verlangt.<br />

1. Eignungsbegutachtungen<br />

Die Daten zur Fahreignungsabklärung sind das Ergebnis einer retrospektiven Auswertung<br />

von 293 Fällen, die im Zeitraum von 1987 bis 1992 am Institut für <strong>Rechtsmedizin</strong> <strong>der</strong><br />

Universität Zürich im Auftrage <strong>der</strong> Administrativbehörde untersucht bzw. begutachtet<br />

wurden. Die Kontrollperiode beträgt minimal 1 1/2, maximal 7 1/2 Jahre. Angaben zur<br />

Dauer <strong>der</strong> Methadonsubstitution bzw. zur Methadondosis beziehen sich auf den Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Untersuchung bzw. Begutachtung.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Substitutionspraxis zeigt sich ein deutlicher Anstieg <strong>der</strong><br />

Fahreignungsbegutachtungen Methadonsubstituierter ab 1987. Seit 1988 erfolgen jährlich<br />

durchschnittlich 52 Begutachtungen. Rund 30 % <strong>der</strong> Begutachtungen werden primär<br />

lediglich anhand therapeutischer Zeugnisse vorgenommen, davon ca. 17 % aus<br />

unterschiedlichen Gründen (ungenügende Zeugnisse, Zweifel etc.) schliesslich aber doch<br />

noch zur Untersuchung an unser Institut aufgeboten. Gut 75 % <strong>der</strong> administrativ erfassten<br />

Methadonbezüger werden demnach nicht nur durch unsere Verkehrsmedizinische Abteilung<br />

begutachtet son<strong>der</strong>n selbst untersucht.<br />

Von den im genannten Zeitraum insgesamt begutachteten 293 Methadonsubstituierten<br />

wurden ca. 28 % als ungeeignet abgelehnt und ca. 67 % konnten unter den angegebenen<br />

Auflagen befürwortet werden. Bei ca. 5 % war keine verbindliche Stellungnahme möglich.<br />

Zum Vergleich: 1992, also in einem Jahr, wurden insgesamt 254 Drogenkonsumenten<br />

begutachtet, 114 (45 %) zugelassen, 140 (55%) abgelehnt.

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