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14 RVG – Anwaltliches Ermessen und ... - Anwalt-Suchservice

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Wann kommt der Durchbruch<br />

beim elektronischen Rechtsverkehr?<br />

O b<br />

Bankgeschäfte, Flug- <strong>und</strong> Reisebuchungen<br />

oder auch die juristische<br />

Informationsbeschaffung<br />

– viele Anwälte nutzen mittlerweile das<br />

Internet so selbstverständlich wie ihre<br />

eigene Zahnbürste. Sie haben erkannt,<br />

wie zeitsparend der EDV-Einsatz in<br />

ihrer Kanzlei ist. Natürlich haben sie<br />

ein Interesse daran, dass die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Rationalisierungen weiter<br />

voranschreiten. Umso mehr fragen<br />

sich die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

warum es bis dato noch nicht möglich<br />

ist, Schriftsätze bei Gericht elektronisch<br />

zu übermitteln.<br />

Gemeinsame Kommission<br />

elektronischer Rechtsverkehr<br />

Dabei ist von Seiten des Gesetzgebers<br />

eigentlich alles angerichtet: Seit 2005<br />

existiert das Justizkommunikationsgesetz,<br />

das in den §§ 130a <strong>und</strong> 130b der<br />

ZPO den Austausch von Schriftsätzen<br />

auf elektronischem Wege ermöglicht.<br />

Doch so richtig kommt die Sache nicht<br />

ins Rollen. Zwar wurde am 11.03.2004<br />

in Merzig die gemeinsame Kommission<br />

„elektronischer Rechtsverkehr“ gegründet.<br />

Die Kommission besteht aus Vertretern<br />

der <strong>Anwalt</strong>schaft, der Landesjustizverwaltungen,<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

der Justiz <strong>und</strong> verschiedenen<br />

Praktikern von Pilotgerichten sowie<br />

Vertretern des EDV-Gerichtstags als<br />

Moderator. Außerdem werden seit dem<br />

Jahr 2000 auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Initiative<br />

der "B<strong>und</strong>-Länder-Kommission<br />

für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Rationalisierung<br />

in der Justiz" Länderberichte gefertigt,<br />

die die Entwicklung des Einsatzes<br />

der Telekommunikationstechnik in der<br />

Justiz verfolgen. Dort kann man denn<br />

auch nachlesen, dass in den meisten<br />

B<strong>und</strong>esländern die Richter mittlerweile<br />

mit PCs ausgestattet sind. Der elektronische<br />

Rechtsverkehr einschließlich<br />

des gesamten internen Workflows wird<br />

aber in den aktuellen Berichten erst gar<br />

nicht erwähnt.<br />

Zypries macht Druck<br />

Nun kann man B<strong>und</strong>esjustizministerin<br />

Brigitte Zypries wahrlich nicht<br />

nachsagen, die Einführung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs in der<br />

Justiz verzögert zu haben. Im Gegenteil:<br />

Ihr geht es nicht schnell genug<br />

mit der Digitalisierung des gesamten<br />

Justizapparates. Jüngster Beleg dafür<br />

ist der vorgelegte Diskussionsentwurf<br />

eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs. Darin wird<br />

vorgeschlagen, eine Vorrangregelung<br />

einzuführen. Diese besagt, dass elektronisch<br />

eingereichte Schriftsätze vorrangig<br />

bearbeitet werden sollen.<br />

DAV hat Bauchschmerzen<br />

Das wiederum stößt bei den anwaltlichen<br />

Berufsverbänden auf Ablehnung<br />

– so sehr sie auch vom Prinzip her für<br />

die Einführung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs sind. In einer Stellungnahme<br />

des Deutschen <strong>Anwalt</strong>vereins<br />

durch die Ausschüsse Informationsrecht,<br />

Sozialrecht, Verwaltungsrecht<br />

<strong>und</strong> Zivilverfahrensrecht aus März 2006<br />

heißt es unter anderem: „...Dabei ist zu<br />

beachten, dass keineswegs sichergestellt<br />

ist, dass die Einreichung elektronischer<br />

Dokumente in der Tat den gesamten<br />

Geschäftsablauf beschleunigt, da in vielen<br />

Fällen anschließend wieder erneut<br />

ein Ausdruck bzw. eine Konvertierung<br />

erfolgen muss. Solche <strong>und</strong> ähnliche<br />

Arbeiten bzw. Medienbrüche führen<br />

zu durchaus relevanten Kosten. Die<br />

Bevorzugung gemäß Entwurf soll sich<br />

aber auf alle Fälle elektronischer Dokumente,<br />

gleich ob der Gerichtsprozess<br />

tatsächlich dadurch gefördert wird<br />

oder nicht, erstrecken...“ Weiter heißt<br />

es in der Stellungnahme: „...Unter<br />

Sicherheitsaspekten sei auch darauf<br />

hingewiesen, dass die Rechtsprechung<br />

keineswegs bisher es den Parteien bzw.<br />

den Anwälten in irgendeiner Weise<br />

erleichtert hat, elektronische Mittel<br />

einzusetzen. Dies zeigt erneut eine Entscheidung<br />

des BGH, hier der Beschluss<br />

vom 12.12.2005, II ZB 33/04. Gemäß<br />

dieser Entscheidung muss beim <strong>Anwalt</strong><br />

jede elektronisch notierte Frist auch<br />

ausgedruckt werden....“<br />

Vorrangklausel als Ausrede<br />

für lange Bearbeitungszeiten?<br />

Außerdem befürchten die Ausschuss-<br />

Mitglieder nicht zu Unrecht, „dass<br />

mangels bestehender Möglichkeiten<br />

Anwälte warten auf die eJustiz!<br />

InTERnET<br />

einer solchen Weiterbearbeitung der<br />

Eingang elektronischer Dokumente<br />

mit „weichem“ Vorrang zu einem Vorwand<br />

führen wird, die Bearbeitung der<br />

im normalen Postweg eingegangenen<br />

Schriftstücke noch weiter als bisher<br />

zu verzögern“. Richterschaft <strong>und</strong><br />

<strong>Anwalt</strong>schaft beklagten in den letzten<br />

Monaten zunehmend die unerträgliche<br />

Bearbeitungsdauer von schriftlichen<br />

Dokumenten (z.B. Beweisaufnahmeprotokolle<br />

oder schriftlichen<br />

Vergleichsvorschlägen). Authentische<br />

Erfahrungen (beispielsweise im Bereich<br />

des Landgerichts München I <strong>und</strong> im<br />

Bereich des Landgerichts Köln) zeigten,<br />

dass auf entsprechende Schriftstücke oft<br />

monatelang gewartet werden müsse.<br />

Fazit<br />

Bis zu einer flächendeckenden Einführung<br />

des elektronischen Rechtsverkehrs<br />

wird es noch Jahre brauchen. Bevor<br />

die Länder nicht ihre Hausaufgaben<br />

gemacht haben, sollte die <strong>Anwalt</strong>schaft<br />

die Entwicklungen zwar gedanklich<br />

begleiten. Kostspielige Investitionen<br />

sollte sie aber erst tätigen, wenn die<br />

Justiz einen reibungslosen Ablauf<br />

garantieren kann.<br />

Linkhinweis<br />

Stellungnahme des Informationsrechtsausschusses<br />

zum Diskussionsentwurf<br />

eines Gesetzes zur Förderung<br />

des elektronischen Rechtsverkehrs<br />

www.anwaltverein.de/01/04/<strong>14</strong>/<br />

archiv_index.html<br />

3 / 2006 anwaltsreport<br />

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