Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - A1.net
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RUO 2011 – Allgemeiner Teil 30.04.2013<br />
spezifizierten Bedingungen gelten.<br />
(c) Die Pflicht <strong>zur</strong> Zurverfügungstellung von TASLen bzw. von<br />
deren Teilabschnitten im Einzelfall<br />
A1 Telekom Austria hat <strong>den</strong> <strong>Zugang</strong> <strong>zur</strong> TASL bzw. zu deren Teilabschnitten grundsätzlich<br />
immer im Sinne des Anhang 2 anzubieten.<br />
A1 Telekom Austria wird von ihrer Verpflichtung, <strong>den</strong> <strong>Zugang</strong> <strong>zur</strong> TASL bzw. zum<br />
Teilabschnitt im Sinne des Anhang 2 anzubieten, frei, soweit A1 Telekom Austria<br />
gegen<strong>über</strong> dem Entbündelungspartner ehestmöglich (iSv Anhang 4, Punkt 1.3) nach der<br />
entsprechen<strong>den</strong> Nachfrage nachweist, dass eine Zurverfügungstellung der TASL bzw. des<br />
Teilabschnitts im Sinne des Anhang 2 objektiv nicht möglich ist, da der <strong>Zugang</strong> technisch<br />
nicht machbar ist oder die Netzintegrität im Sinne des § 16 TKG 2003 nicht im<br />
notwendigen Maße aufrechterhalten wer<strong>den</strong> kann.<br />
A1 Telekom Austria ist nicht <strong>zur</strong> Verlegung neuer Leitungen verpflichtet. Zur "freien"<br />
Teilnehmeranschlussinfrastruktur wer<strong>den</strong> jene Leitungen nicht gezählt, die von A1<br />
Telekom Austria im Rahmen der Betriebsreserve für kurzfristige Ersatzschaltungen von<br />
gestörten Kupferdoppeladern bzw. <strong>zur</strong> kurzfristigen, temporären Nutzung bei<br />
unterbrechungsarmer Kapazitätserweiterung eines Kabels (Aufschaltung von<br />
Teilnehmermultiplexsystemen) als Reserve bereitgehalten wer<strong>den</strong>. Als Betriebsreserve<br />
gelten:<br />
bis 30 a/b-Adern 3 a/b-Adern<br />
von 30 bis 150 a/b-Adern 10 %<br />
von 160 bis 300 a/b-Adern 20 a/b-Adern<br />
von 310 bis 600 a/b-Adern 30 a/b-Adern<br />
von 610 bis 1200 a/b-Adern 50 a/b-Adern<br />
von 1210 bis 1800 a/b-Adern 100 a/b-Adern<br />
Bei der Hausverkabelung besteht abweichend hiervon keine Betriebsreserve.<br />
Im Falle knapper Ressourcen stellt A1 Telekom Austria <strong>den</strong> <strong>Zugang</strong> <strong>zur</strong> TASL bzw. zum<br />
Teilabschnitt nach dem Grundsatz „first come, first served” <strong>zur</strong> Verfügung; maßgebend<br />
ist der Zeitpunkt der Nachfrage bzw. Bestellung des <strong>Zugang</strong>s <strong>zur</strong> TASL bzw. zum<br />
Teilabschnitt gemäß Anhang 4.<br />
(d) Umfang der Nutzung der TASL bzw. des Teilabschnitts<br />
Der Entbündelungspartner ist berechtigt, auf <strong>den</strong> ihm gemäß Anhang 2 <strong>über</strong>lassenen<br />
TASLen bzw. Teilabschnitten alle von der A1 Telekom Austria und mit ihr verbun<strong>den</strong>en<br />
Unternehmen eingesetzte Übertragungssysteme, je<strong>den</strong>falls die in Anhang 2 genannten<br />
Übertragungssysteme, einzusetzen und darauf Sprachtelefondienste, Mietleitungsdienste<br />
und Datendienste, insbesondere für multimediale Breitband- und schnelle Internetdienste,<br />
zu erbringen. Die Bedingungen für diese Nutzung sind in Anhang 2 bzw. in<br />
Anhang 9 geregelt.<br />
RUO 2011 Seite 4 von 160