Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Anhang 4 30.4.2013<br />
Technik (z.B. Mehrfachdose oder Steckverteiler) zu montieren. A1 Telekom Austria<br />
nimmt die Montage ohne Mitwirkung des Entbündelungspartners vor und vereinbart<br />
hierzu auch <strong>den</strong> Besuchstermin mit dem Teilnehmer. Die hierdurch auf Seiten von A1<br />
Telekom Austria entstehen<strong>den</strong> Aufwendungen sind nicht vom Entbündelungspartner<br />
abzugelten.<br />
Ab dem 30.6.2011 gibt es zusätzlich zu der bisherigen Praxis der Terminvereinbrung<br />
durch A1 Telekom Austria die Möglichkeit der Terminvereinbarung durch <strong>den</strong><br />
Entbündelungspartner.Der Entbündelungspartner erhält <strong>über</strong> die SOAP oder WebGUI<br />
Schnittstelle drei Terminvorschläge innerhalb der Herstellungsfrist. In diesem Fall bucht<br />
der Entbündelungspartner einen der vorgeschlagenen Termine. Nimmt der<br />
Entbündelungspartner keinen der vorgeschlagenen Termine an, so wird A1 Telekom<br />
Austria nach Ablauf der Herstellungsfrist selbst einen Termin mit dem Endkun<strong>den</strong><br />
vereinbaren. Dieser Termin löst keine Pönalen für die verspätete Herstellung aus.<br />
Verschiebungen des Umschaltezeitfensters auf Wunsch des Teilnehmers wer<strong>den</strong> dem<br />
Entbündelungspartner durch A1 Telekom Austria innerhalb eines Arbeitstages per email<br />
oder mittels elektronischer Schnittstelle, wie in der Anlage A zu diesem Anhang definiert,<br />
gemeldet und stellen eine berechtigte Verschiebung der Leitungsherstellung dar. A1<br />
Telekom Austria hat die durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> veranlasste Verschiebung zu dokumentieren<br />
und dem Entbündelungspartner auf Nachfrage zu <strong>über</strong>mitteln. Die sonstigen<br />
Leistungshemmnisse sind taxativ in Anlage A aufgezählt und sind dem<br />
Entbündelungspartner ebenfalls binnen eines Arbeitstages ab Bekanntwer<strong>den</strong> zu mel<strong>den</strong>.<br />
Ist der Leitungsabschluss beim Teilnehmer in Form einer NT realisiert, stellen die<br />
<strong>Vertrag</strong>spartner in der Zeit zwischen Bestellung der TASL - bzw. des Teilabschnitts - und<br />
dem vereinbarten Bereitstellungsdatum Einvernehmen dar<strong>über</strong> her, ob die NT bei dem<br />
betreffen<strong>den</strong> Teilnehmer verbleibt oder abmontiert wird. Montiert A1 Telekom Austria die<br />
NT ab, darf der hierdurch entstehende Aufwand dem Entbündelungspartner nicht<br />
verrechnet wer<strong>den</strong>.<br />
Löst der Entbündelungspartner im Umschaltezeitfenster die Umschaltung nicht aus, wird<br />
der Auftrag um eine Woche verschoben, erfolgt neuerlich keine Auslösung, wird der<br />
Auftrag storniert.<br />
Bei verschuldeter verspäteter Um- bzw. Anschaltung (dh Bereitstellung nach dem<br />
vereinbarten Termin oder – falls nicht der Entbündelungspartner einen späteren Termin<br />
bestellt hat – nach Ablauf der maximalen Bereitstellungsfrist) fällt pro Arbeitstag der<br />
Verspätung eine Pönale in der in Anhang 8 vorgesehenen Höhe an. Die Verpflichtung <strong>zur</strong><br />
Zahlung der Pönale besteht nicht für <strong>den</strong> Zeitraum, in dem die Leitungsherstellung<br />
berechtigtermaßen nicht erfolgt. Die Gründe, aus <strong>den</strong>en die Leitungsherstellung<br />
berechtigtermaßen nicht erfolgt, sind in Anlage A zu Anhang 4 definiert.<br />
2.3 Gleichzeitige Portierung der Rufnummer<br />
Will der Teilnehmer seine Rufnummer beibehalten, so stellt A1 Telekom Austria sicher,<br />
dass die Portierung der Rufnummer gleichzeitig zum Umschaltungsprozess erfolgt. Die<br />
Prozesse "Umschalten" und "Portieren" müssen zu einem gemeinsamen Zeitpunkt<br />
beendet wer<strong>den</strong>, sodass für <strong>den</strong> Teilnehmer eine (bis auf dieses Zeitfenster)<br />
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