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Biometrische Risiken 2012 - Das eMagazin!

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BIOMETRISCHE RISIKEN <strong>2012</strong> | Krankenzusatzversicherungen<br />

36<br />

Die Tücken der Zahn-Zusatzversicherungen<br />

ERGO Direkt baut vor der Leistungsgewährung<br />

unzumutbaren Bürokratie-Berg auf<br />

- sagt der Spezial-Informationsbrief versicherungstip<br />

Mit Sprüchen wie „Die Zahn-Zusatzversicherung,<br />

mit der Sie wie ein Privatpatient behandelt werden“<br />

animieren Krankenversicherer den Verbraucher<br />

zum Abschluss von Zusatzversicherungen an ihrem<br />

persönlichen Versicherungsvermittler vorbei. Der<br />

Düsseldorfer Informationsbrief 'versicherungstip'<br />

weist darauf hin, dass die Einsparung der Provision<br />

ihren Preis hat. Sie kann den Verbraucher zu folgenschweren<br />

Missverständnissen führen. Welcher<br />

Verbraucher liest schon aus der Formulierung, dass<br />

der „implantat-getragene Zahnersatz“ versichert<br />

ist, die eigentliche Aussage, dass Implantate eben<br />

nicht versichert sind? Laut ′versicherungstip’ besteht<br />

bei Direktversicherungen immer die Gefahr, dass der<br />

Verbraucher online ein Produkt mit eingeschränkten<br />

Leistungen einkauft bzw. fehlende Leistungen eben<br />

gar nicht erkennt. Nach der Beratung durch einen<br />

Versicherungsvermittler wäre der Verbraucher<br />

aufgeklärt gewesen, und ihm wären böse Überraschungen<br />

erspart geblieben.<br />

So benutzt der Versicherungskonzern Ergo in der<br />

Werbung für eine seiner Direktversicherungen die<br />

unklaren Formulierungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Gerade weil die Ergo mit einer millionenschweren<br />

Kampagne „Versichern heißt verstehen“<br />

suggeriert, dass der Verbraucher so informiert<br />

werde, dass der alles versteht, muss Ergo auch dem<br />

Verbraucher die Begrifflichkeiten aus der GKV erläutern,<br />

meint der ´versicherungstip’. Aber das macht<br />

Ergo nicht. Da werde zum Beispiel beim Tarif ZEF<br />

geworben mit „Verdoppelung der Festzuschüsse Ihrer<br />

Krankenkasse bei Zahnersatz bis zu 100 Prozent<br />

der Gesamtrechnung“ oder „Anspruch auf Leistung<br />

ohne Wartezeit“ oder „Keine Altersbegrenzung“.<br />

Erst im Kleingedruckten erfahren die Verbraucher,<br />

dass die Leistungen in den ersten vier Jahren höchst<br />

eingeschränkt sind. Dazu erklärte die Ergo: „Wir<br />

verzichten bei diesem Tarif auf die sonst üblichen<br />

Gesundheitsfragen bei der Antragstellung. <strong>Das</strong> gibt<br />

den Kunden den Vorteil, dass auch Personen mit<br />

mehreren fehlenden Zähnen Versicherungsschutz<br />

bei uns erhalten können. Bei anderen Gesellschaften<br />

und Tarifen mit Gesundheitsfragen werden Anträge<br />

von diesen Personen in der Regel nicht angenommen.<br />

Diese Erleichterung für den Verbraucher bedeutet<br />

für den Versicherer jedoch eine Erhöhung<br />

des Risikos. Und dieses Risiko müssen wir – auch im<br />

Sinne der Versichertengemeinschaft – entsprechend<br />

ausgleichen.“<br />

Quelle: © freshidea - Fotolia.com<br />

Als bürokratischen Fallstrick bezeichnen die Düsseldorfer<br />

Experten, dass bei Vertragsabschluss vom<br />

Versicherten keine Bescheinigung verlangt werde<br />

über die alles entscheidende Geschäftsgrundlage<br />

des Vertrages, nämlich den Status quo seiner Zähne<br />

zum Versicherungsbeginn. Will sich der Patient<br />

nach 4, 6 oder 10 Jahren zum Beispiel entstandene<br />

Zahnlücken durch Implantate füllen lassen, wird<br />

vom ihm verlangt, dass er nachweisen soll, wann<br />

die einzelnen Zähne extrahiert wurden. Dazu meint<br />

die Ergo: „Im Leistungsfall benötigen wir die Angaben,<br />

seit wann die jetzt zu ersetzenden Zähne fehlen<br />

und ob dieser Bereich, falls die Entfernung vor<br />

Versicherungsbeginn stattfand, zum Zeitpunkt des<br />

Versicherungsbeginns mit Zahnersatz versorgt waren.<br />

Diese Angaben sind durch den Zahnarzt zu machen.<br />

<strong>Das</strong> funktioniert nach unserer Erfahrung völlig<br />

problemlos – auch im Falle eines zwischenzeitlichen<br />

Zahnarztwechsels ... selbst wenn ein Patient häufig<br />

den Zahnarzt wechseln sollte, kann er die Unterlagen<br />

problemlos per Telefon bei dem Zahnarzt anfordern<br />

- schließlich ist der Zahnarzt verpflichtet, die<br />

Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.“

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