brühne zeit 12_2004 - brühne gruppe
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10 <strong>brühne</strong> aktuell <strong>brühne</strong> <strong>zeit</strong> 16/<strong>2004</strong><br />
Umsetzung der europäischen<br />
Zum 1. Juni <strong>2004</strong> sind die deutschen Anwendungsdokumente<br />
zu den europäischen Regelwerken<br />
für den Verkehrswegebau in Kraft gesetzt worden.<br />
Für die deutsche Steinindustrie bedeutet das<br />
Abschied nehmen von vertrauten Regelwerken und<br />
Aufbruch zu einem neuen System der Qualitätskontrolle.<br />
Zunächst gilt es sich mit neuen Vokabeln vertraut zu machen.<br />
Mit dem Begriff „Gesteinskörnungen“ werden die aus<br />
den bisherigen Regelwerken vertrauten Begriffe wie Sand,<br />
Splitt, Schotter etc. ersetzt. Man spricht nun von Lieferkörnungen<br />
einer bestimmten Klasse. Ebenso ersetzt wird das System<br />
der Technischen Lieferbedingungen (TL´s) in Verbindung mit<br />
den Richtlinien für die Güteüberwachung (RG-Min). Gleich<strong>zeit</strong>ig<br />
hält das von vielen anderen Waren bereits<br />
bekannte CE-Zeichen Einzug.<br />
Weil aber in Europa nichts einfach ist, teilt sich das System.<br />
Die deutsche Seite konnte bei der Qualitätsüberwachung das<br />
bisherige System der Eigen- und Fremdüberwachung nicht<br />
durchsetzen. Allerdings gilt nun für Gesteinskörnungen ein anderes<br />
System als für Schichten ohne Bindemittel, d.h. z.B. Frostschutz-<br />
oder Schottertragschichten aus den sogenannten<br />
Mineralgemischen.<br />
Für Lieferungen von Einzelkörnungen für die Herstellung<br />
von Oberbauschichten (z.B. Beton oder Asphalt) gelten die<br />
neuen TL-Gestein-StB. Diese Körnungen haben auf den Lieferdokumenten<br />
neben Hinweisen auf die Verwendbarkeit das CE-<br />
Kennzeichen zu tragen. Für Baustoffgemische und Böden,<br />
die in Schichten ohne Bindemittel eingesetzt werden, gilt ein<br />
anderes Regelwerk, die TL Schichten ohne Bindemittel<br />
(TL SoB StB).<br />
Normung<br />
in der Steinindustrie<br />
Für Produkte, die unter den Geltungsbereich der<br />
TL-Gestein fallen, gilt seit Juni <strong>2004</strong> für den Qualitätsnachweis<br />
das sogenannte System 2+, eine<br />
Kombination aus einer werkseigenen Produktionskontrolle<br />
(WPK) durch den Hersteller und einer<br />
Wareneingangskontrolle durch den Verwender. Das<br />
bewährte System der bisherigen Eigen- und Fremdüberwachung<br />
entfällt.<br />
Die WPK entspricht in ihrer Anlage in vielem den in der DIN<br />
ISO 9000ff festgelegten Qualitätsmaßstäben. Daher war es für<br />
das <strong>brühne</strong>-eigene Steinwerk in Warstein relativ einfach, die<br />
WPK durch ein in Brüssel notifiziertes Institut zertifizieren zu lassen.<br />
Zusätzlich unterzieht sich das Steinwerk, wie viele andere<br />
Produzenten auch, einer freiwilligen Güteüberwachung durch<br />
ein anerkanntes Prüflabor.<br />
Für die Schichten ohne Bindemittel gilt weiterhin ein der<br />
bisherigen Güteüberwachung vergleichbares System. Es ergeben<br />
sich jedoch einige Änderungen in den Korngrößenverteilungen<br />
der Gemische. Neu hinzu kommt eine Angabe des<br />
Herstellers für Gemische, die als Schottertragschichten dienen<br />
sollen. Jeder Hersteller solcher Baustoffe muss nun eine für ihn<br />
typische Sieblinie angeben, von der die gelieferten Produkte<br />
nur in einer relativ engen Bandbreite abweichen dürfen.<br />
Alles in allem ein auf den ersten Blick recht komplexes System,<br />
das leider erst auf den letzten Drücker in Deutschland<br />
eingeführt wurde. Wie knapp die Zeit zur Umsetzung schlussendlich<br />
wurde, zeigt sich darin, dass die entsprechenden Regelwerke<br />
auch ein halbes Jahr nach ihrer Einführung aufgrund<br />
nachträglicher Anpassungen noch nicht öffentlich zugänglich<br />
sind.<br />
Dr. Ulrike Kalthof