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Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net

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RUO 2011 – Anlage A zu Anhang 4 30.04.2013<br />

Anlage A zu Anhang 4: Prozesse und Kommunikation<br />

Die folgende Prozess- und Kommunikationsdarstellung dient der Klarstellung der damit<br />

verbun<strong>den</strong>en Abläufe und unterliegt im Bedarfsfall einer jederzeitigen<br />

Anpassungsmöglichkeit im beiderseitigen Einvernehmen durch die <strong>Vertrag</strong>spartner.<br />

1 Zeitliche Rahmenbedingungen<br />

Die maximale Herstellungsfrist für Neuherstellungen beträgt 11 Arbeitstage, wenn der<br />

Entbündelungspartner nicht einen späteren Herstellungstermin bestellt.<br />

Diese Frist wird berechnet ab Einlangen der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages<br />

bzw. sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag<br />

folgen<strong>den</strong> Arbeitstag. Bei Einlangen einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages<br />

beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgen<strong>den</strong> Arbeitstag.<br />

Von oben festgelegter Herstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche nicht<br />

von A1 Telekom Austria zu verantworten sind, was A1 Telekom Austria jedoch auf<br />

Ersuchen des Entbündelungspartners nachzuweisen hat.<br />

Innerhalb der Herstellungszeit erfolgt eine zweimalige Information durch A1 Telekom<br />

Austria an <strong>den</strong> Entbündelungspartner mit folgen<strong>den</strong> Fristen:<br />

a) Eingangsbestätigung: erfolgt innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der<br />

Bestellung<br />

b) Auftragsbestätigung: erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der<br />

Bestellung.<br />

1.1 Ergänzende Rahmenbedingungen für Umschaltungen<br />

und SI Neuherstellungen<br />

Die zuvor genannten Bedingungen gelten analog für die Realisierung von Umschaltungen<br />

und SI Neuherstellungen, wobei der vom Entbündelungspartner gewünschte<br />

Umschaltetermin oder Termin für die SI Neuherstellung zwischen dem 6. und dem 8.<br />

Arbeitstag jeweils ab dem Beginn des Fristenlaufes - und unter Bedachtnahme auf das<br />

von A1 Telekom Austria veröffentlichte Umschaltezeitfenster für die betroffene<br />

Vermittlungsstelle - zu liegen hat.<br />

A1 Telekom Austria wird das Recht eingeräumt, Umschalteaufträge und Aufträge <strong>zur</strong> SI<br />

Neuherstellung mit zeitfensterabhängigen Umschalteterminen bzw. Terminen <strong>zur</strong> SI<br />

Neuherstellung, die weniger als 6 Arbeitstage vom Eingang der Bestellung entfernt<br />

liegen, sanktionslos, aber entgeltfrei zu stornieren.<br />

Für <strong>den</strong> Fall der Übergabe einer neuen Kollokation stellt A1 Telekom Austria dem<br />

Entbündelungspartner auf dessen Wunsch und nach gemeinsamer Abstimmung innerhalb<br />

von zwei Monaten ab Kollokations<strong>über</strong>gabe ein zusätzliches Zeitfenster für<br />

Umschaltungen – abweichend vom von A1 Telekom Austria veröffentlichten<br />

Umschaltezeitfenster für die betroffene Vermittlungsstelle – <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

RUO 2011 Seite 48 von 160

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