Biometrische Risiken 2012 - Das eMagazin!
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BIOMETRISCHE RISIKEN <strong>2012</strong> | Krankenzusatzversicherungen<br />
36<br />
Die Tücken der Zahn-Zusatzversicherungen<br />
ERGO Direkt baut vor der Leistungsgewährung<br />
unzumutbaren Bürokratie-Berg auf<br />
- sagt der Spezial-Informationsbrief versicherungstip<br />
Mit Sprüchen wie „Die Zahn-Zusatzversicherung,<br />
mit der Sie wie ein Privatpatient behandelt werden“<br />
animieren Krankenversicherer den Verbraucher<br />
zum Abschluss von Zusatzversicherungen an ihrem<br />
persönlichen Versicherungsvermittler vorbei. Der<br />
Düsseldorfer Informationsbrief 'versicherungstip'<br />
weist darauf hin, dass die Einsparung der Provision<br />
ihren Preis hat. Sie kann den Verbraucher zu folgenschweren<br />
Missverständnissen führen. Welcher<br />
Verbraucher liest schon aus der Formulierung, dass<br />
der „implantat-getragene Zahnersatz“ versichert<br />
ist, die eigentliche Aussage, dass Implantate eben<br />
nicht versichert sind? Laut ′versicherungstip’ besteht<br />
bei Direktversicherungen immer die Gefahr, dass der<br />
Verbraucher online ein Produkt mit eingeschränkten<br />
Leistungen einkauft bzw. fehlende Leistungen eben<br />
gar nicht erkennt. Nach der Beratung durch einen<br />
Versicherungsvermittler wäre der Verbraucher<br />
aufgeklärt gewesen, und ihm wären böse Überraschungen<br />
erspart geblieben.<br />
So benutzt der Versicherungskonzern Ergo in der<br />
Werbung für eine seiner Direktversicherungen die<br />
unklaren Formulierungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Gerade weil die Ergo mit einer millionenschweren<br />
Kampagne „Versichern heißt verstehen“<br />
suggeriert, dass der Verbraucher so informiert<br />
werde, dass der alles versteht, muss Ergo auch dem<br />
Verbraucher die Begrifflichkeiten aus der GKV erläutern,<br />
meint der ´versicherungstip’. Aber das macht<br />
Ergo nicht. Da werde zum Beispiel beim Tarif ZEF<br />
geworben mit „Verdoppelung der Festzuschüsse Ihrer<br />
Krankenkasse bei Zahnersatz bis zu 100 Prozent<br />
der Gesamtrechnung“ oder „Anspruch auf Leistung<br />
ohne Wartezeit“ oder „Keine Altersbegrenzung“.<br />
Erst im Kleingedruckten erfahren die Verbraucher,<br />
dass die Leistungen in den ersten vier Jahren höchst<br />
eingeschränkt sind. Dazu erklärte die Ergo: „Wir<br />
verzichten bei diesem Tarif auf die sonst üblichen<br />
Gesundheitsfragen bei der Antragstellung. <strong>Das</strong> gibt<br />
den Kunden den Vorteil, dass auch Personen mit<br />
mehreren fehlenden Zähnen Versicherungsschutz<br />
bei uns erhalten können. Bei anderen Gesellschaften<br />
und Tarifen mit Gesundheitsfragen werden Anträge<br />
von diesen Personen in der Regel nicht angenommen.<br />
Diese Erleichterung für den Verbraucher bedeutet<br />
für den Versicherer jedoch eine Erhöhung<br />
des Risikos. Und dieses Risiko müssen wir – auch im<br />
Sinne der Versichertengemeinschaft – entsprechend<br />
ausgleichen.“<br />
Quelle: © freshidea - Fotolia.com<br />
Als bürokratischen Fallstrick bezeichnen die Düsseldorfer<br />
Experten, dass bei Vertragsabschluss vom<br />
Versicherten keine Bescheinigung verlangt werde<br />
über die alles entscheidende Geschäftsgrundlage<br />
des Vertrages, nämlich den Status quo seiner Zähne<br />
zum Versicherungsbeginn. Will sich der Patient<br />
nach 4, 6 oder 10 Jahren zum Beispiel entstandene<br />
Zahnlücken durch Implantate füllen lassen, wird<br />
vom ihm verlangt, dass er nachweisen soll, wann<br />
die einzelnen Zähne extrahiert wurden. Dazu meint<br />
die Ergo: „Im Leistungsfall benötigen wir die Angaben,<br />
seit wann die jetzt zu ersetzenden Zähne fehlen<br />
und ob dieser Bereich, falls die Entfernung vor<br />
Versicherungsbeginn stattfand, zum Zeitpunkt des<br />
Versicherungsbeginns mit Zahnersatz versorgt waren.<br />
Diese Angaben sind durch den Zahnarzt zu machen.<br />
<strong>Das</strong> funktioniert nach unserer Erfahrung völlig<br />
problemlos – auch im Falle eines zwischenzeitlichen<br />
Zahnarztwechsels ... selbst wenn ein Patient häufig<br />
den Zahnarzt wechseln sollte, kann er die Unterlagen<br />
problemlos per Telefon bei dem Zahnarzt anfordern<br />
- schließlich ist der Zahnarzt verpflichtet, die<br />
Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.“