Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Allgemeiner Teil 30.04.2013<br />
4.6.1 Planungsrun<strong>den</strong> für Anschaltungen <strong>zur</strong><br />
relevanten Schaltstelle bzw. zum Hauptverteiler<br />
Hinsichtlich der Anschaltung an <strong>den</strong> relevanten Schaltstellen bzw. HVt gemäß Punkt 2 in<br />
Anhang 5 bzw. Punkt 5 in Anhang 6 gilt folgender chronologischer Planungsablauf:<br />
(a) Der Entbündelungspartner gibt im Zuge der laufen<strong>den</strong> Quartalsplanungen zum<br />
7.Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines je<strong>den</strong> Geschäftsjahres jeweils für<br />
zwei Quartale im voraus seinen Bedarf an Kapazitäten im Sinne der Anschaltung<br />
von CuDAs je Schaltstelle bzw. HVt bekannt. Diese Planung hat<br />
Voranfragecharakter. An <strong>den</strong> nachgefragten Standorten wird der Planwert des<br />
Entbündelungspartners in einer Liste („Schaltstellen bzw. HVt-Liste“) gereiht.<br />
(b) A1 Telekom Austria gibt dem Entbündelungspartner auf Basis dieser<br />
Planungsvoranfrage binnen 20 Arbeittagen eine Rückmeldung, ob die nachgefragten<br />
CuDA-Ressourcen verfügbar sind und eine Anschaltung weiterer CuDA<br />
möglich ist.<br />
(c) Im Falle des Vorhan<strong>den</strong>seins der nachgefragten Kapazitäten an <strong>den</strong> gegenständlichen<br />
Standorten nimmt A1 Telekom Austria die Nachfrage des Entbündelungspartners<br />
in die jeweilige Schaltstellen bzw.HVt-Liste“ auf.<br />
(d) Im Falle des Nichtvorhan<strong>den</strong>seins der gewünschten Erweiterungskapazität an <strong>den</strong><br />
nachgefragten Standorten teilt A1 Telekom Austria dem Entbündelungspartner je<br />
Standort mit, dass die gegenständliche Schaltstelle nach Punkt 5.2 (d) im<br />
Anhang 6 des gelten<strong>den</strong> Entbündelungsvertrages zu erweitern wäre. Hinsichtlich<br />
einer allenfalls noch vorhan<strong>den</strong>en Restkapazität an diese Schaltstelle nimmt A1<br />
Telekom Austria <strong>den</strong> Entbündelungspartner für diese Restkapazität analog zu<br />
Punkt 5.2 (c) in die „Schaltstellen-Liste“ auf.<br />
(e) Langen zum Planungsstichtag Voranfragen mehrerer Entbündelungspartner ein,<br />
so sind die Punkte (c) und (d) sinngemäß durchzuführen, d.h. im Gutfall erhalten<br />
alle Nachfrager eine positive Rückmeldung bzw. im Schlechtfall eine Mitteilung<br />
<strong>über</strong> die Notwendigkeit einer Schaltstellen-Erweiterung. Ebenso erfolgt die<br />
Aufnahme aller Nachfrager in die jeweilige „Schaltstellen-Liste“. Die Aufteilung<br />
der vorhan<strong>den</strong>en CuDA (Restkapazität) erfolgt nach dem Verhältnis der jeweils<br />
nachgefragten Leitungen.<br />
(f) Voranfragen, welche nach dem jeweiligen Planungsstichtag einlangen<br />
(außerplanmäßige Voranfrage), wer<strong>den</strong> ebenso nach <strong>den</strong> obigen Regeln<br />
behandelt, wobei diese <strong>den</strong> rechtzeitigen Voranfragen nachgereiht wer<strong>den</strong>.<br />
(g) Kann eine außerplanmäßige Voranfrage jedoch nicht ohne Erweiterung erfüllt<br />
wer<strong>den</strong>, so erhalten alle für die gegenständliche Schaltstelle bereits in der<br />
„Schaltstellen-Liste“ gereihten Entbündelungspartner binnen zehn Arbeitstagen<br />
die Gelegenheit, Ihre Voranfrage in eine definitive Bestellung umzuwandeln oder<br />
auf ihre Reihung in der „Schaltstellen-Liste“ zu verzichten. Der<br />
Entbündelungspartner, welcher die außerplanmäßige Anfrage gestellt hat, wird<br />
binnen 20 Arbeitstagen entweder <strong>über</strong> die Notwendigkeit einer Erweiterung oder<br />
<strong>über</strong> seine Reihung in der „Schaltstellen-Liste“ informiert.<br />
Für <strong>den</strong> Streitfall und nach erfolglosen Versuchen der A1 Telekom Austria, die<br />
Anforderungen der betroffenen Entbündelungspartner binnen sechs Wochen positiv zu<br />
klären, ist die Anrufung der Telekom-Control-Kommission zwecks Einleitung eines<br />
Streitschlichtungsverfahrens möglich.<br />
RUO 2011 Seite 10 von 160